Wirtschaftskammerwahl wählen nicht vergessen!
Wirtschaftskammerwahlen 2020 | Österreich
Wählen zahlt sich aus – nutzen Sie Ihr Wahlrecht!
Durch die Wirtschaftskammerwahl können Sie Ihre Vertreter bestimmen und sicherstellen, dass Kammern und Fachorganisationen Ihre Interessen und Anliegen – unbeeinflusst vom Staat – wahrnehmen. Gleichzeitig stärken Sie Ihre gesetzlichen Interessenvertretungen in Gestalt der Kammern und Fachorganisationen.
Wen Sie wählen | Die Urwahl
Bei der Wirtschaftskammerwahl geben Sie Ihre Stimme bei der sogenannten Urwahl ab. Das bedeutet, dass Sie die Mitglieder der Fachgruppenausschüsse und die Fachvertreter direkt wählen – auf Grundlage des allgemeinen, gleichen und geheimen Verhältniswahlrechts.
Die Mitglieder der übrigen Kollegialorgane (der Fachverbandsausschüsse, der Spartenkonferenzen sowie der Präsidien, Erweiterten Präsidien und Wirtschaftsparlamente der Kammern) werden gemäß dem Ergebnis der Urwahlen durch indirekte Wahlen bestimmt.
Wann und wo Sie wählen | Die Wahlkundmachung
In der Wahlkundmachung für Ihr Bundesland finden Sie alle relevanten Informationen für die Wahlberechtigten und Wählergruppen. Hier erfahren Sie u. a., wie und wo Sie Anträge auf Aufnahme in die Wählerliste stellen oder Einsprüche gegen diese einbringen können, wie Wahlvorschläge einzubringen sind, an welchen Tagen Sie wählen können und welche Fristen Sie zu beachten haben.
Ihre Stimme können Sie mit Stimmzetteln – an den festgesetzten Wahltagen – in den Wahllokalen abgeben. Wo Ihr Wahllokal liegt, ist ebenso aus der Wahlkundmachung zu ersehen.
Wer wählen kann | Die Wahlberechtigung
Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie
• zum Stichtag – das ist der 22. November 2019 – Mitglied einer Fachorganisation sind
• und Sie Ihre Gewerbeberechtigung nicht ruhend gemeldet haben.
Wie Sie mit Wahlkarte wählen | Die Wahlkartenwahl
Als wahlberechtigtes Mitglied haben Sie das Recht auf Ausstellung einer Wahlkarte. Damit können Sie bei der Urwahl Ihre Stimme abgeben.
Wichtige Termine | Übersicht
• 22.11.2019: Stichtag für die Wahlberechtigung
• 22.11.—2.12.2019: Wählerlisten liegen auf/Möglichkeit der Einsichtnahme, des Stellens von Aufnahmeanträgen und der Erhebung von Einsprüchen
• 28.2.2020: Letzter Tag für das Eintreffen von Wahlkarten im Burgenland, in Kärnten, Salzburg, Steiermark, Tirol und Vorarlberg
• 2. bis 5.3.2020: Urwahlen – die konkreten Wahltage und –zeiten in den einzelnen Bundesländern finden sich in den jeweiligen Wahlkundmachungen