AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Allgemeines, Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Brücke Magazin gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen, die Brücke Magazin erbringt und sind Bestandteil jedes von Brücke Magazin erstellten Angebotes und geschlossenen Vertrages. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Abweichungen bedürfen einer von Brücke Magazin und dem Vertragspartner schriftlichen Vereinbarung. Mündliche Zusagen haben keine Gültigkeit. Darüber hinaus gelten die Zusatzbestimmungen, dem Auftragszweck entsprechend. Sollten einzelne Bestimmungen / Vereinbarungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen / Vereinbarungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht.
Die unwirksame Bestimmung / Vereinbarung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt zu ersetzen. Etwaige anders lautende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind unwirksam
§2 Angebote
Alle Angebote von Brücke Magazin verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Alle Preise gelten rein Netto zuzüglich jeweils gültiger gesetzlicher Steuern (Umsatzsteuer, Werbeabgabe), sofern nicht anders vereinbart. Mündliche Aussagen sind grundsätzlich unverbindlich.
§3 Auftragserteilung, Vertragsabschluss
Die Auftragserteilung kann persönlich, telefonisch, in schriftlicher Form, per E-Mail oder per Internet erfolgen. Internet-Bestellungen (durch E-Mail / Formularversand / Online-Shop Bestellung) sind auch ohne Unterschrift für den Auftraggeber bindend. Bei telefonisch oder fernschriftlich übermittelten Aufträgen oder Änderungen haftet Brücke Magazin nicht für Übermittlungsfehler. Der Auftraggeber ist an seinen Auftrag ab Zugang bei Brücke Magazin gebunden. Aufträge des Auftraggebers gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von Brücke Magazin als angenommen, sofern Brücke Magazin nicht – etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrags – zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt und verpflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung oder dem Bestellschein angegebenem Umfang. Aufträge sollten umfassend und detailliert erteilt werden. Von Brücke Magazin erstellte Leistungsbeschreibungen gelten als verbindliche Bestätigung des vereinbarten Vertragsinhalts, sofern der Auftraggeber nicht binnen längstens drei Arbeitstagen widerspricht.
Brücke Magazin ist berechtigt einen Vertragsabschluss von einer Bonitätsprüfung des Auftraggebers durch den Kreditschutzverband oder einer entsprechenden Organisation, abhängig zu machen. Weiters ist Brücke Magazin berechtigt, von Verträgen zurückzutreten, die aufzeigen, dass der Auftraggeber nicht kreditwürdig ist. Vertragsabschlüsse unter Anwendung von UN Kaufrecht werden ausdrücklich ausgeschlossen.
§4 Leistung, Honorar
Wenn nichts anderes vereinbart wird, beginnt der Honoraranspruch von Brücke Magazin für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Brücke Magazin ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Alle Leistungen von Brücke Magazin, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen von Brücke Magazin. Alle der Brücke Magazin erwachsenen Barauslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z.B. für Botendienst, außergewöhnliche Versandkosten oder Reisen) sind vom Auftraggeber zu ersetzen. Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit und werden je angefangener Viertelstunde verrechnet.
Brücke Magazin ist berechtigt Leistungen auf Basis von Stundensätzen zu verrechnen. Sofern unsere Preisliste keine abweichenden Stundesätze enthält, gilt ein Basisstundensatz von € 80 vereinbart, der sich je nach Qualifikation des Mitarbeiters auf das maximal Vierfache erhöhen kann. Kostenvoranschläge von Brücke Magazin sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von Brücke Magazin schriftlich veranschlagten um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird Brücke Magazin den Auftraggeber auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Auftraggeber genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.
Für alle Arbeiten von Brücke Magazin, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt Brücke Magazin eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Auftraggeber an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe udgl. sind vielmehr unverzüglich Brücke Magazin zurückzustellen.
§5 Präsentationen
Für die Teilnahme an Präsentationen steht Brücke Magazin ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand von Brücke Magazin für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt.
Erhält Brücke Magazin nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der Brücke Magazin, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum der Brücke Magazin, der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich Brücke Magazin zurückzustellen.
Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von Brücke Magazin gestalteten Mitteln verwertet, so ist Brücke Magazin berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden. Die Weitergabe der Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Brücke Magazin nicht zulässig.
§6 Nutzung, Eigentumsrecht und Urheberschutz
Alle Leistungen von Brücke Magazin einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Scribbles, Reinzeichnung, Konzepte, Negative, Dias, HTML- Seiten) auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von Brücke Magazin und können jederzeit von Brücke Magazin – insbesondere bei Beendigung des Vertrags – zurückverlangt werden.
Der Auftraggeber erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit Brücke Magazin darf der Auftraggeber die Leistungen nur selbst, ausschließlich in Österreich und nur für die Dauer des Vertrags nutzen.
Änderungen von Leistungen von Brücke Magazin durch den Auftraggeber sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Brücke Magazin und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.
Für die Nutzung von Leistungen von Brücke Magazin, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – ebenfalls die Zustimmung von Brücke Magazin notwendig. Sofern nichts anderes vereinbart, steht Brücke Magazin für jeden Monat der weiteren Nutzung im 1. Jahr nach Vertragsende 75% des durchschnittlichen monatlichen Honorars der letzten 12 Monate zu. Im 2. und 3. Jahr nach Ablauf des Vertrags 50%. Ab dem 4. Jahr und in jedem weiteren 25%.
Bei vertragswidriger Nutzung während des Vertrags und/oder nach Ablauf des Vertrags ist Brücke Magazin berechtigt, zusätzlich zur angemessenen Vergütung der Nutzung, eine Pönalzahlung in doppelter Höhe der angemessenen Vergütung in Rechnung zu stellen.
Brücke Magazin ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Brücke Magazin und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgeltanspruch zustünde. Weiters ist Brücke Magazin berechtigt, diese im Rahmen von Wettbewerben und eigenen Werbemaßnahmen zu verwenden. Vor allem bei HTML-Seiten, die von Brücke Magazin erstellt werden, darf das Brücke Magazin Logo, bzw. der Schriftzug auf jeder Seite vertreten sein.
§7 Genehmigung
Alle Leistungen von Brücke Magazin (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Farbabdrucke, HTML-Entwürfe) sind vom Auftraggeber zu überprüfen und binnen drei Tagen frei zu geben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Auftraggeber genehmigt.
Der Auftraggeber wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Leistungen von Brücke Magazin überprüfen lassen. Die Agentur veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Auftraggebers; die damit verbundenen Kosten hat der Auftraggeber zu tragen.
§8 Subaufträge
Der Auftraggeber ermächtigt und bevollmächtigt Brücke Magazin, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrages anfallenden Fremdleistungen (z.B. Medienschaltungen, Reinzeichnungen, rechtlichen Überprüfungen, etc.) direkt im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu beauftragen. Brücke Magazin ist darüber hinaus berechtigt, alle oder Teile der beauftragten Leistungen an Subunternehmen weiterzugeben. Brücke Magazin wird im Falle einer Beauftragung eines Subunternehmers eine Freigabe durch den Auftraggeber einfordern. Durch diese bestätigt der Auftraggeber sein Einverständnis in Form, Inhalt, Gestaltung und Auftragserteilung und übernimmt die Verantwortung für sämtliche damit entstehenden Kosten. Für die Beauftragung und Abwicklung mit Subunternehmern steht Brücke Magazin, sofern nichts anderes vereinbart, ein Management und Bearbeitungsentgelt von 15% der Subunternehmer Rechnung zu.
§9 Termine
Termine bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Brücke Magazin bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen, Testversionen, etc. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die Dauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Auftraggeber allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlichen zustehenden Rechte, wenn er Brücke Magazin eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an Brücke Magazin.
Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens Brücke Magazin. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern von Brücke Magazin – entbinden Brücke Magazin jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.
§10 Zahlung
Rechnungen von Brücke Magazin sind, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, prompt netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig. Sämtliche Zahlungen sind für Brücke Magazin spesenfrei zu leisten. Schecks oder Wechsel werden nicht angenommen. Brücke Magazin ist berechtigt nach jeder erbrachten Leistung oder Teillieferung eine Rechnung zu legen. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine (auch bei Teilzahlungsterminen) bildet eine wesentliche Bedingung für die Vertragserfüllung durch Brücke Magazin. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigt Brücke Magazin, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbunden Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zutragen.
Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 14% p.a. als vereinbart. Brücke Magazin ist berechtigt offene Forderungen auf Kosten des Auftraggebers einer Anwaltskanzlei oder einem Inkassobüro zu übergeben. Sämtliche daraus entstehenden Spesen und Kosten (z.B. Mahnbriefe, Inkassodienste bzw. vom Auftraggeber verursachte Rückl.uferspesen z.B. wegen Nichtdeckung des Bankkontos, falscher Kontodaten, o. ä.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung oder Bemängelung zurückzuhalten. Die Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen von uns nicht anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen. Das Eigentum an sämtlichen von Brücke Magazin gelieferten Waren und Leistungen bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Honorars bei Brücke Magazin.
§11 Gewährleistung, Schadenersatz
Der Auftraggeber hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch Brücke Magazin geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Auftraggeber das Recht auf Verbesserung der Leistung durch Brücke Magazin zu. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens Brücke Magazin beruhen. Für Brücke Magazin zur Bearbeitung überlassene Unterlagen des Auftraggebers übernimmt Brücke Magazin keinerlei Haftung.
§12 Haftung
Brücke Magazin handelt mit der Sorgfalt eines ordentlichen Werbekaufmanns. Brücke Magazin wird die ihm übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemeinen anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Auftraggeber rechtzeitig auf für sie erkennbare gewichtige Risiken hinweisen.
Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften auch bei den von Brücke Magazin vorgeschlagenen Werbemaßnahmen ist aber der Auftraggeber selbst verantwortlich. Er wird eine von Brücke Magazin vorgeschlagene Maßnahme (ein von Brücke Magazin vorgeschlagenes Kennzeichen) erst dann freigeben, wenn er selbst sich von der wettbewerbsrechtlichen (kennzeichenrechtlichen) Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der Maßnahme (der Verwendung des Kennzeichens) verbundene Risiko selbst zu tragen.
Jegliche Haftung von Brücke Magazin für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme (der Verwendung des Kennzeichens) gegen den Auftraggeber erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn Brücke Magazin seiner Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet Brücke Magazin nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Auftraggebers oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.
Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) von Brücke Magazin selbst in Anspruch genommen wird, hält der Auftraggeber Brücke Magazin schad- und klaglos: Der Auftraggeber hat Brücke Magazin somit sämtliche finanziellen und sonstige Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die Brücke Magazin aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen.
Brücke Magazin haftet nicht für Ausbleiben eines Werbeerfolgs oder für das Nichterreichen eines Werbeziels, welches sich der Auftraggeber durch die von Brücke Magazin erfolgten Maßnahmen erhofft hat.
§13 Kündigung
Verträge gelten grundsätzlich, sofern nichts anders schriftlich vereinbart, auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von jeder Seite mittels eingeschriebenen Briefs unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Eine Angabe von Gründen ist nicht erforderlich. Jede Vertragspartei kann den Vertrag ohne Kündigungsfrist aus wichtigen Gründen beenden. Als wichtige Gründe gelten insbesondere Eröffnung eines Insolvenzverfahrens Einleitung der Liquidation oder wesentliche Vertragsverletzungen die trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht beseitigt
werden. Sollte Brücke Magazin vor Kündigung Fremdleistungen in Auftrag gegeben haben, die sich auf einen Zeitraum nach Vertragsende beziehen, so werden Rechte und Pflichten an die Auftraggeber übertragen. Unbeschadet davon sind allfällige daraus zustehende Honoraransprüche. Brücke Magazin behält sich ein außerordentliches Kündigungsrecht vor, wenn sich die Bonität des Auftraggebers durch Bekanntgabe des Kreditschutzverbands oder einer entsprechenden Organisation verschlechtert oder der Auftraggeber offene Forderungen nicht fristgerecht begleichen kann. Eine Mahnung ist hierzu nicht notwendig.
§14 Loyalität
Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte (Subunternehmer), von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresbruttogehalts des Mitarbeiters zu zahlen.
§15 Zustimmungserklärung
Mit Auftragserteilung erklärt sich der Auftraggeber gemäß §8 Abs. 1 Ziffer 2 DSG 2000 einverstanden, dass die bei der Beauftragung bekannt gegebenen Kundendaten EDV- unterstützt erfasst und für Marketingzwecke von Brücke Magazin, Schwesterunternehmen und Partnern verwendet werden. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Angabe seiner Telefonnummer und seiner elektronischen Postadresse (E-Mail) ausdrücklich einverstanden, von Brücke Magazin, Schwesterunternehmen und Partnern Telefonanrufe, Faxe und elektronische Post (E-Mail oder SMS) zu Werbe- und Marketingzwecken zu erhalten. Diese Zustimmungserklärung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
§16 Schlussbestimmungen
Der Auftraggeber stimmt zu, dass der Schriftverkehr auch per Telefax oder E-Mail geführt werden kann. Die sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen Brücke Magazin und dem Auftraggeber ergebenden Rechte und Pflichten gehen jeweils auf allfällige Rechtsnachfolger über.
Die Betreuung von Unternehmen, die im selben Geschäftszweig wie der Auftraggeber tätig sind, ist Brücke Magazin grundsätzlich unbenommen. Der Ausschluss von Mitbewerbern kann nicht vereinbart werden.
§17 Erfüllungsort, Gerichtsstand
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wiener Neustadt, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich.
§18 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Entgelte
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Zusatzbestimmungen und der Entgelte werden dem Auftraggeber schriftlich (per E-Mail) mitgeteilt. Die Änderungen gelten als akzeptiert, wenn er Auftraggeber diese nicht innerhalb von 30 Tagen (bzw. 14 Tagen bei Änderung der Entgelte) nach Aussendung der Mitteilung schriftlich (per E- Mail) widerspricht.
Unbeschadet der Schadenersatzansprüche von Brücke Magazin sind im Falle des Rücktritts, bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung oder Leistung vom Käufer noch nicht übernommen wurde, sowie für vom Brücke Magazin oder Dritten im Rahmen des Auftrags erbrachte Vorbereitungen.
§19 Brücke – Magazin für Vielfalt
Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz (MedG) für die Print-Ausgabe des Magazins
„Brücke – Magazin für Vielfalt“
Mödling, Februar 2017