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Neue Datenbank beschleunigt Nostrifikation Ausländischer Ausbildungsabschlüsse

Österreichs Gesellschaft wird immer älter. Der Bedarf an Pflege und Betreuung wird in den nächsten Jahren deutlich zunehmen. Um den Fachkräftemangel zu decken, bemühen sich Gesundheitseinrichtungen und Trägerorganisationen, Personal aus Drittstaaten zu rekrutieren. Damit wächst auch die Zahl der Nostrifikationsansuchen.

Die Zuständigkeit für Nostrifikationen ist in Österreich unterschiedlich geregelt. Während die Länder für die Nostrifikation von Ausbildungen von Pflegeassistent:innen und Pflegefachassistent:innen aus Drittstaaten zuständig sind, liegt die Nostrifikation von diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger:innen bei den Fachhochschulen.

Vereinheitlichung und Beschleunigung der Nostrifikationen

Die am vergangenen Wochenende veröffentlichte Website des Sozialministeriums nursinginaustria.at bietet eine Datenbank, die Mustergutachten für alle drei Pflegeberufe enthält. Dafür wurden 120 bestehende Nostrifikationsgutachten analysiert. Darüber hinaus entsteht ein Leitfaden, wie Ausbildungen aus den verschiedenen Ländern zu beurteilen sind.

Neben den allgemeinen Mustergutachten, die für Nostrifikationsverfahren aus allen Drittstaaten anwendbar sind, können auch Individualgutachten für DGKP-Antragsteller:innen aus Bosnien und Herzegowina, Serbien, Ukraine, Kolumbien, Philippinen, Indien und Tunesien erstellt werden. Mit jedem weiteren Gutachten, das von den Bundesländern und den Fachhochschulen ausgestellt und an die Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) übermittelt wird, wächst die Datenbank.

Die Datenbank ersetzt die individuelle Prüfung nicht, unterstützt die Länder und Fachhochschulen jedoch bei ihrer Arbeit. Sie beschleunigt die Verfahren und trägt so zu einer Vereinheitlichung bei. Fehlende Ausbildungsinhalte von Arbeitskräften aus Drittstaaten müssen in Theorie und Praxis nachgeholt werden.

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