Politik

Geehrte Verleumder

Geehrte Verleumder

Aberkennung der Ehrenzeichen für Hannah Lessing u.a.

Wien (OTS) In einem offenen Brief wird der Präsident des Nationalrates ersucht, zu prüfen, ob gemäß BGBl. 128/2001 § 8a folgenden Personen die Ehrenzeichen abzuerkennen sind:

Hannah Lessing, Generalsekretärin des Nationalfonds resp. Entschädigungsfonds

Josef Aicher, Vorsitzender der Schiedsinstanz für Naturalrestitution, emerit. Universitätsprofessor für Wirtschaftsrecht

August Reinisch, Mitglied der Schiedsinstanz für Naturalrestitution, Universitätsprofessor für Völkerrecht, UN- Menschenrechtsberater

In Folge des Washingtoner Abkommens hat die Republik einen Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus (Fonds) eingerichtet, dem eine Schiedsinstanz für Naturalrestitution unterstellt war.

Stephan Templ brachte einen Antrag für seine Mutter ein, auf dessen Grundlage die Rechtsprofessoren der Schiedsinstanz im Jahre 2006 die Restitution empfahlen. Sechs Jahre später kriminalisierten dieselben Professoren den Antrag und brachten Stephan Templ durch Verleumdungen um seine Freiheit und sein Vermögen.

Ein „Syndikat“ aus Erbenforschern, Notaren und Anwälten versuchte bereits seit Jahren, an das Geld heranzukommen. Der Erbenforscher Herbert Gruber, der sich selbst „Aasgeier“ nennt, bedrohte Stephan Templ mit dem Leben, Templs Mutter wurde mit mutwilligen Klagen eingedeckt, doch nur dank der Verleumdungen der Rechtsprofessoren und unter der Benutzung der Tante Templs, Elisabeth Kretschmer, kam er an die Beute:

Letztere hatte keinen fristgerechten Restitutionsantrag gestellt und somit alle Möglichkeiten, etwas restituiert zu erhalten, verwirkt. Das Entschädigungsfondsgesetz ist eine lex specialis, Antragsteller haben keinen Rechtsanspruch, der Gerichtsweg ist ausgeschlossen, Restitution hat – laut Gesetz – nichts mit einem Erbschaftsverfahren gemein. Fristgerechte erfolgreiche Antragsteller haben mit zu spät Gekommen – wie etwa Kretschmer – nicht zu teilen ( OGH 50b88/ 15z). Eine aussichtslose Situation für das „Syndikat“, wären da nicht Hannah Lessing und die Rechtsprofessoren Aicher und Reinisch.

Diese verhalfen dem „Syndikat“ respektive der benutzten Tante unter Gesetzesbruch zu Geld. Sie verleumdeten Stephan Templ, behaupteten gesetzeswidrig, dass Antragsteller andere mögliche Antragsteller zu nennen gehabt hätten, sprich, dass Templ Kretschmer hätte nennen müssen. Im Antragsformular war – gesetzeskonform – gar nicht danach gefragt worden.

Mithilfe dieser Lüge wurde die Anklage wegen schweren Betruges gegen Templ konstruiert und hatte bei der willfährigen Justiz Erfolg. Einzigartig ist, dass die Richterin Sonja Weis im Urteil noch begründete, warum es sich um keinen Betrug handelt. Sie begründete, dass Templ kein Gesetz gebrochen hat, verurteilte ihn aber doch wegen schweren Betruges an der Republik Österreich zu drei Jahren Gefängnis. Denn allein schon das Stellen eines Restitutionsantrages sei ein „Indiz“ für Geldgier.

Das Berufungsgericht sprach davon, im „Dilemma“ zu sein: Templ habe kein Gesetz gebrochen, habe niemanden geschädigt – erpresste ihn aber dennoch: entweder schenke er der Tante – die ja keinerlei Ansprüche gegenüber ihm oder seiner Mutter habe – Geld, oder er gehe ins Gefängnis.

Hannah Lessing, Nachfahrin eines „Ariseurs“, war die Organisatorin dieses Schauprozesses. Sie konnte es gar nicht erwarten, dass Templ hinter Gitter kam und nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis beklagte sie via Presseaussendung – ohne überhaupt Verfahrenspartei zu sein – dass noch immer kein Geld geflossen sei. Auch Rechtsprofessor Aicher wurde ungehalten, verlangt Einblicknahme in Templs Wiederaufnahmeanträge, wiewohl auch er nicht Verfahrenspartei war.

Zur Abrundung sei erwähnt, dass die Tante, Aicher und der Lessing´sche Fonds vom selben Anwalt vertreten waren.

Stuart Eizenstat, der US-Verhandler zum Washingtoner Abkommen, nannte die Verfolgung Templs „not explicable“. Justizministerin Zadic verteidigte sie. Sie verteidigte, dass ein Mensch ohne Gesetz hinter Gitter kommt, sie verteidigte die judenfeindlichen Feststellungen der Richterin Weis. Das Außenministerium hetzte gegen Templ weltweit.

Andere Antragsteller beim Entschädigungsfonds kamen zwar nicht hinter Gitter, mussten aber ertragen, dass ihre Anträge unter Berufung auf Nazigesetze von Aicher und Reinisch abgelehnt wurden.

Die Elite des Landes hat nichts aus der Geschichte gelernt, aber auch nicht verlernt, dabei zu sein, wenn man einen Juden ohne Gesetz hinter Gitter bringt, um ihn bequemer berauben zu können.

Anhang: Offener Brief an NP Wolfgang Sobotka

Rückfragen & Kontakt:

Stephan Templ

st.templ@volny.cz

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