Wie können Geschädigte hinsichtlich der Doppelstaatsbürgerschaft, dessen Verfahren fortgesetzt werden vorgehen?
Durchschnittlich erhielten zehntausend Austro-Türken seit eineinhalb Jahren einen Brief mit dem Zweifel einer Doppelstaatsbürgerschaft. Die Wählerliste dient als Beweis für den Zweifel einer Doppelstaatsbürgerschaft verwendet.
Und wie verläuft der Prozess tatsächlich? Wie ist die Vorgehensweise? Was muss beachtet werden?
Die MA35 verlangt nach lediglich einem Dokument in den versendeten Briefen. Nach dem Personenstands- Familienregisterauszug. Personen, die einen solchen Brief erhalten gehen verständlicherweise zur türkischen Botschaft sowohl für den Auszug als auch für Information. Zu vermerken ist jedoch, dass dieses Dokument nur türkischen Staatsbürgern vorbehalten ist. Bei Aberkennung der türkischen Staatsbürgerschaft wird der Personenregister seitens türkischer Behörden nicht mehr geführt. Die MA35 erkennt keine Dokumente, außer dem Personenregisters als Beweis an. Aufgrund dessen kam es nach den ersten Briefen zu Versendung der zweiten Briefe und anschließend kam es zu einem Bescheid.
Vor der Berichterstattung trafen wir zahlreiche, von diesem Prozess betroffene Personen. Beinahe jede Erzählung gleicht der anderen. Natürlich gibt es unter diesen Personen auch welche, die kraft eigener Entscheidung die türkische Staatsbürgerschaft wieder annahmen.
Der Großteil jedoch war nach der Aberkennung der türkischen Staatsbürgerschaft nicht mehr in der Botschaft und bei jedem Türkei-Besuch wurde ein Visum beantragt. Bis zum Erhalt des genannten Briefes hatten sie keine Zweifel in Bezug auf ihre Staatsangehörigkeit.
Die MA35 besteht auf die Wählerliste als Beweis und Personen, die einer Doppelstaatsbürgerschaft beschuldigt werden sind verzweifelt und unruhig.
Was müssen sie tun, wenn sie diesen Brief erhalten?
Beim Erhalt des zweiten Briefes wird Ihnen eine Einspruchszeit von 14 Tagen eingeräumt, beim dritten Brief beträgt diese Zeit einen Monat. Darüber hinaus, werden Sie mit dem letzten Brief auch zur Zahlung des Betrages in Höhe vom € 30 an das angegebene Konto aufgefordert.
Besonders wichtig ist es, im Rahmen der eingeräumten Einspruchszeit auch einen Einspruch zu erheben, ansonsten erhalten Sie einen Brief, in dem vermerkt wird, dass Ihre Rechte in Bezug auf diese Angelegenheit erloschen sind.
Als Beispiel können wir von drei Personen berichten, die sich telefonisch mit uns in Verbindung gesetzt haben. Eine dieser Personen hat einen Einspruch mit einem Tag Verspätung erhoben, doch leider konnte man aufgrund der verspäteten Rückmeldung dem Verlust der Rechte nicht entgegenwirken. In den anderen zwei Fällen haben die Personen die Verständigung über die Hinterlegung eines behördlichen Dokuments nicht im Postfach aufgefunden und konnten somit nicht im gewünschten Zeitraum agieren. Auch in diesem Fall wurden diesen Personen sämtliche Rechte in Bezug auf die österreichische Staatsbürgerschaft entzogen. Natürlich kann man auch in diesem Fall ein gerichtliches Verfahren einleiten, doch die Wiedererlangung der Rechte wird deutlich schwieriger.
Im Lichte dieser Beispiele bitten wir Sie um Aufmerksamkeit hinsichtlich behördlicher Dokumente und ebenfalls um Abholung und um Rückmeldung innerhalb der angegebenen Frist. Relevant ist nicht, wie gut Sie schreiben sondern in welchem Zeitraum Sie Einspruch erheben. In Beispielen die wir erhalten haben, gibt es sowohl seitenlange Einsprüche, als auch sehr kurze. Im Endeffekt erhielten alle Einsprüche die Rückmeldung vom MA35, dass der Einspruch abgelehnt wurde. Einige Staatsbürger, die den Druck und den Stress des Prozesses nicht aushalten, geben auf anstatt ihre Rechte geltend zu machen. Auch hier ist unser Rat an der Sache festzuhalten und nicht aufzugeben.
Was kommt auf Personen zu, welche die österreichische Staatsbürgerschaft aberkennt und somit ihre Rechte als Staatsbürger verloren haben?
Auch hier möchten wir gerne über einige Fälle berichten, in denen wir kontaktiert wurden.
Die Rechte in Bezug auf das AMS, Sozialleistungen und Versicherung wurden bei einer Person, die das behördliche Dokument bei der österreichischen Post nicht abgeholt hat eingestellt. Diese Person gilt zur Zeit als staatenlos, weil sie weder die österreichische, noch die türkische besitzt. Weitere Informationen sind und nicht bekannt, da der Prozess neu begonnen hat.
In einem anderen Fall, hat ein zwischenzeitlich staatenloser die türkische Staatsbürgerschaft angenommen und musste ein Visum und eine Arbeitserlaubnis beantragen, damit die Person das Leben in Österreich fortführen kann. Die Erlangung des Visums kostete der Person ein Jahr und in dieser Zeit durfte er das Land nicht verlassen. Des Weiteren möchten wir unser Volk auch darüber aufklären, dass wir die Information erhalten haben, dass es inzwischen auch Personen gibt, die sich einen wirtschaftlichen Nutzen aus dieser Lage erzielen. Uns ist zu Ohren gekommen, dass einige Personen bereit sind, das von der MA34 geforderte Dokument gegen Entgelt, auszustellen. Die türkische Botschaft bestätigte die Lage über die Ausstellung eines Personenstands- Familienregisterauszug, welche demnach lediglich türkischen Staatsbürgern zusteht. Zudem ist das System nicht geeignet dieses Dokument auszustellen. Auszüge, die durch illegale Wege erhalten werden, können behördlich nicht geltend gemacht werden. Wir bitten Sie ebenfalls um Vorsicht in Bezug auf dieses Thema.
Schreiben an die österreichischen Behörden
Österreich ist seit Jahren ein Gastgeber für Immigranten aus verschiedene Ländern und Religionen. Diese Verschiedenheit bedeutet für Österreich auch eine kulturelle Vielfalt. Sowohl österreichische Landsleute als auch die Migranten haben jahrelang gearbeitet, produziert, steuern geleistet und in Zusammenarbeit einen großen Beitrag für die Weiterentwicklung unseres Landes geleistet. Wir wurden als Migranten immer gleichbehandelt und haben ebenfalls in frieden gelebt. Natürlich kam es in dieser langen Phase auch zu Integrationsproblemen und dies kommt auch weiterhin vor. Jedoch ist es möglich solche Angelegenheiten durch Kooperation zu lösen. Seit circa eineinhalb Jahren erhalten Austro-Türken in Bezug auf die Doppelstaatsbürgerschaft Briefe von österreichischen Behörden, welche die Information enthalten, dass den Betroffenen die österreichische Staatsbürgerschaft aberkannt wird. Aktuell beschäftigt dieses Thema tausende Menschen und lässt diese auch verzweifeln. Wir haben einen Bericht über die Doppelstaatsbürgerschaft geschrieben. Gerne möchten wir dieses Thema den Betroffenen näher bringen und haben hierfür einige Fragen ausgearbeitet und bitten Sie um Aufklärung hinsichtlich der offenen Fragen, da einige Risiken hinsichtlich dieser Thematik den Betroffenen weiterhin nicht bewusst ist.
1. Aufgrund der Beschuldigung des Besitzes einer Doppelstaatsbürgerschaft werden Betroffene ihre Rechte als Staatsbürger verlieren und von dieser Zeit an als staatenlos gelten. Welchen Stellenwert hat es im österreichischen/europäischen und nach den Menschenrechten für den Verlust der Staatsbürgerschaft einer Person Sorge zu leisten?
2. Mit der Aberkennung der Staatsbürgerschaft kommt auch der Verlust der Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis einher. Auf welche Weise werden die Betroffenen ihr Arbeitsleben fortführen? Hat der Arbeitgeber das Recht, aus diesem Grund das Arbeitsverhältnis zu beenden?
3. Haben Personen, dessen Arbeitsverhältnis beendet wurde einen Anspruch auf Arbeitslosengeld?
4. In Fällen, die uns bisher berichtet wurden, wurden auch die Ansprüche auf Arbeitslosengeld und Sozialleistungen stillgelegt. Wie werden die Betroffenen, dessen Einkommensquelle stillgelegt wurde, ihr Leben weiterführen?
5. Haben Personen, welche ihre Rechte als Staatsbürgerschaft verlieren weiterhin Anspruch auf Krankenversicherung? Wer wird im Falle der Einstellung der Krankenversicherung, weil die Personen nicht als Arbeitslos gemeldet werden können, die Kosten für den Behandlungsprozess bei einer Krankheit tragen?
6. Wird ebenfalls der Anspruch auf Familienbeihilfe eingestellt?
7. Werden die Betroffenen auch ihre Ansprüche beim Magistrat verlieren?
8. Die Verfahren über die Doppelstaatsbürgerschaft befinden sich zur Zeit in letzter Stufe. Nach unserer Annahme werden sehr viele Menschen in sehr kurzer Zeit ihre Rechte als österreichische Staatsbürger verlieren, wenn die Behörde die Wählerliste als Beweis anerkennt. Zudem könnte diese Situation auch bis zu den Staatsbürgerschaftsrechten von Kindern und Enkelkindern der Betroffenen nachwirken. Welchen Einfluss könnte diese Lage auf Jugendliche die aktuell Militärschulen, Polizeischulen o.ä besuchen haben? Dürfen diese Personen weiterhin ihre Ausbildung, falls auch ihnen die Staatsbürgerschaft aberkannt wird beenden?
9. Es gibt zahlreiche Personen, die in Österreich geboren und aufgewachsen sind, ihre Ausbildung oder den Zivildienst beendet bzw. jahrelang gearbeitet und Steuern geleistet haben und nicht darüber informiert waren, dass sie Teil der Wählerliste sind. Haben diese Personen das Recht auf Wiederbeantragung der österreichischen Staatsbürgerschaft? Welche Vorgehensweise sollten diese Personen verfolgen um an ihre Rechte zurück zu gelangen?
10. Nach den Informationen die wir erhalten haben, kann es bis zu einem Jahr dauern, bis Betroffene ein Visum erhalten. Zahlreiche Austro-Türken haben Verwandte ersten Grades in der Türkei. Ebenfalls dauert es sehr lange, bis diese Menschen die türkische Staatsbürgerschaft wieder erhalten. Beispiel: Wie müsste eine Person vorgehen, welche weder eine Staatsbürgerschaft, noch eine Aufenthaltserlaubnis hat, um bei der Bestattungsfeier teilnehmen zu können, wenn ein naher verwandter aus der Türkei verstirbt?
11. Wir sind sehr besorgt über die Themen die bereits angesprochen wurden. Es kann zu enormen wirtschaftlichen und sozialen Problemen führen, wenn in einem Land plötzlich tausende von Menschen staatenlos, arbeitslos, versicherungslos verbleiben. Gibt es bereits Ideen zur Verbesserung dieser Lage, die leicht in einen Chaos führen könnte?
12. Haben Sie einen Rat für die türkische Bevölkerung in Bezug darauf, auf welche Weise dieser Prozess leicht und schnell überstanden werden kann?
Not: Inwiefern kann die laut MA34 „amtliche“ Wählerliste, über welche verfügt wird als Beweis dienen? Wurde diese Thematik auch schon vom türkischen Staat nachgeforscht? Jahrelang wurde auch in der Türkei über die Wählerliste einen schlechten Eindruck verbreitet. Häufig kam es zu Problemen wie das Hinzufügen von Menschen in die Liste, die es gar nicht gibt bzw. es wurden Personen nicht in die Liste gesetzt, obwohl sie ein Wahlrecht hätten. Als Beispiel kann man nennen, dass bei den Wahlen im März 2014 ein regelwidriger Wählerkreis in einem Gebiet festgestellt wurde, wobei diese Anzahl 16% der Gesamtwählerliste ausmacht. Reicht nicht sogar dieses Beispiel dafür aus, dass das Beweisstück als nicht sicher eingestuft werden kann? Aus welchem Grund auch immer, sollte ein unsicheres Beweisstück, dessen Wahrheit Jahrelang nicht bewiesen werden kann, nicht als Tatsache dienen, insofern auch nicht, als das die Betroffenen die geforderten Dokumente nicht bekommen können, weil diese nur den türkischen Staatsbürgern gewährt wird. Diese Sachlage wird das Problem definitiv nicht lösen, im Gegenteil, es wird zu großer Hilfs- und Lösungslosigkeit führen. Kann man ein solches Anliegen, welches eine große Wirkung auf die Lebensweise von sehr vielen Menschen ausüben wird, nicht in Kooperation mit türkischen Behörden lösen? Schlussendlich handelt es sich hierbei um zahlreiche Menschen die Kraft eigener Entscheidung die türkische Staatsbürgerschaft aberkannt und die österreichische anerkannt haben.
Wichtige Antworten an die zuständigen österreichischen Behörden zu unserem Artikel über die doppelte Staatsbürgerschaft
Mag. Dietmar Hudsky: zu Ihrer gegenständlichen Anfrage kann seitens der für Aufenthalts- und Staatsbürgerschaftswesen zuständigen Fachabteilung des
Bundesministeriums für Inneres Folgendes mitgeteilt werden:
Wie bereits in der Korrespondenz im Oktober 2018 ausgeführt, ist die Vermeidung der mehrfachen Staatsangehörigkeit eines der Grundprinzipien des österreichischen Staatsbürgerschaftsrechts. Österreich kommt damit einer sich aus der Europaratskonvention über die Vermeidung der Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit entstehenden Verpflichtung nach. An dieser Stelle muss jedoch klargestellt werden, dass eine Beschuldigung allein nie zum Verlust der Staatsbürgerschaft führt. Die zuständigen Behörden haben die Frage des Verlusts im Rahmen eines rechtstaatlichen Verfahrens zu klären. Dieses Verfahrens schließt selbstverständlich eine Stellungnahmemöglichkeit des Betroffenen (Grundsatz des Parteiengehörs) ebenso wie Rechtsmittel (zunächst zum Landesverwaltungsgericht, dann im Rahmen einer Revision zum Verwaltungsgerichtshof oder Beschwerde zum Verfassungsgerichtshof) mit ein. In diesem Zusammenhang darf auch auf die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes vom 17.12.2018, E 3717/2018, hingewiesen werden. Das Bundesministerium für Inneres nimmt die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs selbstverständlich zur Kenntnis. Es ist darauf hinzuweisen, dass der Vollzug des Staatsbürgerschaftsgesetzes gemäß Art. 11 B-VG in die Kompetenz der Länder fällt, diese führen daher Staatsbürgerschaftsverfahren selbständig im eigenen Wirkungsbereich. Dem Bundesministerium für Inneres kommen weder Weisungs- noch Kontrollrechte zu. Die Staatsbürgerschaftsbehörden der Länder haben daher die Auswirkungen des VfGH-Erkenntnis auf die dort anhängigen Verfahren selbst zu beurteilen.
Mag. Jürgen Czernohorszky: Wien wird Verfahren im Sinne des VfGH-Erkenntnisses beenden.
Nach dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs zum Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft erklärt Stadtrat Jürgen Czernohorszky, dass die Wiener MA 35 rasch die nötigen Schritte einleiten wird, um ähnlich gelagerte Verfahren im Sinne des Erkenntnisses und für die Betroffenen positiv zu beenden.Die Betroffenen werden in den kommenden Wochen über die Beendigung ihrer Verfahren informiert.
„Der Verfassungsgerichtshof hat mit seinem Erkenntnis klargestellt, dass die von der FPÖ übermittelte Liste kein taugliches Beweismittel für den Wiedererwerb der türkischen Staatsangehörigkeit ist. Ich bin erfreut darüber, dass der Verfassungsgerichtshof in dieser für die Betroffenen belastenden und existenzbedrohenden Situation rasch entschieden hat“, so Czernohorszky. „Mir war es von Beginn an wichtig, dass die Behörden in dieser Angelegenheit sorgfältig und zügig handeln, damit die Betroffenen Rechtssicherheit haben.“ Kritik übt Czernohorszky an der FPÖ: „Der FPÖ ging es stets darum, zu verunsichern, zu spalten und ein politisches Spiel auf dem Rücken von tausenden Menschen zu spielen. Es ist bezeichnend für das Rechtsverständnis der FPÖ, dass Klubobmann Gudenus nun auch das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs nicht ernst nimmt.“
Dr. Martin Plunger: Aufgrund der jüngsten Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (E3717/-2018) werden von der Tiroler Landesregierung keine Feststellungsverfahren mehr eingeleitet werden, soweit der Verdacht der Wiederannahme der türkischen Staatsangehörigkeit allein auf dem uns übermittelten Wählerverzeichnis beruht. Die bislang aufgrund dieser Liste eingeleiteten Verfahren werden eingestellt.Sofern allerdings sonstige Beweismittel vorliegen, die den Wiedererwerb der türkischen Staatsangehörigkeit belegen, wird auch künftig der Verlust der Staatsbürgerschaft festgestellt werden. Ich weise darauf hin, dass dies keine Tatsache ist, die ausschließlich Personen mit türkischem Migrationshintergrund betrifft – vielmehr stellen wir monatlich durchschnit
tlich in rund drei bis vier Fällen fest, dass Personen die österreichische Staatsbürgerschaft infolge des Erwerbes einer fremden Staatsangehörigkeit verloren haben. Dies betrifft nahezu ausnahmslos ÖsterreicherInnen ohne Migrationshintergrund, welche die österreichische Staatsbürgerschaft durch Abstammung erworben haben.
Mag. Thomas Kerschbaum: Die Behörden sind im Verdachtsfall verpflichtet, einer möglichen Doppelstaatsbürgerschaft (die in Österreich, außer in klar definierten Ausnahmefällen, nicht erlaubt ist) nachzugehen und ein Feststellungsverfahren einzuleiten – an dieser Gesetzeslage hat sich nichts geändert. Klar ist, dass der Spruch von Höchstgerichten in Salzburg natürlich umgesetzt wird und in den Verfahren, die alle Einzelfallverfahren sind, zu berücksichtigen ist.
Fakt ist auch, dass im Laufe der Ermittlungsverfahren in den Einzelfällen zum Teil zusätzliche Beweise – neben der besagten Liste – für Doppelstaatsbürgerschaften festgestellt worden sind.
Mag. Peter Anerinhof: Aufgrund des Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 11. Dezember 2018, E 3717/2018-42, wurden alle anhängigen Verfahren, in denen noch kein Bescheid ergangen ist und die allein auf diese Liste gestützt waren, vorerst eingestellt bis auch eine entsprechende Entscheidungen des Landesverwaltungsgerichtshofes vorliegt. Damit sind jene Fälle, die sich bereits im Beschwerdeverfahren befinden, vorerst vom Landesverwaltungsgericht Niederösterreich zu entscheiden. Mit den ersten Entscheidungen ist Ende Jänner 2019 zu rechnen. Je nach Entscheidung des LVwG wären dann auch die bereits rechtskräftigen Bescheide zu beurteilen sein. Dabei wird insbesondere maßgeblich sein, ob sich die Entscheidung der Behörde nur auf die im Raum stehende Liste oder auch andere Beweise gestützt hat.
Christian Gantner: Wie der Verfassungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 11.12.2018, GZ E 3717/2018-42, festgestellt hat, kann nicht von einer „amtlichen“ Wählerliste gesprochen werden. Wie bereits mehrmals angeführt, ist es notwendig, die Thematik immer im Rahmen einer konkret Einzelfallprüfung abzuklären.Leider gibt es trotz mehrerer Bemühungen österreichischer Behörden – unter anderem auch des Landes Vorarlberg – bislang keine Kooperationsbereitschaft seitens der türkischen Behörden.Aus welchem Grund auch immer, sollte ein unsicheres Beweisstück, dessen Wahrheit Jahrelang nicht bewiesen werden kann, nicht als Tatsache dienen, insofern auch nicht, als das die Betroffenen die geforderten Dokumente nicht bekommen können, weil diese nur den türkischen Staatsbürgern gewährt wird. Diese Sachlage wird das Problem definitiv nicht lösen, im Gegenteil, es wird zu großer Hilfs- und Lösungslosigkeit führen.
von Brücke Magazin