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Die Österreichische Staatsbürgerschaft von 20.000 Türken ist in Gefahr

In den 1960er-Jahren begann aufgrund finanzieller Umstände eine Migration aus der Türkei nach Europa, die auch als „Arbeitermigration“ bezeichnet wird. Nachdem die Aufnahme von neuen Arbeitskräften irgendwann gestoppt wurde, wurde die Migration nun durch Familienzusammenführungen und -gründungen fortgeführt. Einer der Länder, in welchen diese Migration sehr intensiv stattfand, ist Österreich. Im Jahr 1964 wurde der Vertrag für die „Anwerbung türkischer Arbeitskräfte und deren Beschäftigung in Österreich“ zwischen Österreich und der Türkei unterschrieben. Österreich beabsichtige mit diesem Vertrag eigentlich, dass die bereits in Österreich arbeitenden Menschen nach einigen Jahren zurückkehren und anstelle dieser Menschen neue Arbeitskräfte aufgenommen werden. Der Prozess verlief jedoch nicht wie anfangs von Österreich erhofft. Die eingewanderten Arbeitskräfte hatten allerdings auch zu Beginn ihrer Zeit nicht vor, dauerhaft in Österreich zu leben, sondern planten, nach dem sie einige Jahre in Österreich gearbeitet und einen Verdienst beiseitegelegt haben, die Rückkehr in ihr Heimatland.

Die hauptsächliche Migration aus der Türkei nach Österreich fand Ende der 1970er-Jahre statt. Da sich die wirtschaftlichen Bedingungen nicht so entwickelten wie die Migranten, die als Gastarbeiter kamen, es sich vorgestellt hatten, entschieden sie sich allmählich dauerhaft in Österreich zu leben. Im Gegensatz den Planungen der österreichischen Behörden und Einrichtungen hat sich der Prozess dahingehend entwickelt, dass sich die Zahl der Migranten durch Familienzusammenführung und Geburten stärker als geplant erhöhte.

Die „Gastarbeiter“ akzeptierten schon in ihren ersten Aufenthaltsjahren die schweren Arbeits- und Lebensbedingungen und arbeiteten mit hoher Selbstaufopferung trotz der abweichenden Familien- und Alltagsumstände, der mangelnden Sprachkenntnisse und der fremden Kultur. In den ersten Jahren der Migration lebten diese Arbeiter in sehr schweren Bedingungen in kleinen Wohnheimen, in welchen sie nicht einmal über eigene Toiletten und Badezimmer verfügten. Sie erhielten über keinerlei Unterstützung für die Anpassung in diesem Land, dessen Sprache und Kultur ihnen fremd war. Sie wurden in körperlich belastenden Arbeitsstellen als unqualifizierte Arbeiter eingestellt. Aus dieser Perspektive betrachtet haben die Gastarbeiter einen hohen Beitrag zu der wirtschaftlichen Entwicklung Österreichs geleistet.

Der türkische Migrationsprozess, der mit der zweiten Hälfte der 1950er-Jahre mit der Migration der Gastarbeiter in Europa begann, durchlief fünf bestimmte Phasen, die alle ein eigenes Diskussionsthema darstellten. (Abadan-Unat, 2006):

  • 1950er-Jahre: Einzelunternehmer und private Vermittler
  • 1960er-Jahre: „Export von steigender Arbeitskraft“ auf der Basis von bilateralen Verhandlungen durch staatliche Oberhand
  • 1970er-Jahre: Wirtschaftskrise, Abbruch der Aufnahme von ausländischen Arbeitskräften, Gewährleistung des rechtlichen Status für „touristische“ (illegale) Einwanderer, Familienzusammenführungen, Kindergelder
  • 1980er-Jahre: Bildungsprobleme der Kinder, Leben im Getto, Bildung der Vereine, zunehmende Asylanträge, Visumpflicht, zur Rückkehr motivierende Gesetze
  • 1990er-Jahre: Gesetz für Ausländer, Erwerb von Identifikationen von Ausländern, zunehmende Ausländerfeindlichkeit, Verbreitung von ethnischen Unternehmen, Verbreitung von ethnischen und religiösen Vereinen, Forderung nach politischen Rechten
  • 2000er-Jahre: Islamophobie, Euro-Türken, das Einwanderungsgesetz, Integrationsprojekte (Güleç & Sancak 2009)

Was kann denn wohl passiert sein, so dass die Migranten, die einst zu einem enormen wirtschaftlichen Wachstum des Landes beigetragen haben, auf einmal als ein Risikofaktor wahrgenommen werden und zu einem politischen Instrument wurden?
Alles begann damit, dass rechtsradikale Parteien in Österreich anfingen, die Migranten als eine Bedrohung zu sehen und mit ihren rassistischen und diskriminierenden Äußerungen eine Art Wählerstimmenkampagne betrieben. Der Hauptgrund für ihr Unbehagen ist, dass die Gastaufenthalt der Migranten, die sie als Gastarbeiter betrachten, vorüber ist. Der Gast ist nun der Gastgeber. Sie sind nicht mehr vorübergehend, sondern dauerhaft in Österreich und sind somit ein Teil Österreichs. Sie sind nicht mehr nur Arbeiter, sondern auch Arbeitgeber, Ärzte, Ingenieure, Polizisten und Soldaten. Die Kinder der Migranten zeigen nun in jedem Bereich ihren Präsenz. Wenn allerdings Personen, die sich als Österreicher verstehen, in Österreich geboren und aufgewachsen sind, sich perfekt integriert haben, in Österreich studiert haben und Beiträge zur österreichischen Gesellschaft geleistet haben, diskriminiert werden, so wird dies nur Wasser auf die Mühle derer gießen, die unsere Gesellschaft spalten möchten.

WIE BEGANN DIE KRISE BEZÜGLICH DER DOPPELTEN STAATSBÜRGERSCHAFT?
Während der Wahlzeit für das Referendum der türkischen Verfassungsänderung im Jahr 2017 wurden durch den türkischen obersten Wahlvorstand Wählerlisten an die Teilnehmerparteien gesendet. Die Parteien in der Türkei übermittelten ihre aktuellen Wählerlisten an ihre Repräsentanten in Europa. Zwischen dem 27. März und dem 9. April wurden Stimmen für das Referendum der Verfassungsänderung in der Türkei in den Auslandsvertretungen abgegeben. Nach dem Referendum gab die rechtsradikale Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) eine Liste mit 100.000 türkischen Namen von türkischen Staatsbürgern, die von Österreich aus das Recht auf die Teilnahme am Referendum hatten, an das Österreichische Innenministerium weiter.


Wurden diese Wählerlisten von der Partei HDP weitergegeben?
Die Briefe, die an die Personen, die in Wien und in den Niederösterreichischen Bundesländern leben und deren Namen in den Wählerlisten aufgeführt sind, wurden wohl durch gewisse Vorstandspersonen der österreichischen Vertretung der HDP an den damaligen FPÖ-Vorstand Heinz Christian Stache und den ehemaligen Abgeordneten Peter Pilz weitergegeben. Diese Tatsache ist im österreichischen Innenministerium und den Einbürgerungs- und Meldeämtern von 9 Bundesländern dokumentiert.

Die Reaktion der rechtsradikalen Regierung war ernst
Die österreichische Regierung reagierte sehr ernst auf die Stimmenabgaben von 72 % „ja“ der in Österreich lebenden türkischstämmigen Bürger und teilte direkt nach dem am 16. April 2017 stattgefundenen Referendum mit, dass für Bürger mit doppelter Staatsbürgerschaft, die an der Wahl teilgenommen hatten, einige Sanktionen geplant seien und dass die doppelte Staatsbürgerschaft der Personen, die bei der Wahl mitgestimmt hatten, trotz des Widerspruches des Gesetzes entzogen werden würde.

Es wurde festgestellt, dass beim Referendum 52733 Stimmen in den 134 Wahlurnen, die in Österreich aufgestellt wurden, abgegeben wurden. Ausgehend von den betreffenden Wählerlisten behaupteten österreichische Bevollmächtigte, dass etwa 18500 der Wahlteilnehmer über die doppelte Staatsbürgerschaft verfügten und überprüften diese Angelegenheit. Die betroffenen Personen erhielten Warnungen, in welchen sie aufgefordert wurden, nachzuweisen, dass sie keine türkischen Staatsbürger waren. Nach mehreren aufeinanderfolgenden Warnschreiben wurden Rechtsverfahren für den Entzug der österreichischen Staatsbürgerschaft derer, die ihre Identitätsinformationen nicht einreichten, eingeleitet.

Eine Person, deren österreichische Staatsbürgerschaft durch das Verwaltungsgericht des Bundeslandes Salzburg entzogen wurde, stellte einen Antrag auf Berufung an das oberste Verwaltungsgericht in Wien. Nachdem das oberste Gericht des Landes im Rahmen der Geheimhaltung der doppelten Staatsbürgerschaften die Auslandswählerlisten als Beweis akzeptierte und die Berufung somit ablehnte, schlossen sich alle Wege des Widerspruches. So wurde zum ersten Mal im Land die österreichische Staatsbürgerschaft einer Person widerrufen, und das Gericht eröffnete den Weg für das Entziehen der österreichischen Staatsbürgerschaft türkischer Doppelbürger, die sich mit dieser Entscheidung in einer ähnlichen Situation befanden. Seit die Entscheidung als Präzedenzfall akzeptiert wurde, wurden somit in anderen Bundesländern ähnliche Rechtsverfahren eingeleitet. Durch die geschlossenen Wege zur Berufung wurde das Verfassungsgericht in den Prozess einbezogen.

Gerichtsbeschluss des österreichischen VerfassungsgerichtsDas österreichische Verfassungsgericht setzte sich mit diesem Thema, welches auch die österreichische Öffentlichkeit mehrere Jahre lang beschäftigte, auseinander und erließ am 17. Dezember 2018 einen Gerichtsbeschluss. Das Gericht entschied, dass die sogenannten Wählerlisten, die die Grundlage für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts bilden, nicht als Beweismittel verwendet werden können, da keine genauen Informationen über die Richtigkeit, Zuverlässigkeit und keine genauen Angaben über wo und wie sie erstellt wurden, zur Verfügung stehen und diese Dokumente offen für Manipulationen sind. Das Gericht zog einen weiteren wichtigen Entschluss. Demnach können die österreichischen Behörden mit vermeintlich doppelter Staatsbürgerschaft nicht verlangen, “zu beweisen, dass keine türkische Staatsbürgerschaft besteht“. Denn das Gericht machte aufmerksam darauf, dass die österreichischen Einwanderungs- und Einbürgerungsbehörden und Verwaltungsgerichte ihre Behauptungen bezüglich dieser Staatsbürgerschaftsangelegenheiten durch die vorgenannten Institutionen nachzuweisen haben. Es wurde entschieden, dass im Falle einer illegalen Staatsbürgerschaft die Aufgabe, dies zu nachweisen, einzig und allein die Aufgabe der staatlichen Institutionen ist.

Die Situation in den Bundesländern nach dem Verfassungsgerichtsbeschluss

Nach dem Beschluss des österreichischen Verfassungsgerichts unterließen alle Bundesländer außer dem Bundesland Wien die Nutzung der Wählerlisten des obersten Wahlvorstandes der Bundesrepublik Türkei als Beweismittel und stoppten die bisherigen Ausübungen.

Das Bundesland Wien entzieht weiterhin die Staatsbürgerschaften der Österreicher türkischer Herkunft

Der Magistratsabteilung 35 für Einwanderung und Staatsbürgerschaft im Bundesland Wien erkennt den Verfassungsgerichtsbeschluss nicht an. Nach der Überprüfung der Wählerlisten des obersten Wahlvorstandes der Türkei für das Jahr 2018 wurden für 4000 österreichische Staatsbürger türkischer Herkunft mit angeblich der doppelten Staatsbürgerschaft Anträge beim österreichischen Verwaltungsgericht gestellt. Solch eine Liste hatte es bereits im Jahr 2017 gegeben und das Verfassungsgericht hatte beschlossen, dass die „entsprechenden Listen nicht als Mittel für den Entzug der Staatsbürgerschaft benutzt werden können“.

Es wurde durch die Erklärungen des zuständigen Stadtratsmitglieds Christoph Wiederkehr (Neos) bestätigt, dass die Ermittlungen seit dem Beschluss des Verwaltungsgerichts fortlaufen und das Gerichtsverfahren eingeleitet worden ist.


Gerichtsbeschluss des österreichischen Verwaltungsgerichtes vom 12.03.2020: Entsprechend dem Artikel 27 zur Staatsbürgerschaft Absatz 1 wird die Staatsbürgerschaft eines österreichischen Staatsbürgers im Falle eines Zuzuges einer Staatsbürgerschaft eines anderen Landes und dessen Eingeständnis, wenn dieser Bürger vorher nicht um die Erlaubnis des Fortbestandes seiner österreichischen Staatsbürgerschaft bei den entsprechenden österreichischen Behörden gebeten hatte, entzogen. Das Gericht erließ den Beschluss, dass die Wählerlisten des obersten Wahlvorstandes der Republik Türkei mit zehntausenden von türkischen Namen keine bloßen Vermutungen beinhalten, diese Listen echte Wählerlisten sind und die beteiligten Personen aufgrund erneuter Annahme der türkischen Staatsbürgerschaft keine österreichischen Staatsbürger mehr sind. Es wurde zudem mitgeteilt, dass auch aufgrund des Datenschutzgesetzes der Widerspruch nicht möglich sein würde.

Die Österreichische Staatsbürgerschaft wird auch entzogen, auch wenn ein bestehender Beschluss seitens des Verfassungsgerichtes vorliegt

Der Beschluss des österreichischen Verfassungsgerichts stellt einen Präzedenzfall dar und ist von den Untergerichten ebenso durchzuführen.

Der Punkt, der hier besondere Aufmerksamkeit erfordert, ist jedoch, dass die für den Einspruch angegebenen Fristen unbedingt eingehalten werden sollten. Stellen Sie sicher, dass Sie die Briefe erhalten, die Ihnen durch den Magistratsabteilung 35 für Einwanderung und Staatsbürgerschaft zugesandt werden und schreiben Sie Ihren Einspruch vor Ablauf der Ihnen festgelegten Frist. Die Widerspruchsfrist beträgt 4 Wochen ab Eingang der Dokumente bei Ihnen. Hier ist das Datum Ihres Schreibens wichtiger als die Art und Weise Ihres Schreibens. Wenn nicht rechtzeitig Einspruch erhoben wird, ist die Entscheidung endgültig und in diesem Fall wird die österreichische Staatsbürgerschaft entzogen, auch wenn eine aktuelle Entscheidung des Verfassungsgerichts vorliegt.

Weshalb werden in Österreich lebende Türken dafür bestraft, dass in den Gesetzesumsetzungen der Türkei sich Lücken aufweisen?

Lauf offiziellen Angaben leben insgesamt 6,5 Millionen türkische Staatsbürger in 155 Ländern der Welt.

Bis heute werden sie in einen Spalt zwischen ihrem Herkunftsland und ihrem Niederlassungsland gedrängt; wenn sie aus der Türkei kommen und in Europa leben, werden sie als „Migranten“ und in ihrem Herkunftsland werden sie als „Auslandstürken“ bezeichnet. Während sie in Europa wie Menschen zweiter Klasse behandelt werden, werden sie von der Türkei als „Wahlmittel“ gesehen. Dass die Türkei, die über 30 Jahren mit den Wahlstimmen der Türken in Europa neue Regierungen bildet, ihre Landsleute in dieser wichtigen Angelegenheit im Stich lässt, führt zu einer Schwächung des Gerechtigkeitsgefühls der Gesellschaft.

Während seit dem Jahr 1985 auf sehr klare Art und Weise durch die österreichischen Bürgerschaftsgesetze mitgeteilt wird, wie Angelegenheiten bezüglich doppelter Staatsbürgerschaften zu handhaben sind, besteht kein Hindernis seitens der Auslandsbehörden der Türkischen Republik durch die erteilten sogenannten „blauen Karten“ (Mavi Kart) für den Zuzug der türkischen Staatsbürgerschaft. Türken in Österreich können somit nach dem Verlassen der türkischen Staatsbürgerschaft die Österreichische Staatsbürgerschaft annehmen und danach mithilfe der „Mavi Kart“ erneut die doppelte Staatsbürgerschaft erwerben. Weshalb werden in Österreich lebende Türken dafür bestraft, dass die Auslandsbehörden der Türkei Lücken in der Gesetzesumsetzung aufweisen?


Wir gehen nicht davon aus, dass die österreichische Regierung in naher Zukunft positive Ergebnisse bezüglich dieses Themas für uns erzielen wird. Wir sehen auch, dass durch die Türkei ebenfalls keine entsprechenden Schritte getätigt werden. Die offiziellen Behörden und Zuständigen der Türkei halten sich fern von jeglicher Übernahme der Verantwortung bezüglich der Besserung dieses Zustandes.

Unsere Erwartung als österreichische Türken ist die Zusammenarbeit beider Staaten auf bürokratischem Wege für die Lösung dieses Problems, wovon sehr viele Familien betroffen sind. Die aktuelle Lage, die sich nicht in eine positive Richtung entwickelt, wird auch die kommenden Generationen beider Länder negativ beeinflussen.

Magistratsabteilung 35 für Einwanderung und Staatsbürgerschaft beharrt darauf, Menschen heimatlos zu machen, sie in den Status der Flüchtlinge herabzusetzen und zu benachteiligen!

Magistratsabteilung 35 für Einwanderung und Staatsbürgerschaft trug die Identifikationsnummern der österreichischen Staatsbürger türkischer Herkunft in die Webseite des obersten Wahlvorstandes der Republik Türkei. Es wurden Informationen gesammelt, indem es nachgeprüft wurde, ob die türkische Staatsbürgerschaft dieser Personen aktuell waren. Bei Personen, deren türkische Staatsbürgerschaft laut der Webseite des obersten Wahlvorstandes aktuell waren, wurden die Namen als Listen für Beweiszwecke im österreichischen Verwaltungsgericht eingereicht. Es ist ersichtlich, dass das Gericht auch diese Daten natürlich als Beweismittel akzeptiert. Während andere Bundesländer den Gerichtsbeschluss des Verfassungsgerichts befolgen, führt das Bundesland Wien seine detaillierte Prüfung bezüglich der doppelten Staatsbürgerschaften auf der Grundlage dieser Wählerliste fort.

Wie viele Menschen erwarten von nun an schwierige Situationen?

Es wird vor allem von 4000 Personen gesprochen, deren Gerichtsprozesse fortlaufen und deren Beschlüsse für österreichische Staatsbürger türkischer Herkunft aus Wien von Bedeutung sind. Wenn wir die Kinder und Enkel dieser Personen mitberechnen, können wir sehen, dass mindestens 16000 Personen im Risiko sind, ihre Staatsbürgerschaft verlieren zu können. Durch das Hinzukommen von neuen Personen werden Zehntausende von Personen unter dem gleichen Risiko stehen. Durch nur eine Person, die von diesem Problem betroffen ist, ist die Rede des Entzugs der Staatsbürgerschaften von allen anderen Personen des gleichen Stammbaumes.

Was wird in diesem Prozess geschehen?

Personen, deren österreichische Staatsbürgerschaft entzogen wird, verbleiben eine lange Zeit auf dem Status „Heimatlosigkeit“. Sie werden etwa ein Jahr lang keine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis erteilt bekommen. Probleme erwarten diese Menschen in ihrem Arbeitsleben, bezüglich ihrer Versicherung, in ihren Schulen, in Sozialhilfen sowie auch in Gemeindeeinrichtungen.

Ist es nicht UNMENSCHLICH, die Grundrechte dieser Menschen auf dem Leben zu entziehen?

Die grundlegenden Lebensrechte dieser Menschen, die unter all diesen Umständen ihr Leben fortführen müssen, werden eingeschränkt. Diese Personen werden, nachdem ihre Staatsbürgerschaften widerrufen wird, monatelang sogar jahrelang nicht arbeiten können und über keinen Gehalt verfügen. Wurden Lösungen für die Probleme, die diese Menschen während dieser Phase ihres Lebens haben werden, erstellt?

Ist es gerecht, die Ein- und Ausreiserechte zu entziehen?

Personen, die in den Status „heimatlos“ fallen und keinen Aufenthaltstitel haben, erleben auch Einschränkungen bezüglich ihrer Ein- und Ausreiserechte. Welchen Weg müssen die Menschen gehen, die in dringenden Fällen ins Ausland reisen müssen?

Was erwartet Personen, die mit Coronavirus infiziert sind?

Während seit einem Jahr auf der ganzen Welt in den Intensivstationen der Krankenhäuser außergewöhnliche Umstände herrschen, besteht auch die Möglichkeit, dass eine Person mit einer schweren Krankheit oder eine mit dem Coronavirus infizierte Person nicht auf die „Intensivstation“ aufgenommen werden kann.
Tausende von Österreichern, die in Österreich geboren und aufgewachsen sind und deshalb kein anderes Heimatland haben und auch kein anderes Land als Heimatland anerkennen, die wichtige Beiträge zu unserer Gesellschaft geleistet haben, die nicht mit einer Schuld in Bezug gebracht werden möchten und ihre Steuern ordnungsgemäß zahlen wurden zu Menschen, die sich zwar in Österreich zu Hause fühlen, sich jedoch befürchten müssen, alles, was sie in Österreich besitzen, zu verlieren. Es kann nicht akzeptiert werden, dass der Rechtsstaat Österreich seine eigenen Bürger ausschließt, beschuldigt und unter allgemeinem Verdacht stehen lässt.

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