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Tierschutz Austria kämpft vor EuGH für Artenschutz und den Schutzstatus des Wolfs

Tierschutz Austria kämpft vor EuGH für Artenschutz und den Schutzstatus des Wolfs

„Nach diesen inhaltsleeren Argumenten der Tiroler Landesregierung sind wir guter Dinge, dass der EuGH den Schutzstatus der Wölfe in Österreich unterstreichen wird.“

Vösendorf (OTS) Der Rechtsstreit zum Wolfschutz geht in die nächste Runde. Österreichische Landespolitiker:innen wollen den Schutzstatus des Wolfes aufweichen. Besonders eifrig sind die Kärntner und Tiroler Regierungen. Aktuell gilt der Wolf als streng geschützt und darf nur in Ausnahmefällen getötet werden. Die Flora Fauna Habitats-Richtlinie (FFH) regelt dafür in ganz Europa den Schutz verschiedener Arten und Habitate. Jetzt soll auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Rechtsauslegung der FFH-Richtlinie für den Wolfsschutz neu interpretieren. Im Zuge eines laufenden Verfahrens zum Abschussbescheid eines Wolfes aus dem Sommer 2022 hat sich das Tiroler Landesverwaltungsgericht (LVwG) an den EuGH gewandt. Dessen Auslegung der FFH-Richtlinie wird auch den zukünftigen Entscheidungsprozess der EU-Kommission zum Schutzstatus des Wolfs beeinflussen und hat damit große Bedeutung für ganz Europa.

„Obwohl hierzulande schon jetzt weit mehr Wölfe als im europäischen Durchschnitt zum Abschuss freigegeben werden und dabei europäisches Recht verletzt wird (lesen Sie HIER wie Österreich europäisches Umweltrecht bricht), hofft die Tiroler Landesregierung durch eine für sie günstige Auslegung der FFH-Richtlinie, den Wolfsabschuss nochmals zu erleichtern.“, so Tierschutz Austria Präsidentin MMAg. Dr.in Madeleine Petrovic. Sollte sich der Erhaltungszustand etwa nicht nur auf Österreich beziehen, könnte Österreich sich auf den Schutzbemühungen andere Länder ausruhen und die ohnehin sehr wenigen Wölfe vereinfacht bejagen.

Als anerkannte Umweltorganisation wurde Tierschutz Austria Ende Oktober 2023 vor den EuGH geladen, um zusammen mit WWF, ÖKOBÜRO, Naturschutzbund und dem Umweltdachverband Stellung zu beziehen. Auch Vertreter:innen der Tiroler Landesregierung, der Republik Österreich, der EU-Kommission, des EU-Rates und der Republiken Frankreich, Finnland und Schweden waren anwesend, um ihre gewünschte Auslegung der FFH-Richtlinie zu argumentieren. Besonderer Fokus lag auf dem Zustand der hiesigen Wolfspopulation. Entsprechend der FFH-Richtlinie hat sich Österreich dazu verpflichtet, auch für den Wolf einen „günstigen Erhaltungszustand“ anzustreben. Erst wenn dieser erreicht und beibehalten werden kann, dürfte der Schutzstatus gelockert und Wölfe – so keine anderen zufriedenstellenden Lösungen anwendbar sind –vermehrt zum Abschuss frei gegeben werden.

„Mit aktuell nur drei reproduzierenden Rudeln weist Österreich unter vergleichbaren Mitgliedsstaaten den europaweit schlechtesten Erhaltungszustand beim Wolf auf. Laut des Vertreters der EU-Kommission bei der Verhandlung vor dem EuGH entsprächen 1.000 Wölfe für Österreich einem günstigen Erhaltungszustand. Davon sind wir noch weit entfernt. Zuletzt meldete Österreich der EU für den Zeitraum 2013-2019 nur 6-8 Individuen in den Alpen und 23-28 Individuen in der kontinentalen Region.“, informiert Petrovic.

Anders als Österreich handhabe Frankreich Wolf- und Herdenschutz vorbildlich: Streng wird geprüft, ob keine andere zufriedenstellende Lösung als die Tötung eines Wolfes vorliegt. Um jagdlich einzuschreiten, müsse der Erhaltungszustand der Wolfpopulation gut sein. Herdenschutz und andere Präventionsmaßnahmen werden zudem vollständig durch EU-Gelder subventioniert. Sollten dennoch Tiere gerissen werden, erhalten Landwirtinnen und Landwirte Entschädigungszahlungen.

In Argumentationsnotstand kam die Tiroler Landesregierung auch bei der Diskussion, weshalb keine der im ursprünglichen Bescheidverfahren von 2022 behandelten Tiroler Almen schützbar sein sollte. Damals wurde seitens der Tiroler Landesregierung für 61 Almen nur der Abschuss als mögliche Maßnahme gegen Wolfsrisse vorgeschlagen – ohne nicht-tödliche Prävention in Betracht zu ziehen.

„Dass auch in Alpenregionen erfolgreicher Herdenschutz möglich ist, zeigen hingegen ausgerechnet drei Tiroler Almen eines Pilotprojektes zum Herdenschutz. Dank dauerhafter Behirtung mit gelenkter Weideführung und geschützten Übernachtungsplätzen funktioniert Herdenschutz auf den Pilotalmen derart gut, dass dort aktuell keine Risse zu verzeichnen sind. Trotzdem wurde der entsprechende Wolf aus dem Bescheidverfahren 2022 sogar in diesen Almgebieten zum Abschuss frei gegeben.“, so Petrovic.

Zur seitens der Tiroler Landesregierung vorgebrachten Kostenproblematik für Behirtung und Herdenschutz meinte auch der vorsitzende Richter des EuGH, dass das Problem der Kosten seit Jahren bekannt sei – daher übernehme die EU sowohl die Kosten zur Prävention als auch für Entschädigungszahlungen. Die Mitgliedstaaten müssten nur ein entsprechendes System vorsehen, damit die Entschädigungen abgeholt werden können.

„Nach diesen inhaltsleeren Argumenten der Tiroler Landesregierung sind wir guter Dinge, dass der EuGH den Schutzstatus der Wölfe in Österreich unterstreichen wird. Andere Mitgliedsstaaten haben bei vergleichbaren geographischen und topographischen Bedingungen eine zufriedenstellende Wolfsdichte und betreiben mittels Herdenschutz auch in Almgebieten wirtschaftlich erfolgreiche Schafhaltung.“, zeigt sich Petrovic zuversichtlich.

Am 18.01.24 wird die Generalanwältin ihre Schlussanträge vorlegen, im Frühjahr 2024 kann mit einer Entscheidung des EuGH gerechnet werden.

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