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Klimaschützer:innen ziehen mit Klimaklage vor Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Klimaschützer:innen ziehen mit Klimaklage vor Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

GLOBAL 2000 und Betroffene der Klimakrise fordern Recht auf saubere Energie

Wien (OTS) Vier von der Klimakrise betroffene Österreicher:innen ziehen gemeinsam mit der Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 und Rechtsanwalt Dr. Reinhard Schanda vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Im Juli hat der österreichische Verfassungsgerichtshof die Beschwerde der Klimaschützer:innen abgewiesen. Die Kläger:innen sehen nun den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte am Zug und pochen auf ihr Recht auf den Umstieg auf klimafreundliche Energien. Im Erfolgsfall bekommt die Verwendung fossiler Energieträger ein gesetzlich verbindliches Ablaufdatum, gestaffelt bis 2040. “Wir wollen unser Recht auf saubere Energie vor Gericht durchsetzen, weil die Politik nicht ausreichend handelt. Alle Analysen zeigen, dass wir mit bestehender Klimapolitik die Ziele weit verfehlen werden. Wir lassen deshalb keine Möglichkeit ungenützt, um unser Recht auf eine saubere Energiezukunft durchzusetzen. Nur, wenn jetzt die richtigen Entscheidungen getroffen werden, können wir von Kohle, Öl und Gas unabhängig werden und eine saubere und preisstabile Energieversorgung für alle Menschen in Österreich erreichen”, so Johannes Wahlmüller, Klima- und Energiesprecher von GLOBAL 2000.

Die Klimaschutzer:innen argumentieren, dass die politische Untätigkeit beim Klimaschutz ihr Menschenrecht auf Leben verletzt. In seinem Urteil vom Juli erkennt der Verfassungsgerichtshof zwar die Pflicht des Staates aktiv wirksame Maßnahmen zum Schutz des Lebens und der Gesundheit sowie zum Schutz des Privatlebens und des Eigentums zu ergreifen an. Er meint jedoch, dass der Gesetzgeber dabei einen weiten Gestaltungsspielraum habe und ein Anspruch auf eine bestimmte Maßnahme (hier Erlassung einer Verordnung zur Festsetzung von verbindlichen Ablaufdaten für die Zulässigkeit des Verkaufs fossiler Energieträger bis 2040) aus Grundrechten grundsätzlich nicht abgeleitet werden könne. Die Auswahl unter verschiedenen Maßnahmen zur Erreichung der Schutzpflichten obliege vielmehr dem demokratisch legitimierten Gesetzgeber.

Allerdings weist der VfGH auch darauf hin, dass der Einschätzungsspielraum des Gesetzgebers jedenfalls dort eine Grenze finde,wo es an geeigneten Schutzmaßnahmen gänzlich fehlt oder Maßnahmen offensichtlich zur Erreichung des Schutzziels ungeeignet sind. Hier endete aber leider die Begründung des VfGH. Rechtsanwalt Dr. Schanda dazu: „Der VfGH hätte sich hier die Frage stellen und beantworten müssen, ob es in Österreich derzeit an geeigneten Klimaschutzmaßnahmen fehlt bzw. ob bestehende Klimaschutz-maßnahmen offensichtlich zur Erreichung des Schutzziels ungeeignet sind.“

Hier haken die Klimaschützer:innen ein. Im Szenario des Umweltbundesamts mit bestehenden Maßnahmen (WEM), als auch im Szenario mit zusätzlichen Maßnahmen (WAM) verfehlt Österreich die Klimaziele deutlich. Statt der erforderlichen Treibhausgasreduktion um 48 % würde im Szenario WEM lediglich eine Reduktion um 27 %, im WAM-Szenario von 35 % erreicht. Daher sind die in Österreich bestehenden Klimaschutzmaßnahmen zur Erreichung des Schutzziels offensichtlich ungeeignet.

Eingebracht wird die Beschwerde im Namen von vier Betroffenen der Klimakrise – Pensionist Peter Fliegenschnee, Aktivistin Klara Butz, Bürgermeister Friedrich Pichler und Biobäuerin Monika Jasansky – und GLOBAL 2000, die ihr subjektives Recht auf saubere Energie geltend machen.

Weitere Hintergrundinfos, Statements und Videomaterial finden Sie hier: https://www.global2000.at/dein-gutes-recht

Rückfragen & Kontakt:

Hannah Keller, Pressesprecherin GLOBAL 2000, 0699 14 2000 64, hannah.keller@global2000.at
Johannes Wahlmüller, Klima- und Energiesprecher GLOBAL 2000, 0699 14 2000 41, johannes.wahlmüller@global2000.at

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