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Sozialausschuss – SPÖ will besseren Zugang von Pflege- und Betreuungsberufen zur Schwerarbeitspension

Sozialausschuss – SPÖ will besseren Zugang von Pflege- und Betreuungsberufen zur Schwerarbeitspension

Wien (OTS/SK) Die SPÖ will, dass Tätigkeiten der berufsbedingten Pflege und Betreuung von kranken, pflege- und betreuungsbedürftigen sowie behinderten Menschen jedenfalls als Schwerarbeit im Sinne der Schwerarbeitsverordnung zu bewerten sind. Ihr Antrag dazu wurde heute im Sozialausschuss allerdings von den Regierungsparteien vertagt. SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch hat für die De-facto-Ablehnung überhaupt kein Verständnis. „Pflege und Betreuung ist eine besonders belastende Arbeit und somit Schwerarbeit. Das wissen alle. Warum die Regierung das bestreitet, versteht niemand.“ ****

„Die Beschäftigten in Pflege- und Betreuungsberufen leisten in Spitälern, Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen und in der mobilen Pflege und Betreuung physisch und psychisch herausfordernde Arbeit“, erläutert Muchitsch. „Sie haben in der Pandemie das Gesundheitssystem am Laufen gehalten und sorgen täglich dafür, dass die Gesundheitsversorgung auch unter großem Druck weiter funktioniert. Personalknappheit und schwierige Arbeits-, Aus- und Weiterbildungsbedingungen fordern aber ihren Tribut: Mitarbeiter:innen in Pflege- und Betreuungsberufen sind schon seit Jahren massiv überlastet.“

Unregelmäßige Dienstzeiten, Nachtdienste, Wochenenddienste, hohe körperliche Belastungen und hohe psychische Belastungen – „die Beschäftigten in Pflege und Betreuung leisten Schwerarbeit, deshalb müssen sie einen verbesserten Zugang zu Schwerarbeitspension bekommen“, betont der SPÖ-Sozialsprecher. Er verspricht, dass die SPÖ bei dieser Frage nicht lockerlassen wird.

Zwtl.: SPÖ-Antrag für 70 Prozent Nettoersatzrate beim Arbeitslosengeld und jährliche Valorisierung

Außerdem hat die SPÖ heute im Sozialausschuss erneut verlangt, dass die Nettoersatzrate beim Arbeitslosengeld auf 70 Prozent erhöht und das Arbeitslosengeld jährlich valorisiert, also an die Inflation angepasst, wird. Muchitsch: „Arbeitslosigkeit darf nicht zu einem anderen Wort für akute Armut werden. Wer seinen Job verliert, verliert auf einen Schlag fast die Hälfte seines Einkommens. Das Arbeitslosengeld muss existenzsichernd sein.“

Das Arbeitslosengeld ist die einzige Sozialleistung, die nicht an die Inflation angepasst wird. Dabei liegt das Arbeitslosengeld für 97 Prozent der Bezieher:innen unter 1.400 Euro/Monat, im Durchschnitt bei rund 1.130 Euro, also weit unter der Armutsgefährdungsschwelle. Die Notstandshilfe ist noch deutlich niedriger. Sie beträgt im Durchschnitt 900 Euro/Monat. Dieser Durchschnittswert ist seit zwei Jahren unverändert, die Inflation in der Zeit allerdings bei rund 20 Prozent. (Schluss) wf/bj

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