Politik

Novelle des Arzneimittelgesetzes erleichtert Importe von Medikamenten bei Engpässen

Novelle des Arzneimittelgesetzes erleichtert Importe von Medikamenten bei Engpässen

Pharmaunternehmen und – großhandel dürfen Medikamente länger verkaufen

Wien (OTS) Nach der Schaffung eines Wirkstofflagers setzt die Regierung weitere Schritte gegen mögliche Engpässe bei Medikamenten in der Wintersaison. Hersteller und Großhändler dürfen Medikamente künftig bis zum Verfallsdatum an Apotheken weitergeben. Zusätzlich wird bei Engpässen ein Import von Arzneien möglich, die in einem anderen EWR-Staat zugelassen sind. Ein entsprechendes Gesetz ging gestern in Begutachtung. “Wir beseitigen einige bürokratische Hürden, um die Versorgung mit Medikamenten trotz der Probleme in den Lieferketten sicherzustellen”, betont Gesundheitsminister Johannes Rauch. ***

Erst vergangene Woche vereinbarten Pharmagroßhandel und Regierung die Einlagerung kritischer Wirkstoffe für die kommende Erkältungssaison. Nun folgt ein weiterer Schritt zur Verbesserung der Medikamentenversorgung in Österreich. Eine Novelle des Arzneimittelgesetzes ermöglicht die Weitergabe von Medikamenten durch die Hersteller und den Pharmagroßhandel an Apotheken und Spitäler bis zum jeweiligen Verfallsdatum. Bisher musste die Weitergabe innerhalb eines Jahres nach der Produktion erfolgen. Für Patient:innen ist kein Qualitätsverlust zu befürchten, da die Medikamente ohnehin nicht nach dem Verfallsdatum verkauft werden dürfen.

“Wir setzen jetzt weitere Maßnahmen, die für die Patientinnen und Patienten schnell spürbar sind. Durch diese Novelle stellen wir sicher, dass dringend benötigte Medikamente bei Bedarf bis kurz vor dem Ablaufdatum verkauft werden können und nicht aufgrund bürokratischer Hürden entsorgt werden müssen”, betont Gesundheitsminister Johannes Rauch.

Zusätzlich ermöglicht die Novelle bei akuten Engpässen die Einfuhr größerer Mengen von Medikamenten, die in einem anderen Mitgliedsstaat des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) zugelassen sind. Diese Importe unterliegen strengen Vorgaben. Sie müssen mindestens zwei Wochen vorher dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) gemeldet werden. Die Gebrauchsinformationen müssen den Medikamenten jedenfalls auf Deutsch beigelegt werden.

Erst vor kurzem hat die EU-Kommission auch einen neuen Mechanismus für den freiwilligen Austausch von Medikamenten zwischen Mitgliedstaaten präsentiert. Die Novelle des Arzneimittelgesetzes erleichtert die Nutzung dieses Mechanismus für Österreich deutlich. Sie soll Anfang des Jahres im Nationalrat beschlossen werden.

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