Arbeitswelt

Vernachlässigt das Arbeitsmarktservice Wien die Arbeitslosen mit türkischen Wurzeln und die türkischen Medien?

(Dies ist kein Interview. Dieser Artikel enthält die Ergebnisse unserer Recherche als Brücke Magazin, da AMS Wien unsere Fragen nicht beantwortet.)

Seit dem Jahr 1994 wird die Arbeitsmarktverwaltung aus dem Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales getrennt, somit wurde auch das Arbeitsmarktservice als Dienstleistungsunternehmen ins Leben gerufen. Das Arbeitsmarktservice gliedert sich in eine Bundes-, Landes- und Regionalorganisation. In sämtlichen ebenen ist die Mitgestaltung der österreichischen Sozialpartner (WKO, AK, ÖGB, IV) ersichtlich.

Die wichtigste Funktion des Arbeitsmarktservice ist die Vermittlung von Arbeitskräften auf offene Stellen. Daneben fällt in den Zuständigkeitsbereich auch die berufliche Weiterbildung in Form von Kursangeboten, die Unterstützung der Jobsuchenden in Ergreifung von Eigeninitiative und Beratung.

Frage: Welche Maßnahmen trifft das Arbeitsmarktservice Wien für die rasche und erfolgreiche Integration von Migranten in die Arbeitswelt?
Antwort: Zum einen werden sowohl Sprachkurse, in Kooperation mit dem Österreichischen Integrationsfonds, als auch zahlreiche Berufskurse angeboten. Entsprechend den Nachrichten ist jedoch anzumerken, dass es seitens des Arbeitsmarktservice Wien immer wieder zu Komplikationen mit einigen Migrantengruppen kommt.

Frage: Die Arbeiterkammer unterstützt in den verschiedenen Ländern Drittstaatsangehörige ohne ausreichenden Deutschkenntnissen durch Dolmetscher. Gibt es auch im Rahmen des AMS derartige Hilfsmaßnahmen? Wenn nicht, gibt es für Migranten die neu nach Österreich gezogen sind Informationsleistungen auf der jeweiligen Muttersprache?
Antwort: Beratungstätigkeiten sollen durch Migrantenvereine aufgenommen werden. Um welche Vereine es sich hierbei handelt und ob tatsächlich für jede in Österreich bestehende Migrantengruppe eine Kooperation mit einem Verein besteht bleibt unklar, des Weiteren bleibt
auch die Frage eines Dolmetschers offen, da sich diese Informationen der Webseite nicht entnehmen lassen.

Frage: Gibt es eine spezielle Leistung für MigrantInnen in Wien?
Antwort: Das Arbeitsmarktservice Wien trägt zur Vermittlung zu Beratungsstellen für GastarbeiterInnen und Asylberechtigte Frauen bei, diese Beratungstätigkeiten betreffen insbesondere Themen wie Geld, Trennung, Familie, Gewalt und Krankheit.

Frage: Welche speziellen Angebote hat das Arbeitsmarktservice Wien für Drittstaatsangehörige?
Antwort: Außer der sprachlichen Unterstützung kooperiert das Arbeitsmarktservice auch mit Migrantenvereinen, welche Beratungstätigkeiten aufnehmen. Mit welchen Migrantenvereinen speziell zusammengearbeitet wird bleibt unklar.

Frage: Fehlt es an Beratungstätigkeiten oder an Effizienz der angebotenen Sprachkurse bei Arbeitslosen mit Migrationshintergund?

Antwort: Vom Hörensagen sind die Beratungstätigkeiten bzw. auch die Sprachkurse des AMS für Migranten unzureichend. Die Sprachkurse werden genannt, weil die Arbeitssuchenden am Ende des Kurses keinen großen Fortschritt machen, auf Grund des Sprachmangels können im Endeffekt weder die Beratung noch die Berufskurse dem erwarteten entsprechen.
Frage: Kooperiert das Arbeitsmarktservice Wien auch mit verschiedenen Migrantenmedien für die Übermittlung von Nachrichten und Neuigkeiten in verschiedenen Personenkreisen?
Antwort: Ja, bekannterweise arbeitet das AMS Wien mit dem Bum-Magazin und dem Kosmo-Magazin zusammen. Hierbei ist zu nennen, dass das Bum-Magazin ein österreichisches Magazin in serbokroatischer Sprache ist und das Kosmo-Magazin ist ebenfalls ein Magazin aus dem genannten Sprachbereich. Dem Anschein nach kooperiert das AMS nicht mit sprachlich differenzierten Gruppen.

Frage: Bekommen auch austro-türkische Lokalmedien ein Inserat?
Antwort: Leider nein, seit dem Jahr 2013 wurde kein Pressegespräch mit austro-türkischen Lokalmedien geführt.

Frage: Welche Erleichterung gibt es speziell für Austro-Türken?
Antwort: Im Bereich der Beschäftigungsbewilligung gibt es eine Erleichterung, da türkischen Staatsangehörigen bei Erfüllung der Voraussetzungen des Assoziationsratsbeschlusses EWG-Türkei aus dem Jahr 1980 die Beschäftigungsbewilligung von Amts wegen erteilt oder verlängert wird.

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"