Politik

Landesfinanzreferentinnen und -referenten fassten Beschlüsse zu Finanzausgleich

Landesfinanzreferentinnen und -referenten fassten Beschlüsse zu Finanzausgleich

LHStv.in Schaunig: Konstruktive Konferenz mit weitreichenden Ergebnissen – Einigung über Verteilung der Gelder zwischen Bundesländern – Pflichtenkatalog an Bund beschlossen

Klagenfurt (OTS/LPD) In ihrer außerordentlichen Konferenz konnten die für Finanzen zuständigen Ländervertreter heute auf Einladung von Kärntens Finanzreferentin LHStv.in Gaby Schaunig in Wien weitreichende Beschlüsse fällen. „Es war ein sehr konstruktives Treffen und ich freue mich, dass wir rasch zu Einigungen bei den entscheidenden Themen finden konnten“, berichtet Schaunig heute im Anschluss an die Konferenz.

Im Zentrum der Beratungen stand der neue Finanzausgleich, das heißt die Verteilung der gesamtstaatlichen Steuereinnahmen. Nachdem über die Verteilung der Mittel zwischen Bund und Ländern Anfang Oktober eine Übereinkunft erzielt worden war, ging es nunmehr um die Aufteilung zwischen den Ländern. „Wir sind darin übereingekommen, dass die Mittel für die Pflege ebenso wie der neue Zukunftsfonds nach der Volkszahl zu verteilen sind. Im Bereich der Gesundheit wurde der bisherige Schlüssel, der viele Komponenten berücksichtigt, beibehalten“, erläutert Schaunig. Für die Ländermittel aus den zusätzlichen 300 Millionen Euro nach §24 FAG in Höhe von 193,14 Millionen Euro einigte man sich auf eine betragsmäßige Zuordnung mit dem Ziel, Kompensationen an jene Länder zu leisten, die in anderen Bereichen des FAG im Verhältnis zur Volkszahl weniger Mittel erhalten.

Die weiteren Beschlüsse der Konferenz betreffen ebenfalls Themen rund um den Finanzausgleich. So haben die Finanzreferentinnen und -referenten erneut unmissverständlich festgehalten, dass alle nun vereinbarten Zusatzmittel im nächsten Finanzausgleich in eine Änderung des vertikalen Schlüssels münden müssen. „Zudem soll das Finanzausgleichgesetz dahingehend geändert werden, dass Änderungen im Steuersystem, die mit den Ländern nicht im Vorfeld akkordiert werden, die aber zu deren finanziellen Lasten gehen, zu kompensieren sind. Das heißt, der Bund muss den Ländern die entsprechenden Einnahmenausfälle ersetzen“, erklärt die Landeshauptmannstellvertreterin. Ganz konkret betreffe dies aktuell die angekündigte Aussetzung der Umsatzsteuer auf Photovoltaikanlagen, die einen Einnahmenentfall von mehr als 200 Millionen Euro für Länder und Gemeinden bedeutet.

Zudem sollen im Zukunftsfonds neben den angekündigten Zielen, die für die Länder ans Abholen der Mittel geknüpft werden, auch verbindliche Ziele für den Bund festgeschrieben werden. „Insbesondere geht es dabei um die Schaffung von genügend Ausbildungsplätzen im Bereich der Elementarpädagogik sowie die Besetzung von Kassenarztstellen“, erläutert Schaunig. Auch müssten noch weitreichende gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, um den Ländern die Zielerreichung überhaupt zu ermöglichen. (Schluss)

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