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FPÖ – Spanring: „Selbstbestimmung und Souveränität ihrer Mitgliedsländer sind der EU in Dorn im Auge!“

FPÖ – Spanring: „Selbstbestimmung und Souveränität ihrer Mitgliedsländer sind der EU in Dorn im Auge!“

FPÖ-Antrag auf Offenlegung der Verträge zur EU-Corona-Impfstoffbeschaffung abgelehnt – Bundesrat fordert Bundesregierung auf, gegen Gentechnik-Verordnung anzukämpfen

Wien (OTS) „Die Vorlagen im heutigen EU-Ausschuss des Bundesrates zeigen erneut, dass die Europäische Union mit Transparenz und dem Erhalt der Selbstbestimmung der Mitgliedsstaaten nichts am Hut hat. Das trägt sicherlich nicht zu einer Erhöhung des Vertrauens der Bürger in die EU und ihre Organe bei“, so der freiheitliche Bundesrat Andreas Spanring zum heutigen EU-Ausschuss des Bundesrates, in dem unter Tagesordnungspunkt eins der jährliche Tätigkeitsbericht des Europäischen Rechnungshofes 2022 und unter Tagesordnungspunkt zwei eine Gentechnik-Verordnung diskutiert wurde, mit der die EU künftig das Inverkehrbringen von gentechnisch-veränderten Pflanzen ermöglichen möchte.

„Die Verträge zur Corona-Impfstoffbeschaffung durch die Europäische Kommission müssen endlich vollumfänglich offengelegt werden! ÖVP, SPÖ und Grüne scheint die Intransparenz sowie der verschwenderische Umgang mit zig Milliarden Euro Steuergeld der EU-Bürger und vor allem der Österreicher wenig zu stören“, forderte FPÖ-Bundesrat Spanring mit einem Antrag auf Stellungnahme die schwarz-grüne Bundesregierung auf, gegenüber der EU-Kommission die Offenlegung sämtlicher Corona-Impfstoffverträge zur Gänze – ungeschwärzt – sowie aller weiteren für die Beschaffungsvorgänge relevanten Informationen einzufordern. Der Antrag wurde sowohl von den Regierungsparteien als auch der SPÖ abgelehnt. „Beim Corona-Impfstoffbeschaffungsprozess der EU handelt es sich um einen Skandal der Sonderklasse. Nach wie vor herrscht Chaos und Intransparenz. Die EU-Kommission sowie die Kommissionspräsidentin von der Leyen verstecken sich hinter geschwärzten Abnahmevereinbarungen, die dem Bürger den Eindruck einer vermeintlichen Transparenz seitens der EU-Kommission vermitteln solle. Die von der EU gelebte Intransparenz verhindert aber die Kontrolle von Milliardengeschäften der EU-Kommission mit der Pharmaindustrie. Neben den vernichtenden Ausführungen im Tätigkeitsbericht des Europäischen Rechnungshofes 2022 ist es somit auch nicht verwunderlich, dass auch die Europäische Staatsanwaltschaft längst ermittelt. Es ist höchste Zeit, dass Licht in diese dubiosen und milliardenschweren Beschaffungsvorgänge, bei denen die EU-Kommission vertreten durch Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen im Namen der EU-Mitgliedsstaaten bis November 2021 Verträge im Wert von 71 Milliarden Euro über den Kauf von zig Milliarden COVID-19-Impfstoffdosen unterzeichnet hat, gebracht wird!“

Im zweiten Tagesordnungspunkt, in dem ein Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission die bestehende Richtlinie, wonach die EU-Mitgliedsstaaten – entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip – selbst entscheiden dürfen, den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen, aufgeweicht werden soll. In einem gemeinsamen Antrag forderten FPÖ, ÖVP, Grüne und SPÖ die Bundesregierung auf, sich mit allen Mitteln gegen diesen Verordnungsvorschlag auszusprechen und anzukämpfen, denn „das Subsidiaritätsprinzip Österreichs muss gewahrt bleiben“, so Spanring. „Denn das würde einen weiteren Verlust unserer Souveränität bedeuten. Auch unzählige Umfragen zeigen, dass die Österreicher keine Gentechnik auf ihren Tellern haben wollen. Unsere heimischen Landwirte produzieren und bewirtschaften auf höchstem Standard und den lassen wir uns nicht nehmen. Daher werden wir uns auch diese gesundheitsgefährdende Verordnung der EU nicht aufs Auge drücken lassen. Auch wenn es gedauert hat, so ist es ein gutes Zeichen, dass nun auch alle anderen Parteien eingesehen haben, dass die EU mit dem vorliegenden Verordnungsvorschlag das bewährte Regelungssystem für die Freisetzung, den Verkauf und die Kennzeichnung von GVO faktisch weitgehend aushebeln möchte, indem bestimmte ‚Neue genomische Techniken‘ (NGT) einer gesonderten und erheblich erleichterten Regelung zugeführt werden sollen. Die Verordnung sieht auch den Entfall des Zulassungsverfahrens, der Kennzeichnungspflicht von Lebens- oder Futtermittel sowie den Entfall der Risikobewertung dieser gentechnisch-veränderten NGT-1-Pflanzen vor. Der Bundesrat bindet heute geeint die ÖVP-Grüne-Bundesregierung. Sie muss sich dafür einsetzen, dass die Entscheidung, ob Gentechnik verwendet werden darf, in der Kompetenz der Mitgliedstaaten verbleiben muss – so wie es bisher der Fall war“, erklärte Spanring.

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