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EU veröffentlicht aktualisierte Erneuerbare-Energien-Richtlinie

EU erhöht Ziele für den Ausbau der Erneuerbaren Energien. IG Holzkraft fordert bei Umsetzung mehr Informationsaustausch und praxistaugliche Übergangsfristen.

Wien (OTS) – Am 31.10.2023 wurde die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Mit der aktualisierten Richtlinie wird das EU-Ziel für erneuerbare Energien auf 42,5 % angehoben. Für Österreich bedeutet das einen Anteil von 60 % erneuerbare Energien bis 2030. Erreicht werden sollen diese Ziele unter anderem durch schnellere und effizientere Genehmigungsverfahren und spezielle Beschleunigungsgebiete für den Ausbau erneuerbarer Energie (Renewables Acceleration Areas).

Die IG Holzkraft begrüßt die Erhöhung der Energieziele der Europäischen Union, wie auch Hans-Christian Kirchmeier, Vorstandsvorsitzender der IG Holzkraft betont: „Die EU fordert mehr Ambition von ihren Mitgliedsstaaten. Das können wir nur positiv beurteilen.“ Dennoch sieht Kirchmeier auch Herausforderungen, vor allem für die Bioenergiebranche, denn die Nachhaltigkeitskriterien für Biomasse wurden nochmals verschärft. Besonders sticht hier die Absenkung des Schwellenwerts für den Nachweis der Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien von 20 MW auf 7,5 MW Gesamtfeuerungswärmeleistung hervor: „Diese Absenkung bedeutet einen wesentlichen Mehraufwand, vor allem für kleine Unternehmen. Die finanziellen und personellen Belastungen durch die Zertifizierung sind nicht zu unterschätzen“, erklärt Kirchmeier und hält fest: „Nachhaltigkeit ist in der Bioenergiebranche von immens hoher Bedeutung und auch diese Herausforderung wird zu meistern sein. Hier ist vor allem die nationale Politik in ihrer Umsetzung gefordert.“

Um positive Effekte aus der RED III in Österreich zu erreichen, ist eine rasche und stringente Umsetzung für die IG Holzkraft von größter Bedeutung. „Der Ausbau erneuerbarer Energien kann einen Anschub in Österreich durchaus vertragen“, meint Kirchmeier und auch die Nachhaltigkeitskriterien bedürfen einer zeitnahen Implementierung: „Je früher die neuen Anforderungen in nationales Recht geschrieben werden, desto eher gibt es Rechts- und Planungssicherheit.“ Um diese Sicherheit zu gewährleisten, fordert die IG Holzkraft neben einer schnellen Implementierung der neuen Richtlinie, ausreichend lange Übergangsfristen und einen deutlich besseren Informationsfluss von den zuständigen Stellen zu den betroffenen Unternehmen.

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Rückfragen & Kontakt:

Bianca Bauer
IG Holzkraft
Tel: +43 664 60373 233
b.bauer@ig-holzkraft.at
www.ig-holzkraft.at

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