Wirtschaft

EU-Taxonomie Verordnung: Bodenqualität vor Widmung!

EU-Taxonomie Verordnung: Bodenqualität vor Widmung!

Woran die Regierung bisher in ihren Bemühungen um den Schutz unserer Böden gescheitert ist, hat nun die EU über die Taxonomie zum Teil gelöst. Kein privatwirtschaftlich geführtes Unternehmen mit bestehender bzw. künftiger Verpflichtung zur ESG-Berichterstattung kann es sich leisten, fruchtbaren Boden zu versiegeln oder in, die Biodiversität verletzenden, Gebäuden eingemietet zu sein.
Peter Engert, ÖGNI Geschäftsführer

Wien (OTS) Am 20. Oktober 2023 wurden im Amtsblatt der Europäischen Union zwei Dokumente mit häufig gestellten Fragen und Antworten zur Anwendung und Auslegung der EU-Klimataxonomie Verordnung (EU 2020/852) veröffentlicht.[1]

Während bisher unterschiedliche Meinungen bestanden haben, ob ein Bodengutachten oder doch eine aufrechte Widmung oder Baugenehmigung für die Beurteilung des Biodiversität-Kriteriums entscheidend ist, wurde diese Frage nun geklärt. Böden mit mittlerer bis hoher Fruchtbarkeit dürfen, wenn eine positive Taxonomieüberprüfung angestrebt wird, nicht verbaut werden. Damit wurde die Position der ÖGNI, die diese Auslegung seit dem Start ihrer Taxonomie-Gutachten im Jahr 2021 vertreten hat, bestätigt. Unabhängig von Baulandwidmungen oder Baubescheiden sind Neubauten ausschließlich aufgrund von Bodengutachten zu bewerten, die Meinungen der Baubehörde spielt bei dieser Bewertung keine Rolle (siehe FAQ 112, 113 und 126 – Bekanntmachung C/2023/267).

Peter Engert, Geschäftsführer der ÖGNI: „Woran die Regierung bisher in ihren Bemühungen um den Schutz unserer Böden gescheitert ist, hat nun die EU über die Taxonomie zum Teil gelöst. Kein privatwirtschaftlich geführtes Unternehmen mit bestehender bzw. künftiger Verpflichtung zur ESG-Berichterstattung kann es sich leisten, fruchtbaren Boden zu versiegeln oder in, die Biodiversität verletzenden, Gebäuden eingemietet zu sein.“

Über die ÖGNI

Die ÖGNI, Österreichische Gesellschaft für Nachhaltige Immobilienwirtschaft, ist eine NGO (Nichtregierungsorganisation) zur Etablierung der Nachhaltigkeit in der Bau- und Immobilienbranche. Im Mittelpunkt der Arbeit der ÖGNI steht die Zertifizierung von nachhaltigen Gebäuden und Quartieren nach dem europäischen Qualitätszertifikat DGNB. Ziel der ÖGNI ist es, den Mehrwert von Gebäudezertifizierungen aufzuzeigen, um umwelt- und ressourcenschonende Gebäude mit hoher wirtschaftlicher und sozialer Effizienz zu schaffen, die über Generationen hinweg flexibel nutzbar sind und sich positiv auf das Wohlbefinden der Nutzer auswirken. Die ÖGNI wurde 2009 gegründet und ist Kooperationspartner der DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen), deren Zertifizierungssystem übernommen, an Österreich adaptiert wurde und seither stetig weiterentwickelt wird. Die ÖGNI ist als einziges österreichisches Council ein „established member“ des WorldGBC (World Green Building Councils) und bestrebt, das europäische Qualitätszertifikat der DGNB auf internationaler Ebene zu stärken. www.ogni.at


[1] Bekanntmachung C/2023/267

Bekanntmachung C/2023/305

Rückfragen & Kontakt:

ÖGNI – Österreichische Gesellschaft für Nachhaltige Immobilienwirtschaft
Katharina Saxa, MA
Mayerhofgasse 1/ 22, 1040 Wien
+43 664 15 63 507
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https://www.ogni.at/

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