Kocher: Handwerkerbonus startet 300 Millionen Euro zur Ankurbelung der Bauwirtschaft Antragstellung ab sofort möglich
Über die Website www.handwerkerbonus.gv.at kann ab sofort der Handwerkerbonus beantragt werden. „Der Handwerkerbonus ist ein wichtiger Konjunkturimpuls für die Bauwirtschaft, der insbesondere Handwerksbetriebe sowie deren Kundinnen und Kunden unterstützt. Durch die gezielte Förderung von Arbeitsleistungen im privaten Wohn- und Lebensbereich werden Anreize für Investitionen geschaffen, die zur Schaffung und Sanierung von Wohnraum beitragen. Der Bonus wird einerseits Handwerksbetriebe unterstützen, andererseits dazu beitragen, Arbeitsplätze zu sichern und die Konjunktur insgesamt zu stützen“, so Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher.
Die Baubranche steht immer noch vor großen Herausforderungen. Besonders Rückgänge in der Nachfrage sowie steigende Kosten und Finanzierungsschwierigkeiten belastenden die wirtschaftliche Situation.
Der Handwerkerbonus als Teil des Konjunkturpakets „Wohnraum und Bauoffensive“ der Bundesregierung bietet finanzielle Unterstützung für die Inanspruchnahme von Arbeitsleistungen im Zusammenhang mit der Renovierung, Erhaltung, Modernisierung, Schaffung und Erweiterung von im Inland privat genutztem Wohn- und Lebensraum.
Mit dem Handwerkerbonus erhalten Privatpersonen eine Förderung für durchgeführte Arbeitsleistungen rund um den privaten Wohn- und Lebensbereich. Der Handwerkerbonus bietet die Möglichkeit 20 Prozent der Arbeitskosten bis zu einer Förderhöhe von heuer 2.000 Euro (2025: 1.500 Euro) pro Person und Wohnadresse (Haupt- oder Nebenwohnsitz) zurückerstattet zu bekommen. Pro Person und Kalenderjahr kann nur ein Antrag (gegebenenfalls mit mehreren Rechnungen) gestellt werden. Rechnungen haben die Arbeitsleistung gesondert auszuweisen und sind unbedingt aufzubewahren. Für die Jahre 2024 und 2025 werden insgesamt 300 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um die Bauwirtschaft zu stärken und Anreize für die Beauftragung von Handwerksleistungen zu schaffen. Der Handwerkerbonus kann rückwirkend für alle Handwerksleistungen seit dem 1. März 2024 beantragt werden.
Die Abwicklung des Handwerkerbonus übernimmt dabei die Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) im Auftrag des BMAW. Um die Antragsstellung möglichst unkompliziert zu gestalten, müssen in der Antragsmaske auf der Website www.handwerkerbonus.gv.at lediglich folgende Daten bekannt gegeben werden: Name, Adresse, IBAN, Rechnung, Zahlungsbestätigung – Zur notwendigen Identifikation des Antragsstellers ist die Anmeldung mittels ID Austria oder das Hochladen eines gültigen Lichtbildausweises möglich.
Für alle Menschen, die nicht über die notwendigen technischen Voraussetzungen bzw. digitalen Fähigkeiten verfügen, gibt es Unterstützung. „Die Website ermöglicht jeder Person für jede andere Person einen Antrag zu stellen, sofern die notwendigen Dokumente vorliegen. Diese können dann die entsprechenden Daten auf der Website eintragen und den Antrag stellen. Auch Gemeinden, Kammerorganisationen und Betriebe haben Unterstützung zugesagt.
„Neben den Informationen auf der Website stehen wir mit unserem E-Mail-Postfach handwerkerbonus@bhag.gv.atund unserer Servicehotline +43 50506 859 333 bereit um zu unterstützen“, ergänzt Helmut Dietrich, Geschäftsführer der Buchhaltungsagentur des Bundes.
Alle Informationen über die Förderung gibt es auf www.handwerkerbonus.gv.at