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Die MA35 besteht darauf, die Türken in einen flüchtlingsstatus zu versetzen, sie staatenlos zu machen und sie zu schikanieren!

1- Wie viele Angestellte hat das MA35 der Stadt Wien beschäftigt, um sogenannte Recherchen über die doppelte Staatsbürgerschaft zu führen?

2- Wie viele Personenakten liegen im MA35 bezüglich des Themas der illegalen doppelten Staatsbürgerschaft in der Wählerliste des obersten Wahlvorstands der Republik Türkei aus dem Jahr 2018 vor?

3- Wie vielen türkischstämmigen Österreichern, die in der Wählerliste des obersten Wahlvorstands der Republik Türkei aufgeführt sind, wurde seit dem Jahr 2018 die österreichische Staatsbürgerschaft wegen illegaler doppelter Staatsbürgerschaft aberkannt?

4- Im Jahr 2018 haben nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs alle Bundesländer außer dem Bundesland Wien die Kenntnisnahme der Wählerlisten des obersten Wahlvorstands der Republik Türkei als Beweismittel gestoppt. Woher erhielt das MA35 die entsprechenden Anordnungen zu diesem Thema und forschte weiter?

5- Hatten der Wiener Bürgermeister und der damalige MA35-Stadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ) zu diesen Ermittlungen die Anweisung gegeben, „dieser Sache um jeden Preis nachzugehen“? 

6- Nach dem Urteil von 2018 haben 8 von 9 Bundesländern in Österreich die Recherche über die Wählerlisten des obersten Wahlvorstands der Republik Türkei, die auch im Rahmen der doppelten Staatsbürgerschaft erwähnt werden, gestoppt. Warum erreichte das MA35 die oben genannte Wählerliste und lud die Informationen von 4000 österreichischen Türken auf der Website des obersten Wahlvorstands der Republik Türkei herunter, erstellte Aufnahmen von ihnen und reichte sie beim Obersten Verwaltungsgericht ein? 

Warum thematisiert das MA35 dieses Thema erneut, obwohl die anderen Bundesländer ihre Ermittlungen nicht fortsetzen?

7- Wird das Staatsbürgerschaftsrecht in Österreich in jedem Bundesland gleich angewandt?

8- Unterscheidet sich das angewandte Staatsbürgerschaftsrecht in 8 von 9 Bundesländern Österreichs vom Staatsbürgerschaftsrecht des Bundeslandes Wien? Wenn ja, auf welche Artikel des Gesetzes können wir uns bezüglich der Abweichungen beziehen? 

9- Wenn das im MA35 angewandte Staatsbürgerschaftsgesetz identisch mit dem Staatsbürgerschaftsgesetz in den anderen 8 Bundesländern ist, warum haben in Ihrer Organisation tätige Angestellte die Anforderungen des Gesetzes nicht erfüllt und ihre Ermittlungen fortgesetzt? Welches Privileg haben Ihre Angestellten, die im MA35 beschäftigt sind, im Vergleich zu den Angestellten, die in den anderen 8 Bundesländern tätig sind? 

10- Warum zeigen Sie nicht dieselbe Entschlossenheit und stellen genügend Angestellte ein, während Sie in der gegenwärtigen Situation Schwierigkeiten haben, den Bürgern des MA35 einen normalen Service zu bieten? 

11- Wir hören jeden Tag von Betroffenen, dass die rassistischen Aussagen im MA35 zunehmen. Kann man dies dadurch begründen, dass die MA35 Dienst für Menschen, die keine österreichischen Staatsbürger sind, leistet? Wird das MA35 als Institution gesehen, in der erfolglose Angestellte als Bestrafung und Ausgrenzung beschäftigt werden?

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