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Brunner: Entlastungsrechner des Finanzministeriums zeigt ab sofort persönliche Steuerersparnis 2024

Brunner: Entlastungsrechner des Finanzministeriums zeigt ab sofort persönliche Steuerersparnis 2024

bmf.gv.at/entlastungsrechner ist wichtiges Tool zur Ermittlung persönlicher Entlastung

Wien (OTS) Ab nun steht der aktualisierte Entlastungsrechner des Finanzministeriums zur Verfügung und zeigt die persönliche Steuerentlastung 2024 an. Das Online-Tool ermöglicht es Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern, ihre persönlichen finanziellen Vorteile durch die Abschaffung der kalten Progression zu berechnen.

„Die österreichische Bundesregierung hat zielgerichtete Maßnahmen gesetzt, um die Kaufkraft zu stärken und die Inflation abzufedern. Zu den wichtigsten strukturellen Maßnahmen zählt die Abschaffung der kalten Progression – die Entlastung kann mit dem BMF-Entlastungsrechner leicht selbst nachgerechnet werden. Ich möchte jede Steuerzahlerin und jeden Steuerzahler ermuntern, den Entlastungsrechner zu nutzen und sich die persönliche Steuerersparnis 2024 auszurechnen“, so Finanzminister Magnus Brunner.

Die individuelle Entlastung kann im Rechner mit der Eingabe des persönlichen Brutto- oder Nettolohns ermittelt werden.

Abschaffung der kalten Progression bringt Bürgerinnen und Bürgern mehr Geld
Die Abschaffung der kalten Progression ist das Herzstück der Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung und stärkt die Kaufkraft spürbar. Im ersten Jahr ohne kalte Progression 2023 haben sich die Menschen mehr als 1,85 Milliarden Euro erspart. Im kommenden Jahr sparen sich die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler weitere 3,65 Milliarden Euro. Der Entlastungsrechner zeigt, wie sich die Abschaffung der kalten Progression positiv auf den Nettolohn jeder einzelnen Österreicherin und jedes einzelnen Österreichers auswirkt.

Die Abschaffung der kalten Progression kommt allen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern zugute. Bezieherinnen und Bezieher von geringen und mittleren Einkommen profitieren besonders davon, dass die unteren Tarifstufengrenzen stärker als die oberen Grenzen angehoben werden und Absetzbeträge (u.a. Verkehrsabsetzbeträge) in voller Höhe an die Inflation angepasst werden.

Link zum Entlastungsrechner: bmf.gv.at/entlastungsrechner

Im Anhang: 3 Entlastungsbeispiele

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