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Wöginger: Leistung muss sich lohnen

Wöginger: Leistung muss sich lohnen

ÖVP-Klubobmann Wöginger und ÖVP-Seniorensprecherin Korosec präsentierten Anreize für mehr und längeres Arbeiten

Wien (OTS) Unter dem Motto „Leistung muss sich lohnen“ haben heute, Dienstag, ÖVP-Klubobmann August Wöginger und ÖVP-Seniorensprecherin und Seniorenbund-Präsidentin Ingrid Korosec in einer Pressekonferenz den zweiten Teil eines Leistungspakets vorgestellt, auf das man sich in der Koalition in den letzten Tagen verständigt habe. „Wir wollen Menschen entlasten und Anreize und Begünstigungen für mehr und längeres Arbeiten setzen“, so Wöginger.

Der Klubobmann wies auf den derzeitigen Arbeitskräftemangel hin. Viele Beschäftigte müssten Überstunden machen, beispielsweise im Sicherheits- oder Pflegebereich. Bereits im ersten Paket gab es eine Entlastung von Überstunden; diese werde nun ausgeweitet. Konkret werden für alle Erwerbstätigen die Freibeträge für Überstunden und die sogenannten Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen (SEG-Zulagen), also Zulagen für Arbeiten, die eine erhöhte Verschmutzung, Erschwernis oder Gefahr darstellen, valorisiert: die Überstunden auf 120 Euro und die SEG-Zulagen auf 400 Euro. Für zwei Jahre werden nun weitere acht Überstunden im Ausmaß von gesamt 200 Euro steuerfrei gestellt.

Zudem soll es Anreize für Vollzeitstellen geben. Künftig gibt es einen für den einzelnen Teilzeitbeschäftigten durchsetzbaren Rechtsanspruch auf eine rechtzeitige Information, wenn im Betrieb Vollzeitstellen ausgeschriebenen werden. Das sei gerade in Zeiten eines Arbeitskräftemangels notwendig, ist Wöginger überzeugt und verweist auf über 200.000 offene Stellen laut Statistik Austria. Wenn die Information trotz Hinweis nicht erfolgt und dem Beschäftigten daher keine Bewerbung auf die Vollzeitstelle möglich ist, kann dieser einen pauschalen Schadenersatz von 100 Euro geltend machen.

Außerdem soll es sich lohnen, wenn man später in Pension geht oder neben der Pension weiterarbeitet. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ist dies laut Wöginger ein wichtiger Schritt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Bezieht man die Pension nach Erreichen des Regelpensionsalters bereits, entfallen künftig die Pensionsversicherungs-Beiträge des Dienstnehmers, also 10,25 Prozent bis zu einem Verdienst in Höhe der doppelten Geringfügigkeitsgrenze. Bezogen auf ein Jahr sind das etwa 1.200 Euro an Pensionsversicherungsbeiträgen, unterstrich der Klubobmann. Diese Maßnahme wird vorerst auf zwei Jahre beschränkt.

Wenn man hingegen die Pension nicht mit dem gesetzlichen Antrittsalter in Anspruch nimmt, sondern ohne sie zu beziehen weiterarbeitet, gebührt bislang ein Bonus von 4,2 Prozent pro Jahr. Dieser Bonus wird auf 5,1 Prozent erhöht. „Für eine Pension von 2.200 Euro bedeutet das ein höheres Lebenspensionseinkommen von gut 20.000 Euro, wenn drei Jahre länger gearbeitet wird“, erläutert Wöginger.

Verbesserungen gebe es zudem bei einer Erwerbstätigkeit neben der Korridorpension. Diese kann zum Wegfall des gesamten Pensionsanspruchs führen, wenn die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird. In Zukunft wird eine Härtefallregelung dafür sorgen, dass diese harte Konsequenz bei geringen Überschreitungen nicht schlagend wird.

Die Maßnahmen sollen im November als Initiativanträge eingebracht und rechtzeitig vor dem Jahreswechsel beschlossen werden, damit die Regelungen mit 1. Jänner 2024 in Kraft treten können, so Wöginger abschließend. (Schluss)

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