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WKÖ-Kopf zu EKZ II: Rechtssicherheit für Unternehmen geschaffen

WKÖ-Kopf zu EKZ II: Rechtssicherheit für Unternehmen geschaffen

Abschluss des Genehmigungsprozesses durch Europäische Kommission erfolgt – Jetzt geht es um rasche Abarbeitung der Anträge

Wien (OTS) – „Mit dem Abschluss des Genehmigungsprozesses durch die Europäische Kommission sowie dem nationalen Einvernehmen durch die inhaltlich zuständigen Ministerien geht der für die heimischen Betriebe so wichtige Energiekostenzuschuss II endlich in die Realisierung“, betont Karlheinz Kopf, Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Die Wirtschaft betont, dass es vor dem Hintergrund enormer Herausforderungen und nach wie vor hoher Energiepreise, nun Planungssicherheit geben wird. Jedoch weist der WKO-Generalsekretär darauf hin, dass die durch die späte Genehmigung noch bis Jahresende verbleibende Zeit eine enorme Herausforderung für die Betriebe, die Steuerberater und das AWS darstellt. „Der gesamte Wirtschaftsstandort Österreich, seine Unternehmen und Arbeitsplätze stehen unter einem massiven Kosten- und Wettbewerbsdruck. Eine rasche Entlastung der Betriebe durch den EKZ II ist daher dringend geboten“, so der WKÖ-Generalsekretär.

Wesentlich sei aus Sicht der WKÖ, dass nun endlich mehr Rechtssicherheit für die Unternehmen bei der Antragstellung zum EKZ II herrscht. „Gerade in so unsicheren Zeiten ist jedes Stück Planbarkeit, das wir den Betrieben ermöglichen können, von entscheidender Bedeutung“, so Kopf, „denn das ist die Basis für Investitionen, die wir dringend brauchen, um wieder auf einen Wachstumskurs einschwenken und als stark exportorientierte Volkswirtschaft im internationalen Wettbewerb bestehen zu können.“ (PWK407/CP)

Rückfragen & Kontakt:

Sebastian Winter
Wirtschaftskammer Österreich
Sprecher des Generalsekretärs
T 0590900 4462
E sebastian.winter@wko.at

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