Kommentar

Wann werden die Botschafter und Konsulate, für Probleme, der in Österreich lebende Türken, Lösungen anbieten?

In der letzten Ausgabe hatten wir ein Interview mit Herrn Botschafter, Ümit Yardim, veröffentlicht.  Auf einige unsere Fragen konnten wir keine Antworten bekommen, weil die Zuständigkeit, laut Herrn Yardim, am Konsulat liegt.

Nach dieser Information bezüglich der Zuständigkeit haben wir uns an die Konsulate in Wien, Salzburg und Vorarlberg gewandt. Wir wurden darüber informiert, dass all die nötigen Informationen auf der Webseite des Konsulates vorhanden sind und bis der neuer Botschafter sein Amt annimmt kein weiteres Interview möglich sei. Jedoch auf der Webseite sind nicht alle nötige Informationen vorhanden, vor allem auf unsere folgende fragen konnten wir keine Antworten finden. Folgend finden Sie offene Fragen, die uns von der türkischen Bevölkerung weitergeleitet wurden.

1

Doppelte Staatsbürgerschaft:

obwohl hunderttausende von Menschen davon betroffen sind, wurde dieses Thema noch immer nicht erledigt.

Viele türkische Staatsbürger bekamen Briefe mit der Aufhebung der österreichischen Staatsbürgerschaft und diese Personen haben keinen Ansprechpartner, daher wissen sie nicht wie sie vorgehen sollen.

Manche Bürger haben dieses Problem sogar an CIMER weitergeleitet.

2

Es herrscht unter türkische Bevölkerung ein Informationschaos, weil es an Information fehlt.

Sehr viele haben Angst ihren Recht auf doppelte Staatsbürgerschaft in gebrauch zu machen.

Laut derzeitige Gesetzeslage dürfen Kinder, die bei der Geburt beide Elternteile verschiedene Staatsbürgerschaften haben, beide Staatsbürgerschaften besitzen.

Die betroffenen Personen müssen unterstützt und informiert werden.

3

Problematik bei der Aufenthaltsbewilligung:

Wenn ein österreichischer Staatsbürger mit einem türkischen Staatsbürger heiratet und das Visum für Familienzusammenführung beantragt, erleichtert eine Bestätigung über eine Beschäftigung in Österreich die Prozeduren.

Wenn türkische Staatsbürger ihre Aufenthaltserlaubnis über die MA 35 verlängern wollen, müssen sie A2 Sprachzertifikat nachweisen, sonst droht eine Geldstrafe.

Es gibt aber auch Personen, die trotz Einzahlung der Geldstrafe weiterhin der Aufenthalt nicht verlängert wird.

Die Zahl der betroffenen ist nicht wenig und diese Personen brauchen in erster Linie rechtliche Unterstützung.

4

Personen, die mit einer Aufenthaltserlaubnis in Österreich wohnen, meist 1-3 oder 5 Jahre gültig, nach einem längeren Aufenthalt im Ausland wieder nach Österreich kommen wollen, wurden am Flughafen angehalten und wieder zurückgeschickt. Die betroffenen wissen genauso nicht, wie sie vorgehen sollen. Diesbezüglich kam es keinerlei Informationen und bis dato wurden auch in dieser Richtung keine Lösungen vorgeschlagen.

5

Sowohl bei der doppelten Staatsbürgerschaft als auch bei dem Thema Pension mussten die türkischen Staatsbürger auch finanzielle Schaden einbüßen.

Die Hauptaufgabe des Konsulats besteht darin, die türkische Bevölkerung in Österreich zu informieren. In den letzten Jahren gab es viele Änderungen bezüglich der Pension im Ausland, diesbezüglich wurde die Bevölkerung seitens des Konsulats nicht informiert.

Es tauchten angebliche Beratungsfirmen auf, versprachen den Personen ihre Pension in der Türkei durchführen zu können und fügten größere finanzielle Schäden zu.

Sehr viele türkische Bürger haben dadurch ihr hart erspartes verloren und natürlich ihr recht auf die Pension haben sie auch nun versäumt.

 

Nach all diesen Benachteiligungen der türkischen Bevölkerung, entstand unter dem ein Misstrauen gegenüber Konsulat der Türkischen Republik und auch gegenüber dem türkischen Vertreter in Österreich. Hierzu erwarten die betroffenen Personen sowohl finanzielle als auch Menschliche Hilfe seitens deren Vertreter.

6

Bisher konnten die türkischen Staatsbürger, mit einem Urlaubskrankenschein, gesundheitliche Angelegenheiten in ihrer Muttersprache, in der Türkei durchführen lassen.

Jedoch mit diesem Krankenschein können die nur im Notfall gesundheitliche Dienstleistungen in Anspruch nehmen.

 

Ab 01.09.2019 trat das Gesetz in Kraft. Nach dieser Gesetzesänderung war auch kein Informationszufluss seitens der türkischen Vertreter in Österreich.

Bisher blieben die oben aufgelistete Probleme weiterhin offen ohne jegliche Lösungsvorschläge. Dies stärkt leider das Gefühl der Türken in Österreich, dass sie allein gelassen werden. Ihre Probleme werden durch ihre Vertreter nicht ernst genommen. Vor allem Unter die Aufgabenbereiche des Generalkonsuls sind auch Informationsweitergabe an die türkische Bevölkerung. Jedoch konnten wir in dieser Hinsicht Herrn Generalkonsul in keiner Infoveranstaltung oder ähnliches gesehen. Währenddessen ist er nahezu bei jeder neuen Eröffnung dabei aber auf der anderen Seite werden die tatsächlichen Probleme der türkischen Bevölkerung vernachlässigt. Das Misstrauen gegenüber Konsulat unter türkische Bevölkerung ist leider steigend.

Natürlich erwarten die türkischen Staatsbürger in jeder Hinsicht Unterstützung von der türkischen Republik, jedoch erwarten sie sehr wohl Unterstützung bei rechtlichen Angelegenheiten und möchten die Zugehörigkeit fühlen. Wir bekamen sehr viele Beschwerden von der türkischen Bevölkerung in Österreich, sehr viele sind überzeugt, dass ihre Vertreter, der von der Türkischen Republik für dieses Amt beauftragt wurde, seine Aufgaben vernachlässigt. Einige Gruppierungen erwarten von den Medien ständig positive Berichterstattungen, jedoch die Tatsache ist nicht rosig und wir werden diese Tatsachen bzw. die Realität berichten und unsere Leser/innen darüber informieren. Wir sind einzig objektive stimme der türkischen Bevölkerung in Österreich.

Sowohl Herr Präsident Recep Tayyip Erdogan und auch Herr Außenminister Mevlüt Cavusoglu brachten in der letzten Zeit sehr positive Ereignisse für die türkische Community im Ausland, jedoch diese Projekte werden in sehr vielen Fällen durch die dafür zuständigen Diplomaten nicht durchgeführt. Die Vernachlässigung verursacht schön langsam auch ein Misstrauen gegenüber dem Präsidenten und auch ans Außenministerium.

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