Familie

Beim Finanzamt Familienbonus beantragen und bis zu 1500 EUR pro Kind holen!

1) Der Familienbonus Plus

Familien leisten einen großen Beitrag zur Entwicklung und der positiven demographischen Gestaltung für Österreich, in dem sie ihre Kinder erziehen und ihr Bestes für sie geben. Deswegen begleitet uns eine neue Unterstützung von Österreich seit Anfang 2019. Seit 2019 werden besonders Menschen unterstützt, die arbeiten und Kinder haben. Es wird von rund 950.000 Familien und genauer gesagt von 1,6 Mio. Kinder gesprochen. Bei dem Familienbonus Plus handelt es sich um einen Steuerabsetzbetrag. Durch diesen kommt es auf Wunsch zu einem sofortigen monatlichen Abzug von der vorgesehenen Steuerlast, sodass Sie durch monatliche Gewährung von Familienbonus-Zahlungen, die Sie in Anspruch nehmen können, sehen, wie sehr Sie von dieser Steuerentlastung profitieren. Anhand von Zahlen ist diese Familienunterstützung richtig ersichtlich und spürbar. Die Absetzung dieses Betrages kann auch im Zuge einer Veranlagung durchgeführt werden. Man kann jährlich bis zu 1.500 Euro pro Kind erhalten. Bitte um Vorsicht! Die Familienbonus-Zahlungen können sich nach Ihren Einkommensverhältnissen variieren. Verständnishalber möchten wir noch anmerken, dass die Lohnsteuer direkt von Ihrem Arbeitgeber an das zuständige Finanzamt überwiesen wird und deshalb diese Beträge in Ihrem Lohn- oder Gehaltszettel ersichtlich sind.

2) In welcher Höhe steht mir der Familienbonus Plus zu?

3) Welche Voraussetzungen sind mitzubringen?

1. Voraussetzung: Für das beantragte Kind liegt ein Bezug der Familienbeihilfe vor. UND 2. Voraussetzung: Kind muss in EU, EWR oder Schweiz leben

4) Wie kann ich den Antrag einreichen?

Der Familienbonus wird nur auf Antrag gewährt.

Möglichkeiten

Dieser kann entweder monatlich im Rahmen Ihrer Lohnverrechnung mit  mit E30 Formular berücksichtigt oder jährlich durch die Arbeitnehmerveranlagung mit L1K Formular in Anspruch ge-nommen werden.

5) Wie viel muss man verdienen, damit man den Familienbonus Plus be- kommt?

Jeder Steuereuro, den Sie zahlen, hat eine Auswirkung auf den Familienbonus. Damit es zu einer vollständigen Gewährung kommen kann, muss man bei einem Kind, ab 1.700 Euro brutto verdienen. Auf eine Netto-Umrechnung wäre dieser Betrag ab 1.350 €. Die Voraussetzung ist, dass eine Lohnsteuer entrichtet wird. Beispiel: Jemand, der/die nicht auf Vollzeit-Basis arbeitet, überwiegend auf Teilzeit-Basis tätig ist, wird auf dem ersten Blick keinen Familienbonus gewährt bekommen, da keine Lohnsteuer bezahlt wird.

Wenn es sich allerdings um einen Alleinerzieher oder Alleinverdiener handelt, so bekommt man unabhängig von der entrichteten Lohnsteuer pauschalen jährlichen Bonus mit € 250,00 für jedes Kind. Für 1 Kind 250 €, für 2 Kinder 500 € und 3 Kinder 750 €.

Info: Wie viel Lohnsteuer Sie zahlen, können Sie aus Ihrem Lohn- bzw. Ge-haltszettel entnehmen. Dort wird die monatlich gezahlte Lohsteuer an das Fi-nanzamt vermerkt.

6) Wie sollte die vorteilshafte Familienbonus-Antragsstellung erfolgen, zäh- len die Einkünfte der beiden Elternteile?

Antwort: Es gibt eine Methode, die bei der Familienbonus-Berechnung berücksichtigt werden sollte.

1. Schritt:  Die Frage, die wir uns stellen müssen, ist diese: Arbeitet innerhalb der Familie nur eine Person, oder beide? Falls nur eine Person arbeitet, dann hat auch nur diese den Anspruch für die Antragsstellung und Gewährung. Die beiliegende Tabelle liefert dabei eine Bewertung.

2. Schritt: Wenn beide Elternteile arbeiten, so ist es vorteilhaft zu untersuchen, wer am meisten verdient. Angenommen, wenn der Mann am meisten verdient, ist es am geschicktesten, dass er ihn beantragt, damit ein höherer Bonus eventuell geltend gemacht werden kann.

3. Schritt: Wenn beide Elternteile in der ähnlichen Verdienstklasse sind, anders ausgedrückt, wenn beide durch ihre Einkünfte den in der gleichen Höhe zustehenden Familienbonus bekommen würden, so wäre auch eine Möglichkeit, dass er unter Elternteile aufgeteilt wird.

7) Aile Bonus’unu almaya kimler hak kazanır?

8) Wie können Selbstständige Ihren Familienbonus geltend machen?

Auf Antrag beim zuständigen Finanzamt kann Ihre Einkommensteuer-Vorauszahlung vermindert werden. Dadurch können Sie sich eventuell einige hunderte Euros sparen.

Wie funktioniert dieser Schritt?

Sie können den Antrag persönlich, per Post oder über Finanz-Online einreichen. In diesem Antrag müssen folgende Punkte angeführt werden:

 

 

 

 

Ein Beispiel für einen Antrag

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