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Wir haben dem Ministerium für Integration 16 Fragen gestellt

Wir wollten das Islam-Gesetz und seine Folgen in einem Interview mit dem Ministerium für Integration analysieren. Die Fragen, die wir der IGGÖ stellten, wurden von der IGGÖ weitgehend beantwortet. Unter den Fragen, die wir dem Ministerium gestellt haben, gab es auch diejenigen, die aus den Antworten der IGGÖ hervorgingen. Leider beantwortete das Ministerium nur zwei der 16 Fragen, die wir ihm gestellt hatten. In diesen beiden Antworten tauchten zwei überraschende Situationen auf. 

Das Ministerium wiederholte lediglich die im Islam-Gesetz niedergelegten Entscheidungen. Aus der Antwort des zweiten Ministeriums geht auch eine Diskriminierung der islamischen Religion hervor. Andere Religionsgemeinschaften sind nicht verpflichtet, über ihre finanzielle Situation zu berichten, aber wie wir im Leitartikel erwähnt haben, muss die IGGÖ als Vertreter der muslimischen Gemeinschaft jedes Jahr einen Finanzbericht vorlegen. Eine weitere Diskriminierung besteht darin, dass Institutionen und Organisationen, die die islamische Religion vertreten, die finanziellen Mittel und Möglichkeiten verweigert werden, die anderen religiösen Gruppen angeboten werden. Das Islam-Gesetz von 2015 offenbart diese Situation. Wir übermitteln die Antworten des Ministeriums zur Information unserer Leser und Leserinnen. 

VERBOT DER FINANZIERUNG AUS DEM AUSLAND

Auf die Frage, ob die IGGÖ finanzielle Unterstützung durch das Ministerium erhält, antwortete die IGGÖ: „Die finanziellen Mittel, die der Staat einigen Kirchen und Religionsgemeinschaften zur Verfügung stellt, werden der IGGÖ im Rahmen des Islamgesetzes nicht zur Verfügung gestellt“. Warum erhält die IGGÖ nach dem Islam-Gesetz von 2015 nicht die gleiche finanzielle Unterstützung wie andere Religionsgemeinschaften? Gibt es hier keine Diskriminierung von Muslimen? 

Natürlich gab es Diskussionen mit allen Beteiligten, sowohl vor dem Inkrafttreten des Islam-Gesetzes 2015 als auch während des Revisionsprozesses 2021. Kurz gesagt, das Islam-Gesetz verpflichtet islamische Religionsgemeinschaften und Organisationen, regelmäßig über ihre Jahresabschlüsse und Finanzunterlagen zu berichten. Dies erleichtert die Kontrolle der Einhaltung des im Islam-Gesetz verankerten Verbots der Auslandsfinanzierung.

KEINE STAATLICHE UNTERSTÜTZUNG FÜR MUSLIME

Es wurde festgestellt, dass die IGGÖ seit der Verabschiedung des Islam-Gesetzes im Jahr 2015 keine finanzielle Unterstützung vom Staat erhalten hat. Während andere Religionsgemeinschaften vom Staat mit finanziellen Mitteln versorgt werden, hat die IGGÖ noch keine Ergebnisse erhalten, obwohl sie seit 9 Jahren mit dem Ministerium in Kontakt steht. Was ist der Grund für den Ausschluss der IGGÖ von diesen Förderungen?

In Österreich gilt der Grundsatz, dass Religionsgemeinschaften ihren Finanzbedarf selbständig und ohne staatliche Unterstützung decken. Es ist daher sehr wichtig, dass es keine finanzielle Abhängigkeit von anderen Ländern gibt. Um sicherzustellen, dass dieses Prinzip der Autonomie auch tatsächlich umgesetzt werden kann, wurden 2021 die Aspekte der Vorlage von Finanzunterlagen im Islam-Gesetz präzisiert. Konkrete Anhaltspunkte, die auf eine mögliche finanzielle Abhängigkeit hindeuten, werden im Rahmen der Verwaltungsuntersuchung ermittelt. Die Kosten für die seelsorgerische Betreuung im Gefängnis und in der Armee werden erstattet. 

„KONTAKTIEREN SIE DAS ZUSTÄNDIGE MINISTERIUM“

Sie haben erklärt, dass Imame nicht aus dem Ausland angeworben werden können, aber die IGGÖ sagt, dass Imame aus dem Ausland angeworben werden können, wenn sie keine Beamten sind und keine Gehälter aus dem Ausland erhalten. Der Minister und die Regierung hatten diese Frage so beantwortet, dass Imame nicht aus dem Ausland kommen können, aber nach der Aussage der IGGÖ können Imame aus dem Ausland eingestellt werden. Können Sie diese Frage klären? 

Wenn Sie Fragen zu den Schulen haben, bitten wir Sie, sich an das zuständige Ministerium zu wenden.

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