Analyse

Glücksspiel, Spielsüchtiger Gewann Verfahren Gegen Novomatic

Konzern soll nun rund 2,5 Millionen Euro zurückbezahlen, das Urteil ist aber nicht rechtskräftig.

Wiener Neustadt. Am Landesgericht Wiener Neustadt ist ein Spielsüchtiger mit einer Klage gegen den Novomatic-Konzern erfolgreich gewesen. Das Gericht sah u.a. den Mann wegen seines Zockverhaltens als partiell geschäftsunfähig an und erklärte die geschlossenen Glücksspielverträge für unwirksam. Die Novomatic Gaming Industries GmbH muss rund 2,5 Millionen Euro zurückzahlen, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Kläger gab an, in Wien von 2002 bis 2012 rund zwei Millionen Euro an von Novomatic betriebenen Automaten verspielt zu haben. Laut einem psychiatrisch-neurologischen Sachverständigen-Gutachten konnte der Mann dem Drang, “exzessiv zu spielen”, im für die Klage relevanten Zeitraum nicht widerstehen. Im Bezug auf das Glücksspielverhalten liege somit eine “partielle Geschäftsfähigkeit” vor. Das Gericht folgte dieser Ansicht und stellte fest, das schon alleine deshalb der Anspruch auf Rückabwicklung der getätigten Einsätze besteht.

Hinzu kommt, dass das Gericht im Urteil vom 10. August von einem Verstoß gegen das Glücksspielgesetz ausgeht. Die vom Kläger ausgeübten “Würfelspiele”, “Actiongames” und “Gambeln” würden die Bagatellgrenze überschreiten, pro Spiel zu viel Geld ausspucken und zu hohe Einsätze akzeptieren. Dies sei ein Eingriff in das Glücksspielmonopol des Bundes.

Die Novomatic Gaming Industries GmbH muss dem Kläger laut Urteil 2.009.100 Euro zuzüglich Zinsen bezahlen. Der Rechtsvertreter der beklagten Partei legte Berufung ein.

Fragen an RA Peter Ozlberger :

Sie haben bereits einige historisch positive Urteile. Wie funktioniert die Rückforderung von Spielverlusten an Automaten?

Peter Ozlberger: Ein Schwerpunkt unserer Kanzlei ist die Rückforderung von Spielverlusten, die an Glücksspielautomaten erlitten wurden. Dabei erzielten wir zugunsten von Spielern bereits einige positive Entscheidungen. Historisch ist vor allem ein Urteil. Der OGH hat zu 6 Ob 124/16b im Jahr 2017 entschieden, dass die vom Novomatic Konzern in Wien bis Ende 2014 betriebenen Automaten die gesetzlichen Grenzen für den Einsatz von 50 Cent pro Spiel und für den Gewinn von Euro 20 pro Spiel überschritten haben. Illegal waren danach die Funktionen Würfel, Gambling und Action Games. Gemäß diesem Urteil kann das, was an den Automaten verloren wurde, zurückgefordert werden und zwar unabhängig davon, ob eine Spielsucht vorhanden war oder nicht.

Wie lange ist die Verjährungsfrist? 

Peter Ozlberger: Die Verjährungsfrist beträgt 30 Jahre. Der Rückforderungsanspruch besteht zumindest gegen den jeweiligen Betreiber. Die Höhe der Spielverluste kann in verschiedener Weise bewiesen werden. Den besten Beweis geben Abhebungen direkt im Casino oder an Automaten in der Nähe der Spielstätten ab. Zu beachten ist, dass im Kontoauszug die Nummer des Bankomaten angegeben ist, zu dem man den Standort erheben kann. Will man die Ansprüche geltend machen, wäre es ratsam, eine Liste anzufertigen, in der Sie eintragen, wann (auch Uhrzeit wenn möglich) Sie wo wieviel Geld abgehoben haben. Als Beweis können aber auch Zeugen dienen.

Urteilsentscheidung Online im Internet:

Quelle:APA und Einspruch

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