YTB hält die von ihnen unterstützten Projekte in Österreich geheim!
Als Behörde des Ministeriums für Kultur und Tourismus der Republik Türkiye hat die Behörde für Auslandstürken und Verwandte Völker (Yurtdışı Türkler ve Akraba Topluluklar Başkanlığı – YTB) die Aufgaben der Koordinierung von Aktivitäten über die im Ausland lebenden Türken, der Angehörigen und verwandten Völker und der in Türkiye mit internationalen Stipendien studierenden Studentinnen und Studenten sowie der Weiterentwicklung der in diesen Richtungen errichteten Dienste und Aktivitäten. Wie ist aber die Haltung der YTB gegenüber den Problemen der in Österreich lebenden Staatsbürgerinnen und Staatsbürger? Der YTB-Experte Mehmet Colak hat unsere Fragen beantwortet.
Die Behörde für Auslandstürken und Verwandte Völker (Yurtdışı Türkler ve Akraba Topluluklar Başkanlığı – YTB) wurde gegründet, um eine Antwort auf die jahrelang andauernden Probleme und Initiativen der im Ausland lebenden Staatsbürgern zu geben, das große Fehlen einer ihnen helfenden Institution, die ihnen bei Problemen Lösungen findet und die soziokulturellen und wirtschaftlichen Beziehungen mit verwandten Völkern fördert auszugleichen. Die Behörde wurde mit dem Gesetz Nummer 5978 über die Organisation und Aufgaben der Behörde für Auslandstürken und Verwandte Völker, das am 24. März 2010 in der Großen Nationalversammlung von Türkiye beschlossen und im Amtsblatt mit der Nummer 27544 am 6. April 2010 veröffentlicht wurde, gegründet. Als im Ausland lebende türkische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger und Inhaber der Blauen Karte verfolgen wir die Aktivitäten der YTB mit besonderer Aufmerksamkeit, da die Probleme, die wir in unserem Heimatland erleben, auf Lösungen warten. Obwohl diese Probleme den Behörden bekannt sind, sehen wir leider, dass viele Probleme weiterhin auf eine Lösung warten. Vor allem auf die YTB fallen hier besondere Aufgaben zu. Als Köprü/Brücke haben wir mit dem YTB-Experten Mehmet ÇOLAK die Probleme und den jüngsten Stand der Aktivitäten besprochen.
Herr Colak, zunächst vielen Dank, dass Sie sich für uns Zeit nehmen. Die erste Frage, die wir Ihnen stellen wollen, betrifft die Projekte, die Sie unterstützen. Haben Ihnen die zivilgesellschaftlichen Organisation in Österreich Projektanfragen über Themen wie Rente, Drogen, Gesundheit oder Bildung gestellt?
Zu diesem Thema können wir derzeit keine Information mitteilen. Projekte, die wir für geeignet halten, kommunizieren wir auf unserer Homepage.
Hinsichtlich dessen haben wir Sie recherchiert, haben aber keine Projekte entdeckt, die Sie unterstützen. Woran liegt das?
Projekte, die wir für geeignet halten, kommunizieren wir auf unserer Homepage.
Warum werden diese Projekte für Geheim gehalten? Warum verfahren Sie nicht offen mit diesen Informationen? Betreffen diese denn nicht die im Ausland lebenden Türken?
Um diese zu kommunizieren, müssen wir die Genehmigung des Präsidenten einholen.
Herr Colak, von Ihren Aussagen verstehen wir, dass Sie Ihrer Institution verwandte zivilgesellschaftliche Probleme unterstützen und diese geheim halten. Stimmt das?
Ihre Haltung ist nicht richtig.
Warum werden diese Projekte denn dann nicht veröffentlicht?
Unsere Institution hat es so für richtig gehalten.
Unseren Informationen zufolge verfolgt die YTB erfolgreiche Aktivitäten in Bezug auf Studierendenaustauschprogrammen von Türkiye nach Europa und von Europa nach Türkiye. Inwieweit stimmen diese Aktivitäten?
Ja, sie stimmen. Wir haben diese Aktivitäten durchgeführt.
In einer Pressekonferenz im Jahre 2018 haben Behördenpräsident Abdullah Eren und Sie versprochen, dass Sie für die Probleme doppelter Staatsbürger und rechtswidriger doppelter Staatsbürger Lösungen suchen würden. Obwohl vier Jahre danach vergangen sind, wurde noch kein Schritt in der Richtung unternommen. Was möchten Sie hierzu sagen?
Wir haben diese Probleme an die zuständigen Ministerien weitergeleitet. Den Ball hat nun das zuständige Ministerium.
Im Rahmen der doppelten Staatsbürgerschaft wurden mehr als 18.000 Personen von der Staatsbürgerschaft ausgeschlossen und 10.025 Personen in der Stadt Wien warten darauf, ausgeschlossen zu werden. Diese Personen fragen, ob diese durchgeführten Maßnahmen nicht ungerecht seien und warum keine Lösung hierzu gefunden wird.
Wir haben unsere Berichte an das zuständige Ministerium weitergeleitet. Das Problem liegt am Ministerium.
Herr Colak, wir wollen Sie über die Probleme unser Mitbürgerinnen und Mitbürger informieren. Über in Türkiye geänderte Gesetze und Probleme werden die Mitbürgerinnen und Mitbürger hier nicht informiert. Ihre Kommunikation, Projektinformationen erfolgen auch mangelhaft. Woran liegt das?
Als YTB haben wir die Ministerien über diese Probleme informiert. Die Probleme zu lösen obliegt den Ministerien. Hierzu haben wir keine Berechtigung.
2018 hatten Sie der lokalen Presse gesagt, dass Sie die Probleme aufmerksamer verfolgen würden. Warum haben Sie seit dem keine informativen Mitteilungen oder Nachrichten veröffentlicht?
Hierüber bin ich nicht informiert. Ich werde mich mit dem Thema auseinander setzen.
Die österreichischen Inhaberinnen und Inhaber der Blauen Karte erleben in allen Behörden und privaten Unternehmen in Türkiye Probleme und werden nicht anerkannt. Setzen sich das Bevölkerungsamt und das Innenministerium mit diesen Problemen denn nicht auseinander? Gibt es keine andere Initiative außerhalb des gesetzlichen Rahmens, um die Karte bekannt zu machen?
Natürlich bin ich über diese Probleme informiert. Wir haben die Informationen an die zuständigen Ministerien weitergeleitet. Die Verantwortung liegt bei den zuständigen Ministerien.
Wir haben das Thema der Blauen Karte den Ministern und Abgeordneten, die nach Österreich gekommen sind und zuletzt dem Parlamentspräsident Mustafa ŞENTOP übermittelt und wir schreiben seit 6 Jahren darüber. Warum sind diese Probleme immer noch nicht gelöst?
Die zuständigen Ministerien werden über diese Probleme informiert. Es ist richtig, dass einige Probleme noch nicht gelöst werden konnten. Daher wird an ihnen weitergearbeitet.
Hinsichtlich der doppelten Staatsbürgerschaft wurde 2019 beschlossen, dass alle jungen Männer ab 18 Jahren zum Militärdienst verpflichtet werden. Dabei hatte Tansu Ciller 1993 die Militärdienstpflicht in Türkiye für eine Person, die diese bereits im Ausland absolviert hatte, abgeschafft. Warum hat man dies geändert?
Diese Frage müssten Sie dem Verteidigungsministerium stellen.
Haben Sie das Ministerium diesbezüglich angefragt?
Nein.
Warum wird die Militärdienstpflicht auch gegen Geld angeboten? Sind Heimat und Volk nicht wichtiger?
Dieses Thema haben wir an die zuständigen Ministerien weitergeleitet.
Unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger, die von Österreich nach Türkiye reisen, werden mit verschiedenen Problemen konfrontiert. Hierzu gehören erfolglose Versuche bei Autovermietung, Probleme bei der Behandlung in privaten Kliniken, Hotels, den Bevölkerungsämtern, Standesämtern, bei Grundstücksangelegenheiten und noch viel mehr. Da im System die Akte zur Blauen Karte nicht einsehbar ist, gibt es bei diesen Angelegenheiten große Probleme.
Wir kennen viele dieser Probleme. Wir haben diese an die zuständigen Ministerien weitergeleitet.
Doppelstaatler im Ausland, die in Österreich in Rente gegangen sind, können bei Rückkehr nach Türkiye von der Versicherung sechs Monate lang nicht profitieren. Obwohl sie die Blaue Karte besitzen, beginnt ihre Versicherung erst nach sechs Monaten. Warum wurde diesbezüglich noch keine Verbesserung getroffen?
Zu diesem Thema verfügen wir über keinerlei Informationen. Wir werden uns damit aber auseinandersetzen.
Seit 30 Jahren gibt es in Österreich keinen neuen Arbeitsvertrag mehr. Es gibt große Probleme mit der Familienzusammenführung und Touristenvisa für Studenten. Arbeiten Sie zu diesem Thema?
Zu diesen Themen haben wir keine Initiativen getroffen.
Wann werden Inhaber der Blauen Karte bei endgültiger Rückkehr von gleichen Rechten profitieren können?
Eine der Fragen, die wir dem YTB-Experten Mehmet Colak gestellt haben, betraf die Blaue Karte. Das Gesetz über die Blaue Karte lautet folgendermaßen: „Wer von Geburt an die türkische Staatsbürgerschaft besessen und diese auf Bitte um Ausbürgerung verloren hat und im 28. Artikel des Gesetzes Nummer 5901 zur türkischen Staatsbürgerschaft definierten Nachkommen, dürfen von allen Rechten mit Ausnahme der im 28. Artikel des Gesetzes Nummer 5901 zur türkischen Staatsbürgerschaft ausgeführten Ausnahmen weiterhin profitieren. Die Bestimmungen hinsichtlich der nationalen Sicherheit und der öffentlichen Ordnung bleiben gewahrt.
• Personen, die im Blaue-Karte-Register registriert sind, obliegen keinem aktiven und passiven Wahlrecht, keinem Importrecht in Bezug auf ausländische Fahrzeuge und Haushaltsgegenstände sowie keiner Verpflichtung hinsichtlich der Ausübung des Militärdienstes. Während die Rechte dieser Personen hinsichtlich der sozialen Sicherheit gewahrt bleiben, unterliegen diese in der Ausübung den in den jeweiligen Gesetzen vorgegebenen Bestimmungen.
• Personen, die im Blaue-Karte-Register registriert sind, dürfen weder voll noch andauernd als Kaderangehörige und dem öffentlich-rechtlichen Regime unterliegend im öffentlichen Dienst beschäftigt sein. Jedoch können Sie als Angestellte in Institutionen und Einrichtungen des öffentlichen Dienstes, als vorübergehende oder vertragsbasiertes Personal beschäftigt werden.“ Unsere Frage an Herrn Colak sowie seine Antwort lauten folgendermaßen:
Warum gelten dieselben Einfuhrbestimmungen für Autos und Haushaltsgegenständen nicht auch bei Rentnern mit Besitz der Blauen Karte oder Rückkehrern? Warum erfolgt hier eine ungleiche Behandlung? Haben Sie daran schon gearbeitet?
Nein, wir haben daran nicht gearbeitet.
Wir erinnern die Zuständigen an unsere Probleme!
Wir wissen, dass viele Probleme der in Österreich lebenden Türken auf der Nichtaktualisierung von 30-40-Jahre alten bilateralen Verträgen basieren. Wir hoffen, dass die amtierende Regierung sowie die zukünftigen Regierungen diese Probleme schnellstmöglich lösen. In der Hoffnung, dass sie diese Probleme im neuen Jahr in ihr Programm aufnehmen, haben wir diese Probleme für die Zuständigen erneut aufgelistet:
1. Die Blaue Karte wurde in öffentlichen Einrichtungen der Türkiye sowie privaten Einrichtungen nicht genügend erörtert und vorgestellt.
2. Das 2004 verabschiedete Gesetz zur Blauen Karte hat Inhabern der Blauen Karte nicht dieselben Bestimmungen bei der Einfuhr von Haushaltsgegenständen und Autos anerkannt.
3. Seit 30-40 Jahren wartet das Problem der rechtswidrigen doppelten Staatsangehörigen in Österreich auf eine Lösung.
4. Junge Männer mit doppelter Staatsangehörigkeit müssen ab 18 Jahren Militärdienst absolvieren.
5. Türkiyestämmige Inhaber der Blauen Karte haben in den ersten sechs Monaten nach ihrer Rückkehr keine Möglichkeit, von der Versicherung zu profitieren.
6. Österreich verursacht große Probleme für türkische Staatsangehörige bei Familienzusammenführung, Touristen- und Studienvisa. Diese Probleme warten immer noch auf eine Lösung.
7. Die von der YTB in Österreich geleisteten Unterstützungen werden an ihnen, also der Regierung nahe Projekte weitergeleitet, während hierdurch auch neue Beschäftigungsmöglichkeiten entstehen.
8. Wir sehen, dass die YTB die geförderten Projekte als geheim halten und nicht veröffentlichen. Dies verursacht die Vermutung, dass die YTB in Österreich eine geheime Agenda verfolgt.