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Voglauer/Schreuder bei Neuer Gentechnik für Kennzeichnungspflicht, Risikoprüfung und Opt-Out-Regelung

Voglauer/Schreuder bei Neuer Gentechnik für Kennzeichnungspflicht, Risikoprüfung und Opt-Out-Regelung

Grüne: Bewährtes Regelungssystem für Freisetzung, Verkauf und Kennzeichnung bei Neuer Gentechnik beibehalten

Wien (OTS) „Mit den Plänen der EU-Kommission würden Risikoprüfung, Kennzeichnung, Wahlfreiheit, Rückverfolgbarkeit und die Möglichkeit nationaler Anbaueinschränkungen bei Neuer Gentechnik wegfallen. Im Sinne des Subsidiaritätsprinzips muss es den Mitgliedstaaten aber weiterhin möglich sein, selbst die Vor- und Nachteile der Neuen Gentechnik abzuwägen und dementsprechend zu handeln“, kritisiert Olga Voglauer, Landwirtschaftssprecherin der Grünen, den vorliegenden Entwurf zur Deregulierung der Neuen Gentechnik durch die EU-Kommission. „Damit wäre der Wettbewerbsvorteil der landwirtschaftlichen Produktion in Österreich, die auf Qualität ausgerichtet ist, bedroht. Der Wegfall eines Zulassungsverfahrens würde dazu führen, dass eine überprüfbare Koexistenz von GVO und herkömmlichen Pflanzensorten nicht mehr möglich ist. Die Wahlfreiheit von Landwirtinnen und Landwirten, sich bewusst für eine gentechnikfreie Landwirtschaft zu entscheiden, wäre damit stark eingeschränkt. Das betrifft Österreich als EU-weiten Vorreiter im Bio-Landbau ganz besonders“, sagt Voglauer.

Die EU-Kommission plant eine weitreichende Deregulierung des Großteils der Pflanzen, bei denen Neue Gentechnik (NGT)-Methoden angewendet wurden. Der vorliegende Verordnungsvorschlag sieht vor, eine Vielzahl von Neuen Gentechnik-Pflanzensorten aus der bestehenden strengen Zulassung für gentechnisch veränderte Organismen herauszunehmen, und herkömmlich gezüchteten Pflanzen weitgehend gleichzustellen.

Für eine Beibehaltung der derzeit gültigen Grundregeln für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) im Bereich der Neuen Gentechnik setzt sich auch Marco Schreuder, Bundesrat der Grünen ein: „Beim Einsatz Neuer Gentechnik gilt ganz klar, die Gefahren für Umwelt und Gesundheit nicht außer Acht zu lassen und die Wahlfreiheit der Bäuer:innen sowie der Konsument:innen zu gewährleisten. Daher haben wir im EU-Ausschuss des Bundesrats einen Vier-Parteien-Antrag auf Stellungnahme beschlossen, der sich auf diese Aspekte stützt und die zuständigen Minister:innen dazu auffordert, sich auf europäischer Ebene weiterhin aktiv für die Beibehaltung dieser grundlegenden GVO-Prinzipien einzusetzen.“

Konkret geht es dabei um die Möglichkeit des Anbauverbots, die Kennzeichnung und ein Zulassungsverfahren das weiterhin eine Risikobewertung insbesondere hinsichtlich möglicher Gefahren für die Gesundheit von Menschen und Gefahren für die Umwelt enthält – und zwar für alle mit Gentechnik gewonnenen Organismen, einschließlich neuer genomischer Techniken.

„Wir haben eine klare Positionierung im Regierungsprogramm der Bundesregierung, es gibt eine einheitliche Stellungnahme vonseiten der Bundesländer und jetzt den Vier-Parteien-Antrag im Bundesrat. Vor diesem Hintergrund gehe ich davon aus, dass es auch einen parteiübergreifenden Einsatz der österreichischen Abgeordneten im Europäischen Parlament geben wird“, freut sich Voglauer über die klare Positionierung Österreichs.

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