SPÖ Forderungen: Ein modernes Staatsbürger*innenschaftsrecht
• Ein in Österreich geborenes Kind soll automatisch bei Geburt zusätzlich die österreichische Staatsbürger*innenschaft bekommen, wenn zumindest ein Elternteil fünf Jahre lang legal im Bundesgebiet aufhältig ist.
• Die Mindestaufenthaltsdauer bis zum Anspruch auf die österreichische Staatsbürger*innenschaft ist auf maximal fünf Jahre zu verkürzen.
• Die Staatsbürger*innenschaft soll all jenen Personen offenstehen, die in den letzten fünf Jahren für zumindest 36 Monate in die gesetzliche Krankenversicherung einbezogen waren. Nicht einzurechnen sind Monate, in denen zum überwiegenden Teil Leistungen der Sozialhilfe bezogen wurden. Dafür sind Einkommensnachweise als Voraussetzung zu streichen.
• Die Bundesgebühren für die Beantragung der österreichischen Staatsbürger*innenschaft sind zu streichen und die Landesgebühren auf niedrigem Niveau zu harmonisieren: Maximal sollen sie den Kosten zur Beantragung eines Reisepasses entsprechen (Stand Oktober 2022: 75,90 Euro).
• Behörden, die Staatsbürger*innenschaftsanträge abwickeln, sind durch zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen auszustatten, damit sie in der Lage sind, Anträge zügig abzuarbeiten.
• Staatsbürger*innenschaftsprüfungen sind durch interaktive Staatsbürger*innenschaftslehrgänge zu ersetzen, die wesentliche Inhalte der österreichischen Demokratie, des Rechtstaats sowie gesellschaftlicher Grundwerte vermitteln.
• Bei der Verleihung der Staatsbürger*innenschaft aus besonderem Interesse der Republik Österreich ist der Katalog der Voraussetzungen anzupassen, so dass eindeutig dargelegt und ausführlich dargestellt werden muss, wieso eine Einbürgerung im Interesse der Menschen in Österreich liegt – auch um zu verhindern, dass lediglich das Vermögen der betreffenden Person ausschlaggebend ist. Ein wesentlich wichtigeres Kriterium stellt die Sprachkompetenz in Deutsch dar.
• Weiters fordern wir Gesetzesänderungen im Vollzug, um umfassende Änderungen vornehmen zu können: Die Sprachkompetenz kann auch im direkten Gespräch mit der Behörde bewiesen werden; einmal vorgelegte Dokumente behalten ihre Gültigkeit bis zum Verfahrensabschluss und brauchen nicht regelmäßig immer und immer wieder vorgelegt werden; verwaltungsrechtliche Verkehrsstrafen sollen kein Einbürgerungshindernis sein.
• Für Mehrfachstaatsbürger*innenschaften muss es klare, nachvollziehbare Kriterien geben. Sie sollen die Ausnahme sein, primäres Ziel ist die Vereinfachung und Erleichterung des Zugangs zur österreichischen Staatsbürger*innenschaft als einziger Staatsangehörigkeit.