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Raab zum Tag der Kinderrechte: Bestmöglicher Kinderschutz geht alle an

Hinsehen statt wegsehen: Kinderschutzpaket als weiterer Schritt für besseren Schutz von Kindern

Wien (OTS) – Am heutigen Montag, dem 20. November, ist Internationaler Tag der Kinderrechte. An diesem Tag im Jahr 1989 hat die Vollversammlung der Vereinten Nationen das Übereinkommen über die Rechte des Kindes beschlossen. Die Kinderrechtekonvention gilt für jedes Kind – also Mädchen und Jungen bis zum 18. Lebensjahr.

„Wir alle tragen tagtäglich eine große Verantwortung, wenn es darum geht, die Stimmen der jüngsten Mitglieder unserer Gesellschaft zu hören und zu respektieren, denn die Wahrung von Kinderrechten und den bestmöglichen Kinderschutz auch in der Praxis zu garantieren, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Hier braucht es die Politik, die Rahmenbedingungen schafft, die Polizei, die Opferschutzeinrichtungen, die Medien. Aber natürlich auch jede und jeden Einzelnen von uns – hinsehen statt wegsehen ist da ein ganz wichtiges Prinzip“, betont Familienministerin Susanne Raab. „Gerade in diesem Jahr ist die Notwendigkeit des Kinderschutzes wieder schmerzlich ins Rampenlicht gerückt worden, ich erinnere an den Fall Teichtmeister oder die Missbrauchsfälle durch einen Sportlehrer. Wir haben daher in einem starken Schulterschluss innerhalb der Regierung ein umfassendes Maßnahmenpaket geschnürt: voller Schutz für unsere Kinder, kein Pardon für die Täter.“

Das Maßnahmenpaket der Bundesregierung baut auf vier Säulen auf: Präventiv- und Sofortmaßnahmen, eine verstärkte Aufklärung, härtere Strafen für die Täter und verstärkter Opferschutz. Um in der Bevölkerung noch mehr Bewusstsein für dieses Thema zu schaffen, wird zeitnah auch eine umfassende Kinderschutz- und Kinderrechte-Kampagne starten. Diese Kampagne wird federführend von BKA, BMJ und BMSGPK durchgeführt und wird derzeit unter Einbeziehung von Kinderschutzorganisationen sowie Kindern und Jugendlichen finalisiert. Sie hat das Ziel, Kinder besser vor Gewalt zu schützen und die Kinderrechte zu stärken und wendet sich direkt an Kinder.

„Klar ist aber auch: Es kann nie genug für unsere Kinder und ihre Rechte getan werden“, so Raab.

In Österreich ist die Kinderrechtekonvention am 5. September 1992 formal in Kraft getreten. Im Jahr 2011 hat Österreich Teile der Kinderrechtekonvention durch das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern sogar in den Verfassungsrang gehoben und hiermit das starke Bekenntnis Österreichs zur Umsetzung der Kinderrechtekonvention bekräftigt. Zur Verwirklichung des Rechts von Kindern auf Schutz vor Gewalt entschied sich Österreich bereits im Jahr 1989, die gewaltlose Erziehung gesetzlich zu verankern.

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