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Innenausschuss genehmigt 22 Mio. € jährliche Unterstützung für Rettungswesen und Zivilschutz einhellig

Innenausschuss genehmigt 22 Mio. € jährliche Unterstützung für Rettungswesen und Zivilschutz einhellig

Mehrheitliche Zustimmung zu Verfahrensvereinfachungen im Meldewesen

Wien (PK) Mit Zweckzuschüssen in der Höhe von 18 Mio. € pro Jahr für die Rettungsorganisationen in den Ländern und Zuwendungen von jährlich jeweils 2 Mio. € für deren Dachorganisationen auf Bundesebene sowie ebenso viel für den Österreichischen Zivilschutzverband (ÖZSV) will die Bunderegierung auf steigende Anforderungen an Rettungswesen und Zivilschutz reagieren. Der Innenausschuss sprach sich heute einstimmig für eine dementsprechende Regierungsvorlage aus, wobei SPÖ und FPÖ für eine frühzeitige Evaluierung eintraten. Innenminister Gerhard Karner hält es für ein gutes und notwendiges Paket, um Zivilschutzinitiativen, Katastrophenschutz oder etwa die Blackout-Vorsorge finanziell auf allen Ebenen zu unterstützen.

Ebenso gaben die Abgeordneten mit den Stimmen von ÖVP und Grünen mehrheitlich grünes Licht für eine Novelle des Melde-, des Personenstands- und des Namenänderungsgesetzes, die in Zusammenhang mit einer EU-Verordnung der fortschreitenden Digitalisierung Rechnung tragen und Verwaltungsvereinfachungen mit sich bringen soll.

Unterstützung für Rettungs- und Zivilschutzorganisationen

Steigende Anforderungen an die Resilienz der Rettungsorganisationen gibt die Bundesregierung als Begründung für das von ihr vorgelegte Bundesgesetz zur Unterstützung von Rettungs- und Zivilschutzorganisationen an (2177 d.B.). Aufgrund zu erwartender Herausforderungen wie Extremwetterereignissen, potenzieller Versorgungsstörungen, der Ausbreitung übertragbarerer Krankheiten oder Gefährdungen für kritische Infrastrukturen sollen neben den Rettungsorganisationen in den Ländern auch deren Dachorganisationen auf Bundesebene in die Lage versetzt werden, sich an die gestiegenen Anforderungen insbesondere in Krisen- und Katastrophenfällen anzupassen. Um auch die Fähigkeiten zur Eigenversorgung und das Risikobewusstsein in der Bevölkerung zu steigern, ist zudem eine Unterstützung des Österreichischen Zivilschutzverbandes (ÖZSV) als führenden Verein im Bereich der Information und Aufklärung über Angelegenheiten des Zivilschutzes vorgesehen. Konkret sollen Zweckzuschüsse in der Höhe von 18 Mio. € jährlich über die Bundesländer an die Rettungsorganisationen ausgezahlt werden. 2 Mio. € jährlich sind für die Dachorganisationen anerkannter Rettungsorganisationen und weitere 2 Mio. € für den ÖZSV vorgesehen.

Die Stärkung der Blaulicht- und Rettungsorganisationen sei bereits im Regierungsprogramm verankert. Das Rettungs- und Zivilschutzorganisationen-Unterstützungsgesetz trage dem nun Rechnung, sagte Innenminister Karner und verwies in diesem Zusammenhang auch auf das bereits im letzten Jahr geschnürte Zusatzpaket mit 20 Mio. € für die Freiwilligen Feuerwehren.

Andreas Hanger (ÖVP) betonte, dass viel Zeit in die Regierungsvorlage investiert worden sei um sie in der Substanz „auszureifen“. Die Dachorganisationen seien eingebunden worden. Er stellte klar, dass es sich um eine Investitionsförderung zur Stärkung der Resilienz der Organisationen, nicht aber um eine Förderung ihres laufenden Betriebs handle.

Als einen „großen Schritt nach vorne“ wertete David Stögmüller (Grüne) das Gesetz für einen zukunftsfähigen Katastrophenschutz. Murenabgänge würden wohl nicht weniger werden, meinte er und betonte, dass erstmals über die Ländergrenzen hinaus auch die Bundesmittel in diesem Bereich aufgestockt würden. Die ehrenamtlichen Leistungen verdienten nicht nur Dankesworte, sondern auch finanzielle Unterstützung, sagte er, wobei sich auch die restlichen Fraktionen dem Dank und der Wertschätzung der vielen Freiwilligen in Österreich anschlossen.

Eine Evaluierung der Zuschüsse ist für Ende des Jahres 2028 avisiert. Reinhold Einwallner (SPÖ) und Maximilian Linder (FPÖ) erachten diesen Zeitpunkt als zu weit in der Ferne, obwohl sie das Gesetz grundsätzlich guthießen. Die Erfahrungen der Rettungsorganisationen sollte man früher einfließen lassen, meinten sie. Laut dem Innenminister liege dem gewählten Zeitpunkt die Überlegung zu Grunde, den Organisationen eine gewisse Planbarkeit zu ermöglichen. Klaus Köchl (SPÖ) hakte beim Verteilungsschlüssel für die Mittel für die Dachorganisationen nach, woraufhin ein Ministeriumsvertreter erläuterte, dass der Vorschlag dafür von den Rettungsorganisationen selbst stamme. Gewichtet worden sei die Verteilung der 2 Mio. € jährlich nach der Anzahl an beruflichen sowie ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen, Einsätzen und Umsätzen. Mario Lindner (ebenfalls SPÖ) wies vor dem Hintergrund dieser Berechnungsgrundlage darauf hin, dass gewährleistet sein müsse, dass auch strukturschwache Regionen unterstützt werden.

Zur konkreten Verwendung der Zweckzuschüsse soll im Einvernehmen mit dem Gesundheitsressort eine Richtlinie festgelegt werden, wobei die Abwicklung über die Bundesländer erfolgen soll, wurden die Ausschussmitglieder informiert. Insbesondere Stephanie Krisper (NEOS) äußerte Bedenken in Bezug auf die „unklare“ Ressourcenverteilung, obwohl auch ihre Fraktion die Regierungsvorlage grundsätzlich begrüße. Sie mahnte Kompetenzentflechtung, klare Strukturen und Transparenz ein. Die Bundesländer hätten einen Nachweis über die Mittelverwendung vorzulegen und Einsicht in ihre Bücher und Belege zu gewähren, sagte der Ressortvertreter dazu.

Weiterentwicklung elektronischer Meldeverfahren und Verwaltungsvereinfachungen

Mit der EU-Verordnung über die Einrichtung eines einheitlichen digitalen Zugangstors (Single-Digital-Gateway-Verordnung) soll es unter anderem Inhaber:innen eines Elektronischen Identitätsnachweises (E-ID) oder eines anderen anerkannten elektronischen Identifizierungsmittels ermöglicht werden, die Beantragung von Wohnsitznachweisen sowie die Meldung von Adressänderungen künftig vollständig online abzuwickeln (2202 d.B.). Dieser Service ist auch für Staatsangehörige anderer EU-Länder vorgesehen, deren Daten bereits im Zentralen Melderegister (ZMR) vorhanden sind.

Neben zahlreichen weiteren Anpassungen im Meldegesetz sieht die Regierungsvorlage im Personenstandsgesetz etwa eine Regelung vor unter welchen Voraussetzungen ein im Ausland eingetretener Personenstandsfall (etwa Geburt oder Eheschließung) in das Zentrale Personenstandsregister (ZPR) einzutragen ist. Zudem soll die Behördenabfrage im ZPR um das verschlüsselte bereichsspezifische Personenkennzeichen „zur Person“ ergänzt werden können, sodass künftig eine rasche und eindeutige Zuordnung von Kindern zu ihren Eltern etwa im Rahmen der Vergabe von Beihilfen möglich sei. In der Novelle ist außerdem die gesetzliche Grundlage für die Ausstellung einer sogenannten „Lebensbestätigung“ enthalten, was besonders für die Bezieher:innen ausländischer Pensionen von Relevanz ist. Weitere Änderungen des Personenstandsgesetzes betreffen unter anderem Regelungen zur Übersetzung von Namen in fremdsprachigen Urkunden und die Bestimmung von Vor- und Nachnamen bei Personen, deren Namen aufgrund ausländischer Rechtsvorschriften nicht in Vor- und Familiennamen trennbar sind.

Moderne Verwaltung und Bürgernähe sind Innenminister Karner in Zusammenhang mit der ID-Austria ein wichtiges Anliegen, wie er sagte. Auch ÖVP-Mandatar Manfred Hofinger erachtet eine effiziente und sparsame Verwaltung als Gebot der Stunde und Ulrike Fischer (Grüne) geht ebenfalls davon aus, dass die Gemeinden von den Verwaltungsvereinfachen profitieren würden. Die Pandemie habe gezeigt, dass es zeitgemäß sei, Dinge online erledigen zu können, sagte sie.

Die Oppositionsparteien stimmten dem Vorhaben im Ausschuss heute nicht zu, zumindest die SPÖ zeigte sich aber aufgrund eines für die Plenarverhandlungen angekündigten Abänderungsantrags in Bezug auf Personenstandsangelegenheiten von Asylberechtigten noch gesprächsbereit. Bedenken zu einem möglichen Mehraufwand gelte es noch auszuräumen, meinte SPÖ-Abgeordneter Reinhold Einwallner.

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS) meinte, Daten sollten nicht ziellos nationalstaatlich gemacht werden. Laut eines Ressortexperten sei für das digitale Service nämlich Voraussetzung, dass bereits ein Personendatensatz im Zentralen Melderegister (ZMR) vorhanden ist. Der NEOS-Mandatar kritisierte dies als zu kompliziert und dem eigentlichen Vorhaben widersprechend. (Fortsetzung Innenausschuss) fan/wit

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