Deutschförderklassen – Was sind die Vorteile des neuen Modells?
Gezielte Förderung – hohe Wirkung
• Alle Kinder und Jugend-lichen, die dem Unterricht auf Grund unzureichender Sprachkenntnisse nicht folgen können, werden ab dem Schuljahr 2018/19 in eigenen Deutschförderklassen unterrichtet.
• Die Zuteilung in eine Deutschförderklasse erfolgt auf Basis österreichweit einheitlicher, standardisierter Testverfahren.
• Der Deutschunterricht in diesen Klassen beträgt; 15 Stunden in der Volks-schule, 20 Stunden in der Sekundarstufe I
• Die Deutschförderklassen erhalten einen eigenen Lehrplan, der den raschen Erwerb der Deutschkenntnisse pädagogisch in den Mittelpunkt rückt.
• Nach einem Semester wird das Sprachniveau der Schülerinnen und Schüler erneut getestet.
• Können die Kinder und Jugendlichen dann bereits dem Unterricht folgen, verlassen sie die Deutschförderklasse und nehmen am Regelunterricht teil. Dort können sie mit 6 Zusatzstunden weiterhin gefördert werden.
• Kinder, die dem Unterricht noch nicht folgen können, bleiben in der Deutschförderklasse und werden am Ende des Schuljahrs neuerlich getestet.
Vorzüge des neuen Modells
• Erhöhte Treffsicherheit bei der Feststellung des Status „außerordentliche Schülerin“ bzw. „außerordentlicher Schüler“ auf Grund österreichweit einheitlicher, standardisierter Testverfahren
• Mehr und gezieltere Förderung für jene Kinder und Jugendlichen, die unzureichende Kenntnisse der Unterrichtssprache aufweisen.
– Bisher wurden diese Schülerinnen und Schüler mit max. 11 Stunden pro Woche gefördert.
– Zukünftig werden die Kinder in der Deutschförderklasse der Volksschule mit 15 Stunden gefördert, in der Sekundarstufe I mit 20 Stunden.
• Neuer Lehrplan mit pädagogischem Schwerpunkt zum Spracherwerb in Deutsch
• Einheitliche Sprachstandsüberprüfung nach jedem Semester und damit semesterweise Übertrittsmöglichkeit in den Regelunterricht.
• Gezielte Begleitung nach dem Übertritt in den Regelunterricht durch Deutschförderkurse im Ausmaß von 6 Stunden/Woche.
Quelle: www.bmbwf.gv.at
Foto: Parlamentsdirektion Thomas Jantzen