Der ÖIF fungiert nicht als Integrations fonds sondern als Asylfonds!
Gerne möchten wir unsere Leser und Leserinnen auch über den Vorbereitungszeitraum der Berichterstattung über den ÖIF informieren. Hinsichtlich der Vorstellung haben wir einige Interviewfragen für den ÖIF vorbereitet, doch leider blieben unsere Fragen unbeantwortet, aus diesem Grund versuchten wir Informationen aus der Webseite und Informationen von aktuellen Nachrichten zusammenzustellen.
Im ersten Teil unserer Recherche haben wir die Möglichkeit zur Feststellung gehabt, dass der ÖIF zum Großteil für Asylberechtigte tätig ist. Auch gibt es einige Angebote für Migranten, jedoch ist zu bemerken, dass diese nicht in Form von Zusammenarbeit zB. mit Migrantenmedien tatsächlich durchgesetzt werden.
Aufgrund der Ungarnkrise (1956) wurde der ÖIF, damals „Flüchtlingsfonds der Vereinten Nationen“, im Jahr 1960 vom UN-Flüchtlingskommissariats UNHCR gemeinsam mit dem Bundesministerium für Inneres gegründet. Seit 2002 fällt auch die Integration von Migranten in den Zuständigkeitsbereich des ÖIF. Somit ist das Ziel des Vereins die erfolgreiche Einbürgerung von Migranten und Flüchtlingen in sprachlicher, beruflicher und auch gesellschaftlicher Hinsicht.
Die Unterstützung erfolgt durch neun Integrationszentren in den Bundesländern, sowie durch Beratungsstellen der Gemeinden. Gesetzliche Grundlagen sind mitunter das Integrationsgesetz, das Asylgesetz, das Integrationsjahrgesetz, das Anerkennungs- und Bewertungsgesetz sowie die Vereinbarung über die frühe sprachliche Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen.
Der gesetzliche Auftrag besteht darin, Beratungen und Maßnahmen zur Orientierung für Asylberechtigte und Menschen mit Migrationshintergrund durchzuführen. Der ÖIF kooperiert mit zahlreichen staatlichen Stellen, darunter beispielsweise auch das AMS oder die Sozialämter. Spezielle Themen der Organisation sind unter anderem Sprache, Förderungen und Weiterbildung. In den Jahren 2016 und 2017 wurde ein Budget in Höhe von 25 Millionen Euro von der österreichischen Bundesregierung, sowie 20.000 Kursplätze für den Bereich „Sprache“ zur Verfügung gestellt. Die erwähnten Förderungen wurden im Rahmen des Programms „Startpaket Deutsch & Integration“ eingeführt.
Das Programm wurde 2016 vom Ministerrat bestätigt, inhaltlich wird insbesondere die Kompetenzaufteilung bezüglich der Vermittlung von Deutschkenntnissen geregelt und den Ministerien BMASK, BM.I und BMEIAA zugeteilt. Die genannten Ministerien sind für die Ermöglichung von Kursen mit verschiedenen Sprachniveaus zuständig.
Frage: Vorerst die Frage auf welchen finanziellen Mitteln die Organisation basiert?
Antwort: Online erhalten wir leider nur die Auskunft darüber, dass die finanzielle Unterstützung der ÖIF von der österreichischen Bundesregierung ausgeht, mehr Informationen zu diesem Thema sind nicht aufzufinden.
Frage: Für welche Zielgruppe ist die Förderung im Rahmen des Startpakets „Deutsch und Integration“ entwickelt worden?
Antwort: Laut der Webseite des ÖIF gelten als Erwerber dieses Förderprogramms lediglich Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte ab dem 15. Lebensjahr.
Frage: Somit lässt sich zum einen feststellen, dass sich die Integration auf sprachlicher Ebene nur an Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte richtet, zum anderen, dass Menschen mit Migrationshintergrund sprachlich nicht gefördert werden. Kann man als Immigrant um eine Förderung im oben genannten Sinne ansuchen?
Antwort: Nein, denn entsprechend den Voraussetzungen kann lediglich die genannte Zielgruppe einen Antrag stellen. Für Migranten besteht die Möglichkeit beim Angebot „Treffpunkt Deutsch“ teilzunehmen, bei dem keine bestimmten Voraussetzungen an der Teilnahme gestellt sind, die Teilnahme ist kostenlos.
Frage: Wie hoch ist die maximale Förderhöhe und können außer der angegebenen Zielgruppe auch Immigranten durch abweichende Vereinbarung im Beratungszentrum finanziell gefördert werden, für ihre sprachliche Entwicklung?
Antwort: Die Maximale Förderhöhe beträgt €750,00 brutto für ein gesamtes Niveau. Der Webseite lässt sich die Information einer Abweichenden Vereinbarung leider nicht entnehmen, somit ist es fraglich, inwiefern die bereits über einen längeren Zeitraum in Österreich wohnhaften Migranten sprachlich gefördert werden.
Frage: Es besteht die Möglichkeit einer Integrationsprüfung, wobei sowohl das Wissen auf sprachlicher, als auch auf Werte- und Orientierungsebene geprüft werden. Die Prüfung wird als offiziellen Sprachnachweis anerkannt. Kann auch ein Immigrant, welcher wie oben erwähnt bereits länger wohnhaft in Österreich ist an der Integrationsprüfung teilnehmen, ohne vom OIF sprachlich gefördert worden zu sein? Wenn ja, gibt es die Möglichkeit einer Kostenrückerstattung für die Prüfungsgebühren?
Antwort: Leider kann über eine Kostenrückerstattung erst gar nicht diskutiert werden, denn die Integrationsprüfung dient dem Anschein nach nur als Sprachnachweis für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte. Auch in diesem Fall ist keine konkrete Unterstützung von Migranten, die bereits länger als 2 Jahre in Österreich leben ersichtlich.
Frage: Sind Förderprogramme des ÖIF im Allgemeinen nur für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte gedacht, oder gibt es auch spezielle Gebiete nur für Arbeitsemigranten?
Antwort: Der Webseite kann man entnehmen, dass sich die Tätigkeit weitgehend auf Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte beschränkt.
Frage: Der ÖIF führt Projekte für die frühe sprachliche Förderung im Kindesalter, neben dem Besuch des Kindergartens wird eine zusätzliche Förderung ermöglicht. Gibt es genaue Zahlen darüber ob unter diesen Kindern auch Migrantenkinder sind?
Antwort: So wie aus der Jahresberichterstattung zu lesen ist, wurden zwar insgesamt 27.000 Kinder zusätzlich auf sprachlicher Ebene gefördert, jedoch herrscht Unklarheit über die Tatsache, ob unter diesen Kindern auch welche sind, die bereits über längere Zeit in Österreich wohnen.
Frage: Die Deutschkursförderung wurde bereits thematisiert. Bietet der ÖIF weitere Fördermaßnahmen?
Antwort: Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten in Bezug auf Berufsanerkennung, Sprachprojekte und die Förderung im Kindesalter. Darüber hinaus gibt es Stipendien und Preise.
Frage: Die Förderung im Bereich der Berufsanerkennung, dient wie auch aus dem Namen erkennbar dazu, die aus dem Ausland mitgebrachten Qualifikationen innerstaatlich anerkennen zu lassen. Wer kann eine Förderung erhalten und werden die Kosten gewiss an die
Antragsteller retourniert?
Antwort: Von diesem Angebot können Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte, Zuwander/innen, sowie auch Österreicher/innen Gebrauch machen. Nicht in jedem Fall ist eine Kostenrückerstattung möglich, jedoch kann man sich vorerst informieren ob eine Kostenrückerstattung im Einzelfall erhalten werden kann.
Frage: Wie hoch war das Budget speziell für Flüchtlinge im Jahr 2017?
Antwort: Leider lässt sich die Frage nicht beantworten, da genaue Zahlen hinsichtlich der Finanzen nicht aufzufinden sind.
Frage: Auch besteht eine Zusammenarbeit mit den EU-Fonds, gibt es nur eine finanzielle Unterstützung?
Antwort: Ja, es besteht nur die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung, wobei vorrangig auch die gesellschaftliche Unterstützung der betroffenen Menschen durchgreifen muss. Die Akzeptanz des sozialen Umfelds trägt erheblich zur Integration bei, leider ist in Österreich bei einer Vielzahl von Einheimischen keine Rede von der Akzeptanz.
Frage: Welche Folgen treten ein, wenn Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte nicht an den Förderprogrammen teilnehmen?
Antwort: In diesem Fall kommt es gemäß dem Integrationsgesetz zur Kürzung der Sozialleistungen.
Frage: Werden auch Lehrende mit Migrationshintergrund beschäftigt? Wie viele Mitarbeiter mit Migrationshintergrund beschäftigt der ÖIF im Allgemeinen, können Sie uns Zahlen nennen?
Antwort: Österreichweit sind 341 Mitarbeiter für den ÖIF tätig, genaue Auskünfte über die Zahl an Mitarbeitern mit
Migrationshintergrund sind nicht aufzufinden.
Frage: Für den Aufbau von beruflichen Netzwerken und die Erlangung von Kenntnissen bietet der ÖIF auch Mentoring für Migrant/innen an. Wie viele zu beratende Menschen haben einen Antrag auf Unterstützung gestellt und aus wie vielen verschiedenen Ländern stammen diese? Können auch Arbeitsemigranten an diesem Programm teilnehmen?
Antwort: Insgesamt 450 Teilnehmer aus ganz Österreich haben einen Antrag zur Beratung gestellt, die aus 56 verschiedenen Ländern stammen. Der Mentoring Zeitraum von sechs Monaten unterstützt zB. durch Bewerbungstrainings. Die Frage ob auch Arbeitsemigranten an dieser Unterstützung teilhaben können bleibt offen.
Frage: Denken Sie, dass die Möglichkeit zur Weiterbildung beim ÖIF einen großen Beitrag zur Änderung des negativen Migrationsbegriffs zum positiven leisten kann, indem auch Lehrende über Themen informiert werden womit sich diese möglicherweise wenig bis gar nicht auseinander gesetzt haben?
Antwort: Leider lässt sich diese Information der Webseite nicht entnehmen, wir können diese Frage für unsere Leser und Leserinnen nicht beantworten, da wir seitens des ÖIF keine Antworten auf unsere Interviewfragen erhalten haben.
Frage: Wen spricht der ÖIF eher an, Arbeitsmiganten oder Flüchtlinge?
Antwort: Nach den bereits durchgeführten Recherchearbeiten lässt sich feststellen, dass der ÖIF Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte eher anspricht.
Frage: In den lokalen Migrantenmedien sind die Projekte des ÖIF leider wenig bis gar nicht mehr zu lesen, an welchem Umstand liegt das?
Antwort: Dadurch, dass wir nicht in direkten Kontakt mit dem ÖIF treten konnten, ist es uns leider nicht möglich diese Frage zu beantworten.
Frage: Können Sie uns nennen, welche Angebote für Arbeitsemigranten und welche anderen speziell für Asyl- oder subsidiär Schutzberechtigte gedacht sind?
Antwort: Speziell für Migranten gibt es das Programm „Mentoring für MigrantInnen, bei dem gut qualifizierte Migranten gemeinsam mit erfahrenen heimischen Personen als Mentoren in den Arbeitsmarkt integriert werden. Für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte gelten insbesondere die Angebote für Sprachkurse.
Frage: Welche Förderungen bekommt ein Arbeitsemigrant, der langjährig in Österreich lebt aber die Sprache unzureichend beherrscht? Besteht die Möglichkeit für den Besuch eines geförderten Sprachkurses auch für diese Menschen und wie hoch können die Kosten eines solchen Kurses sein, damit diese vom ÖIF finanziert werden?
Antwort: Für Migranten gibt es die Möglichkeit beim Angebot „Treffpunkt Deutsch“ teilzunehmen, bei dem keine bestimmten Voraussetzungen an der Teilnahme gestellt sind, die Teilnahme ist kostenlos.
Frage: Wie viele Leute wurden im Jahr 2017 ingesamt seitens des ÖIF unterstützt und wie viele davon waren Arbeitsmigranten oder Flüchtlinge? In dieser Hinsicht bitten wir Sie um eine Statistik.
Antwort: Für jeden Bereich existieren verschiedene Besucherzahlen. Zum Beispiel startete im September 2017 der zehnte Durchgang von Mentoring für Migranten mit 18 Immigranten aus den verschiedensten Ländern. Bezüglich den Beratungen lässt sich nicht feststellen welche Gruppe exakt beraten wurde, jedoch kann man eher sagen, dass es zum Großteil wohl Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte waren.
Foto Credit – Thomas Unterberger