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Budgetausschuss spricht sich mehrheitlich für Pensionsänderungen bei OeNB-Bediensteten und AUA aus

Budgetausschuss spricht sich mehrheitlich für Pensionsänderungen bei OeNB-Bediensteten und AUA aus

Amtsverschwiegenheit soll auf alle Mitarbeiter:innen des Bundesrechenzentrums ausgedehnt werden

Wien (PK) Mit Initiativanträgen wollen ÖVP und Grüne zum einen Änderungen bei den Pensionen von Mitarbeiter:innen der Oesterreichischen Nationalbank sowie der AUA umsetzen. Für die Vorlage stimmten im Budgetausschuss nur ÖVP und Grüne, nachdem SPÖ und NEOS den Antrag heftig kritisierten und etwa die Verfassungsmäßigkeit bezweifelten. Ein Antrag der SPÖ auf Ausschussbegutachtung der Materie blieb in der Minderheit. Zum anderen soll die Amtsverschwiegenheit auf alle Mitarbeiter:innen des Bundesrechenzentrums ausgedehnt werden. Dieser Antrag passierte den Ausschuss mit der Mehrheit von ÖVP, Grünen, SPÖ und FPÖ.

Zuvor befürworteten die Abgeordneten mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und SPÖ die rollierende Verlängerung der Vorbelastungen für die ÖBB. Vertagt wurden Anträge der Opposition etwa zu Mitteln für Kindergärten sowie für eine Schuldenbremse und Ausgabenbremse.

Pensionsänderungen bei OeNB-Bediensteten und AUA

Einerseits geht es bei den Änderungen bei den Pensionen von Nationalbankangestellten (OeNB) und von AUA-Beschäftigten um eine Senkung von Pensionen eines Teils der OeNB-Bediensteten (3657/A). Dies wird mit einer „innerbetrieblichen Harmonisierung bei einem gleichzeitigen Beitrag zum Unternehmenswohl“ begründet. Die Regelung soll Funktionäre und Bedienstete betreffen, die ab dem 1. Mai 1998 und vor dem 1. Jänner 2007 in die OeNB aufgenommen wurden. Für davor und danach Aufgenommene gelten bereits andere Regelungen. Mit der Reform sollen die Pensionen der betroffenen Personen „harmonisch“ zwischen den bestehenden Bestimmungen eingefügt werden.

Bei der AUA wird mit dem von ÖVP und Grünen vorgelegten Initiativantrag ebenfalls eine Harmonisierung des betrieblichen Pensionssystems angestrebt. Die Ansprüche sollen auf eine Pensionskasse übertragen und dabei zugleich auf ein Beitragssystem umgestellt werden, wie Christoph Zarits (ÖVP) erläuterte. Die Pension soll damit also künftig von der Höhe der eingezahlten Pensionsbeiträge abhängen statt von Leistungszusagen der AUA. Betroffen sind demzufolge alle, deren Ansprüche noch nicht auf eine Pensionskasse übertragen wurden.

Kai Jan Krainer (SPÖ) kritisiert unter anderem, dass es für diesen heiklen Bereich der Pensionen keine Begutachtung gegeben habe, auch wenn er grundsätzlich die Zielrichtung betreffend Sonderpensionen teile. Ebenso wie Gerald Loacker (NEOS) stellte er die Verfassungsmäßigkeit der Maßnahmen in Frage. Loacker sieht etwa einen Eingriff in Eigentumsrecht. Zudem halte sich der Antrag nicht an FMA-Vorgaben, was den Rechnungszins bei Pensionen betrifft. Ein Antrag von Krainer, eine Ausschussbegutachtung durchzuführen, blieb jedoch mit den Stimmen der Oppositionsparteien in der Minderheit. Alois Stöger (SPÖ) schloss sich der Forderung nach einer Begutachtung an und ortet in dem Antrag ein „Gefälligkeitsgesetz“ für die AUA bzw. für die Anteile der Lufthansa.

Die Verhältnismäßigkeit sei berücksichtigt worden, führte Arbeitsminister Martin Kocher dazu aus. Zudem handle es sich bei der Umsetzung bei der AUA um einen Wunsch des Arbeitsgebers und des Betriebsrats. Gegen FMA-Regeln werde nicht verstoßen, zumal sich der Rechnungszins auf abgeschlossene Verträge beziehe. Es gehe hier um eine „Abrundung“, damit auch jene Verträge erfasst würden, die nicht dem abgeschlossenen Kollektivvertrag unterliegen, wie etwa jene von Vorständen. Die AUA nenne dabei insgesamt 630 Personen, die davon betroffen seien, so Kocher.

Amtsverschwiegenheit für alle Mitarbeiter:innen des BRZ

Die Amtsverschwiegenheit soll künftig für alle Mitarbeiter:innen des Bundesrechenzentrums (BRZ) gelten. In dem dazu vorliegenden Initiativantrag argumentieren Gabriel Obernosterer (ÖVP) und Jakob Schwarz (Grüne) mit dem bestehenden Schutzbedarf (3658/A). Beim Bundesrechenzentrum arbeiten neben eigenen Mitarbeiter:innen vielfach auch überlassene Arbeitskräfte oder von ihren Subdienstleister:innen zur Erfüllung herangezogene Personen, die Zugriff auf Echtdaten haben. Um klarzustellen, dass die strengen Verschwiegenheitsbestimmungen inklusive des höheren Strafrahmens für Beamt:innen auch auf diese Personen anzuwenden sind, sollen grundsätzlich alle vom Bundesrechenzentrum zur Datenverarbeitung für den Bund eingesetzten Mitarbeiter:innen der Amtsverschwiegenheit unterliegen. Der Antrag passierte den Ausschuss mit der Mehrheit von ÖVP, Grünen, SPÖ und FPÖ.

Vorbelastungen für ÖBB und Verkehrsdienste

Die Genehmigung von Vorbelastungen für ÖBB-Investitionen wird jährlich rollierend verlängert. Dazu liegt nun das Bundesgesetz zur Genehmigung von Vorbelastungen (2270 d.B.) vor. Nach dessen Beschluss kann die Verkehrsministerin budgetäre Vorbelastungen für die Finanzjahre 2024 bis 2029 im Umfang von insgesamt 65,176 Mrd. € für den Bau, die Instandhaltung, den Betrieb und die Bereitstellung der Schieneninfrastruktur übernehmen. 56,970 Mrd. € davon betreffen Investitionen bei der Umsetzung des ÖBB-Rahmenplans, die restlichen 8,206 Mrd. € können für Zuschüsse für Betrieb und Instandhaltung verwendet werden.

Verkehrsministerin Leonore Gewessler unterstrich, dass mit dem Rahmenplan ein hoher Standard gesetzt werde und nannte dazu ähnlich wie Alois Stöger (SPÖ) die Planungssicherheit für den Schienenausbau. Elisabeth Götze (Grüne) betonte, dass der Rahmenplan die grüne Mobilität unterstütze, die man dringend brauche. Karin Doppelbauer (NEOS) sieht demgegenüber nicht genügend konkrete Ziele im Rahmenplan, weshalb sie nicht zustimmen könne. Gewessler wies dazu auf ein „Zielnetz“ hin, an dem sich der Ausbau orientiere.

Weitere 15,332 Mrd. € an Vorbelastungen sind für ein erweitertes Angebot und verbesserte Qualität im Personenverkehr vorgesehen. Diese Regierungsvorlage betrifft die Finanzierung des Bundes für den Schienenpersonenverkehr sowie den Regionalverkehr in den Finanzjahren 2024 bis 2034 (2269 d.B.).

NEOS für mehr Transparenz bei Werkleistungen durch Dritte

Eine Forderung der NEOS betrifft Anpassungen in der Kontenplanverordnung zur Sicherung einer höheren Transparenz und Vollständigkeit bei den Werkleistungen (2852/A(E)). Konkret geht es den NEOS um jene Aufträge, die Ministerien an externe Unternehmen oder Privatpersonen vergeben. Diese werden als sogenannte „Werkleistungen durch Dritte“ verbucht und landen auf einem Sammelkonto. Weder Öffentlichkeit noch Nationalrat hätten einen detaillierten Einblick in die auf diesem Konto budgetierten Leistungen, kritisieren die NEOS.

Nachdem der Antrag bereits einmal im Budgetausschuss beraten wurde, wurde er heute neuerlich mit den Stimmen von ÖVP und Grünen vertagt. Christoph Stark (ÖVP) begründete die Vertagung damit, dass er den Rechnungshof gemeinsam mit dem Finanzminister gefordert sehe, die Rechnungslegungsverordnung zu überarbeiten. Aus Sicht von Karin Doppelbauer (NEOS) und Christoph Matznetter (SPÖ) gehe es aber in erster Linie darum, den Kontenplan zu überarbeiten. Aus Sicht von Finanzminister Magnus Brunner müsse das allerdings Hand in Hand mit der Überarbeitung der Rechnungslegungsverordnung gehen. Der Leiter des Budgetdiensts im Parlament, Helmut Berger, bestätigte, dass die genannte Verordnung auch eine Parallelität zum Kontenplan habe, letzterer müsse aber aus seiner Sicht im ersten Schritt geändert werden, auch wenn das Thema nicht trivial sei.

SPÖ: Mehr Mittel für Kindergärten

Die SPÖ fordert mittels Entschließungsantrag wiederum mehr Geld für Länder und Gemeinden aus dem Finanzausgleich für einen Rechtsanspruch auf Kinderbildung ab dem 1. Lebensjahr. Aktuell herrsche in vielen Bereichen Arbeitskräftemangel. Im Gegenzug würden viele Frauen gerne arbeiten gehen, könnten das aber aufgrund von fehlenden Kinderbildungseinrichtungen nicht. Etwa angesichts der hohen Inflation könnten Länder und Gemeinden zudem mit den zugeteilten Budgetmitteln weniger Kinderbetreuungsplätze als geplant schaffen (3313/A(E)), monieren die Sozialdemokrat:innen. Im Zuge der Finanzausgleichsverhandlungen soll die Bundesregierung genügend Finanzmittel zur Verfügung stellen, so ihre Forderung, die von ÖVP und Grünen im Budgetausschuss neuerlich vertagt wurde. Christoph Stark (ÖVP) meinte, dass es vorher in ausreichender Anzahl Plätze brauche, bevor es einen Rechtsanspruch geben könne.

NEOS fordern Schuldenbremse im Verfassungsrang und Ausgabenbremse

Auch zwei Anträge der NEOS zur Verbesserung der Staatsfinanzen wurden schließlich von den Koalitionsparteien vertagt, etwa im Hinblick auf abzuwartende Fiskalregeln der EU. Einerseits soll aus Sicht der NEOS eine verfassungsrechtlich verankerte Schuldenbremse mit fixen Tilgungsplänen den Schuldenabbau verbindlicher machen (3638/A(E)). Denn Österreichs gesamtstaatlicher Schuldenstand habe sich seit dem Jahr 2020 aufgrund der Corona- und Teuerungskrise in Rekordhöhen geschraubt. Ergebnis sei der Anstieg der gesamtstaatlichen Verschuldung Österreichs von 280,5 Mrd. € im Vorkrisenjahr 2019 auf 363,5 Mrd. € im Jahr 2023.

Zudem wird von den NEOS eine Ausgabenbremse verlangt (3639/A(E)). Zwischen 2000 und 2022 stiegen die Ausgaben des Staats von 109 Mrd. € auf 236 Mrd. €, die Einnahmen von 103 Mrd. € auf 222 Mrd. €. Aus Sicht der NEOS erziele Österreich mit diesen öffentlichen Mehrausgaben keine besseren Resultate als andere Länder. Qualität und Output der öffentlichen Leistungen entsprechen nicht dem, was sie den Steuerzahler:innen kosten, lautet die kritische Haltung der NEOS-Abgeordneten. Sie setzen sich daher für eine Ausgabenbremse für alle Gebietskörperschaften ein, die in bestehende Instrumente wie Stabilitätspakt und Finanzausgleich integriert werden sollte. (Fortsetzung Budgetausschuss) mbu

HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen. Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums.

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