Brücke Magazin beantwortet die wichtigsten Fragen zum Fahrplan für die Schulöffnung
Wie funktioniert der Schichtbetrieb?
Am 18. Mai kehren die 700.000 Schüler an den Volksschulen, AHS-Unterstufen, NMS und Sonderschulen in die Klassen zurück. Für sie gilt – ebenso wie für die übrigen Schüler, die am 3. Juni starten – der „Schichtbetrieb“.
Die Klassen werden geteilt: Die eine Hälfte ist von Montag bis Mittwoch an der Schule, die andere am Donnerstag und Freitag. In der Woche darauf ist es umgekehrt. Die Stundenpläne sollen im Wesentlichen gleich bleiben, nur Turn- und Musikunterricht entfallen.
Gilt Maskenpflicht auch im Unterricht?
Nein. Maskenpflicht herrscht nur außerhalb des Klassenzimmers. Hinzu kommen aber weitere Hygienebestimmungen: Nach dem Betreten der Schule müssen die Hände gewaschen oder desinfiziert werden. Eltern und andere schulfremde Personen dürfen das Schulgebäude nur nach Terminvereinbarung betreten.
Gibt es die Masken für Schüler gratis?
An sich müssen die Eltern ihren Kindern Masken mitgeben. Bei Bedarf werden sie auch von der Schule zur Verfügung gestellt. Strafen, wenn ein Kind keine Maske trägt, soll es Faßmann zufolge keine geben. Hier wird an die Eigenverantwortung appelliert.
Was mache ich mit meinem Kind an unterrichtsfreien Tagen?
Betreuung wird, wenn benötigt, am Nachmittag weiter angeboten. Ebenso an jenen „Schichttagen“, an denen die Schüler keinen Unterricht haben.
Ist Sitzenbleiben heuer abgeschafft?
Ganz so ist es nicht, aber Durchfallen wird es kaum geben. Konkret wird an den Volksschulen heuer komplett auf das Sitzenbleiben verzichtet. An allen anderen Schulen darf man mit einem Fünfer automatisch und mit mehreren Fünfern auf Beschluss der Klassenkonferenz aufsteigen.
Wie läuft heuer die Benotung ab?
Benotung erfolgt aufgrund des Notenstands vor der Schulschließung sowie der Leistungen im Distance Learning und in den letzten Wochen im Präsenzunterricht. Schüler, die zwischen zwei Noten stehen oder die eine bessere Note wollen, können eine mündliche Prüfung machen. Schularbeiten soll es in diesem Semester keine mehr geben.
Was, wenn ich mein Kind aus Angst nicht in die Schule schicken will?
Schüler, die sich aufgrund der Corona-Krise psychisch nicht in der Lage sehen, in die Schule zu gehen oder etwa chronisch kranke Menschen im eigenen Haushalt schützen möchten, gelten nach Meldung an die Schulleitung als entschuldigt – sie werden so behandelt, als wenn sie selbst krank wären.
Wie steht es mit den Kindergärten?
Hier gibt es keinen Fahrplan, nur Empfehlungen:Kindergärten, die großteils in die Zuständigkeit von Ländern und Gemeinden fallen, wurden vom Bildungsressort ersucht, Betreuung für alle Kinder anzubieten. Der berufliche Hintergrund der Eltern soll dabei kein Kriterium sein.