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Verfahrenshilfe

Wie kann ich die Unterstützung für Gerichts-und Anwaltskosten erhalten?

Was ist die Verfahrenshilfe?

Wenn eine Partei die Kosten eines (gerichtlichen) Verfahrens ohne Gefährdung seiner Existenz, sowohl für sich als auch für seine Familie nicht leisten kann, so besteht die Möglichkeit für eine Verfahrenshilfe.  

Was umfasst die Verfahrenshilfe?

Alle Kosten der Gerichtsgebühren, Gebühren von Zeug*innen, Dolmetscher*innen, Sachverständigen und wenn das Verfahren eine/n Rechtsanwältin/Rechtsanwalt erfordert, auch diese Kosten. 

Für welche Verfahren kann man eine Verfahrenshilfe in Anspruch nehmen?

Bei allen möglichen Verfahren können Sie nach der Stattgabe des Gerichts eine Verfahrenshilfe bekommen. Diese können z.B. in folgenden Angelegenheiten sein:

Was passiert, wenn der/die Verfahrensgegner/in?

Dann müssen die Kosten der gegnerischen Seite von ihnen gezahlt werden. Deswegen ist immer gut zu überlegen, wenn Sie eine Verfahrenshilfe beantragen möchten. Sie haben auch die Möglichkeit an kostenlosen Rechtsberatungsstellen, wie z. B. am Amtstag des jeweiligen Gerichts in Ihrer Nähe, sich über das laufende oder zu erwartende Verfahren informieren zu lassen.

Müssen die Kosten der Verfahrenshilfe zurückgezahlt werden?

Ja, wenn Sie innerhalb von drei Jahren nach Abschluss des Verfahrens bessere Einkommensverhältnisse haben, dann wird man vom Gericht zur Nachzahlung verpflichtet. 

Wie ist der Antrag zu stellen?

Wo gibt es den Antrag?

Sie können ihn entweder von einem beliebigen Gericht oder unter der angegebenen Webseite finden: 

www.justiz.gv.at / Service /

„Zu den Formularen /  Online-Eingaben / Verfahrenshilfe

Ali Bestami Güngördü Übersetzer, Autor, Jurist

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