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men zugelassenes Fahrzeug
                                                                                oder mit einem Mietfahrzeug in
                                                                                unser Land reisen wollen, sind
                                                                                verpflichtet, eine notariell be-
                                                                                glaubigte Vollmacht des Fahr-
                                                                                zeugbesitzers einzuholen oder
                                                                                die Mietverträge der Mietfahr-
                                                                                zeuge bei sich zu haben.

                                                                                •  Eine  wichtige  Angelegenheit
                                                                                bei Fahrzeugen ist die Frage,
                                                                                wer diese Fahrzeuge in unse-
                                                                                rem Land nutzen darf. Fahrzeu-
                                                                                ge mit ausländischen Kennzei-
                                                                                chen dürfen in unserem Land
                                                                                nur vom Ehepartner, den Eltern
                                                                                und den Kindern des Fahrzeug-
                                                                                besitzers  benutzt werden,  so-
                                                                                fern sie mit dem Fahrzeughalter
                                                                                im Ausland leben. Ehegatten,
                                                                                Eltern oder Kindern des Fahr-
                                                                                zeugbesitzers,  die  in  unserem
                                                                                Land leben, ist es untersagt, das
       Land benutzt werden. Der Be- währenddessen  in  der  Türkei              betreffende Fahrzeug zu benut-
       sitzer des Fahrzeuges muss sich  lassen. Dazu muss das jährlich          zen, außer es besteht ein Notfall.
       jedoch auch während dieser Zeit  von der Pensionsversicherungs-
       in der Türkei aufhalten. Sollte es  anstalt an Rentner/innen ver-        Gesundheitsversicherung:
       unbedingt notwendig sein, das  sandte Dokument („Bescheid“)              Gemäß dem zwischen unserem
       Fahrzeug in der Türkei zu lassen  von einem der notariell beglau-        Land und dem Land Österreich
       und ins Ausland zu reisen, ist  bigten Übersetzer, die von un-           unterzeichneten Sozialversiche-
       es Pflicht, das Fahrzeug bei der  serem Konsulat zugelassen ist,         rungsabkommen können unse-
       Zolldirektion in der jeweiligen  übersetzt und durch die „No-            re Bürger/innen nur in „Notsitu-
       Provinz abzulassen. Andernfalls  tar“  Abteilung  des  Konsulats         ationen“ in unserem Land von
       drohen unseren Bürger/innen  beglaubigt werden. Wenn sie                 der Krankenversicherung, die
       bei der Ausfahrt aus dem Land  dieses Dokument bei  der Ein-             sie in Österreich haben, profi-
       hohe Bußgelder.                     und Ausreise vorzeigen, können       tieren. Aus diesem Grund müs-
                                           unsere Bürger/innen ihre Fahr-       sen unsere Staatsbürger/innen,
       •  Unsere in Österreich pen- zeuge für 2 Jahre in der Türkei             die in die Türkei reisen, vor ihrer
       sionierten Staatsbürger/innen  lassen und ins Ausland reisen.            Reise einen „Urlaubskranken-
       können jedoch in diesen Zeit-                                            schein“ bei der Krankenkasse,
       räumen ins Ausland ein- und  •  Unsere Bürger/innen, die mit             bei der sie registriert sind, be-
       ausreisen und ihre Fahrzeuge  einem auf einen anderen Na-                antragen. Melden unsere Bür-
                                                                                ger/innen, die eine chronische
                                                                                Erkrankung haben oder dauer-
                                                                                haft bestimmte Medikamen-
                                                                                te einnehmen, diese Situation,
                                                                                wird diese Information in ihrem
                                                                                Urlaubskrankenschein verarbei-
                                                                                tet und sie können die Behand-
                                                                                lungskosten in diesem Rahmen
                                                                                auch  ohne  Dringlichkeit  über-
                                                                                nehmen lassen. Unsere Bürger/
                                                                                innen müssen die  Kosten für
                                                                                ihre    Gesundheitsangelegen-
                                                                                heiten, die in unserem Land
                                                                                entstanden sind, selber tragen,



                                                                                                 15    Ausgabe 55
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