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men zugelassenes Fahrzeug
oder mit einem Mietfahrzeug in
unser Land reisen wollen, sind
verpflichtet, eine notariell be-
glaubigte Vollmacht des Fahr-
zeugbesitzers einzuholen oder
die Mietverträge der Mietfahr-
zeuge bei sich zu haben.
• Eine wichtige Angelegenheit
bei Fahrzeugen ist die Frage,
wer diese Fahrzeuge in unse-
rem Land nutzen darf. Fahrzeu-
ge mit ausländischen Kennzei-
chen dürfen in unserem Land
nur vom Ehepartner, den Eltern
und den Kindern des Fahrzeug-
besitzers benutzt werden, so-
fern sie mit dem Fahrzeughalter
im Ausland leben. Ehegatten,
Eltern oder Kindern des Fahr-
zeugbesitzers, die in unserem
Land leben, ist es untersagt, das
Land benutzt werden. Der Be- währenddessen in der Türkei betreffende Fahrzeug zu benut-
sitzer des Fahrzeuges muss sich lassen. Dazu muss das jährlich zen, außer es besteht ein Notfall.
jedoch auch während dieser Zeit von der Pensionsversicherungs-
in der Türkei aufhalten. Sollte es anstalt an Rentner/innen ver- Gesundheitsversicherung:
unbedingt notwendig sein, das sandte Dokument („Bescheid“) Gemäß dem zwischen unserem
Fahrzeug in der Türkei zu lassen von einem der notariell beglau- Land und dem Land Österreich
und ins Ausland zu reisen, ist bigten Übersetzer, die von un- unterzeichneten Sozialversiche-
es Pflicht, das Fahrzeug bei der serem Konsulat zugelassen ist, rungsabkommen können unse-
Zolldirektion in der jeweiligen übersetzt und durch die „No- re Bürger/innen nur in „Notsitu-
Provinz abzulassen. Andernfalls tar“ Abteilung des Konsulats ationen“ in unserem Land von
drohen unseren Bürger/innen beglaubigt werden. Wenn sie der Krankenversicherung, die
bei der Ausfahrt aus dem Land dieses Dokument bei der Ein- sie in Österreich haben, profi-
hohe Bußgelder. und Ausreise vorzeigen, können tieren. Aus diesem Grund müs-
unsere Bürger/innen ihre Fahr- sen unsere Staatsbürger/innen,
• Unsere in Österreich pen- zeuge für 2 Jahre in der Türkei die in die Türkei reisen, vor ihrer
sionierten Staatsbürger/innen lassen und ins Ausland reisen. Reise einen „Urlaubskranken-
können jedoch in diesen Zeit- schein“ bei der Krankenkasse,
räumen ins Ausland ein- und • Unsere Bürger/innen, die mit bei der sie registriert sind, be-
ausreisen und ihre Fahrzeuge einem auf einen anderen Na- antragen. Melden unsere Bür-
ger/innen, die eine chronische
Erkrankung haben oder dauer-
haft bestimmte Medikamen-
te einnehmen, diese Situation,
wird diese Information in ihrem
Urlaubskrankenschein verarbei-
tet und sie können die Behand-
lungskosten in diesem Rahmen
auch ohne Dringlichkeit über-
nehmen lassen. Unsere Bürger/
innen müssen die Kosten für
ihre Gesundheitsangelegen-
heiten, die in unserem Land
entstanden sind, selber tragen,
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