Am 11. Oktober dürfen Wiener und Wienerinnen ihre Vertreter im Landtag bzw.
Gemeinderat wählen! Welche Parteien und ihre Spitzenkandidaten ins Rennen gehen, können Sie in unserem Special auf der Seite in unserem Special erfahren. In den folgenden Zeilen wird erklärt, wer bei der Wahl wahlberechtigt ist und wie man überhaupt wahlberechtigt wird. Unter dem Ausdruck „Wiener Wahlen” werden sowohl Wiener Gemeinderats- als auch Bezirksvertretungswahlen verstanden,
da Wien gleichzeitig ein Bundesland, eine Stadt und eine Gemeinde ist. Der Gemeinderat ist zugleich auch der Landtag, der Stadtsenat übt auch die Funktionen der Landesregierung aus. Der Bürgermeister ist zugleich auch Landeshauptmann.
Aktive Wahlberechtigung
Bei Wiener Wahlen aktiv wahlberechtigt, d.h. zur Stimmabgabe berechtigt, sind
• alle österreichischen Staatsbürger, bei den Bezirksvertretungswahlen alle
EU-Bürger,
• die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind,
• nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
• in Wien ihren Hauptwohnsitz haben.
Bei den Bezirksvertretungswahlen besteht auch für nichtösterreichische EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Wien die Möglichkeit, zu wählen und zu kandidieren. Voraussetzung
Hier für ist die Eintragung in die Wählerevidenz, die in Wien von Amts wegen erfolgt.
Bei Wiener Gemeinderatswahlen sind EU-Bürger ohne österreichische Staatsbürgerschaft jedoch nicht wahlberechtigt, da der Gemeinderat in Wien zugleich der Landtag ist. Der Landtag als gesetzgebendes Organ darf nach der österreichischen Bundesverfassung nur von österreichischen Staatsbürgern gewählt werden.
An einer Wahl können nur Wahlberechtigte, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis enthalten sind, teilnehmen. In das Wählerverzeichnis können Sie Einsicht nehmen oder dagegen einen Berichtigungsantrag stellen.
Passive Wahlberechtigung
Bei Wiener Wahlen passiv wahlberechtigt, d.h. zur Kandidatur berechtigt, sind
• alle österreichischen Staatsbürger, bei den Bezirksvertretungswahlen alle EU-Bürger,
• die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind,
• nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
• in Wien ihren Hauptwohnsitz haben.
Wählerevidenz
Die Wahlberechtigten sind in Österreich in der für sie zuständigen Gemeinde in fortlaufend geführten Wählerevidenzen erfasst. Österreichische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich werden automatisch in der Wählerevidenz der für sie zuständigen Gemeinde geführt. Sie müssen dafür grundsätzlich keinen Antrag stellen. Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland hingegen müssen einen Antrag auf Eintragung in die bzw. Verbleib in der Wählerevidenz stellen. Andere EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich werden in die lokalen Wählerevidenzenvon Amts wegen eigentragen.
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Quelle: Österreich.gv.at