Politik

Tierschutz Austria begrüßt Vorstoß zu Verbot von Beiß- und Angriffstraining bei Hunden

Tierschutz Austria begrüßt Vorstoß zu Verbot von Beiß- und Angriffstraining bei Hunden

„Es braucht ein einheitliches Hundehaltergesetz in Österreich und ein Ende der sogenannten „Listenhunde“, fordert Petrovic.

Vösendorf (OTS) Bezugnehmend auf die Aussendung des Bundesministeriums:

„Wir begrüßen den Vorstoß des Gesundheitsministers zu einem Verbot von Beiß- und Angriffstraining mit Privathunden, jedoch müssen weitere umfassende Maßnahmen ergriffen werden, um das Bewusstsein für verantwortungsbewusstes Halten von Hunden zu schärfen und eine sichere Umgebung für Mensch und Tier zu gewährleisten. “, erklärt MMag. Dr.in. Madeleine Petrovic.

Ein mögliches Verbot der privaten Schutzhundeausbildung könnte gemäß § 5 des Tierschutzgesetzes, der das Verbot der Tierquälerei regelt, festgelegt werden. Um sicherzustellen, dass dieses Verbot nicht die Polizei und das Militär betrifft, müsste eine entsprechende Ausnahme in § 5 Absatz 4 des Tierschutzgesetzes eingefügt werden, sowie nähere Bestimmungen zu zulässigen Trainingsmethoden in die Diensthunde-Ausbildungsverordnung aufgenommen werden.

Zusätzlich sollte überlegt werden, welche Regelungen für die Haltung und Ausbildung von Tieren erforderlich sind, die in der Vergangenheit auf diese Weise (Angriffsverhalten gegen Menschen oder von Menschen getragene Gegenstände) trainiert wurden.

Um wirklich Sicherheit für Hund und Mensch zu gewährleisten, müssen aus Sicht der Tierschützerin folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

  1. Einheitliche Gesetzgebung: Basierend auf neuesten Erkenntnissen aus der Kognitions- und Verhaltensforschung von Hunden drängt Tierschutz Austria auf eine einheitliche gesetzliche Regelung für den Umgang mit Hunden in Österreich. Diese Regelung zielt darauf ab, sicherzustellen, dass alle Hunde, unabhängig von ihrer Rasse oder Herkunft, angemessen und artgerecht behandelt werden.
  2. Sachkundenachweis für alle Hundehalter:innen: Die Kompetenz und das Wissen der Hundehalter:innen sind entscheidend für das Verhalten und Wohlbefinden der Tiere. Eine verpflichtende Zertifizierung für alle Hundehalter:innen soll sicherstellen, dass angemessene Fähigkeiten vorhanden sind, um die Tiere verantwortungsbewusst zu betreuen und eine erhöhte Sicherheit für Tier und Mensch zu gewährleisten.
  3. Einbindung von Expertinnen und Experten: Tierschutz Austria betont die Bedeutung einer umfassenden Einbindung qualifizierter Fachleute, insbesondere von Hundetrainern und Personen mit kynologischer Ausbildung, in Gesetzgebungsverfahren und der Entwicklung von Präventionsmaßnahmen. Ihre Expertise gewährleistet eine fundierte und faire Einschätzung von Hunden und ist ein wesentlicher Schritt hin zu einer effektiven Hundegesetzgebung.
  4. Verbot der Schutzhundausbildung für Privatpersonen: Die Ausbildung von Privathunden zu Schutzhunden birgt das Risiko unnötig aggressiven Verhaltens. Tierschutz Austria fordert ein landesweites Verbot der Schutzhundausbildung für Privatpersonen, um die Sicherheit von Tier und Mensch zu gewährleisten.
  5. Einheitliche Beißstatistiken: Die Implementierung standardisierter Beißstatistiken ist von entscheidender Bedeutung, um fundierte nationale Präventions- und Managementstrategien zu entwickeln. Tierschutz Austria fordert die Einführung eines einheitlichen Meldesystems und die standardisierte Dokumentation von Hundebissvorfällen, um wertvolle Informationen zu sammeln und effektiv zu nutzen.

Rückfragen & Kontakt:

Tierschutz Austria
Jonas von Einem
Leitung Kommunikation
+43 699 16604075
Jonas.voneinem@tierschutz-austria.at
www.tierschutz-austria.at

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