Wohnen

Das Wiener Wohnen

Die Unternehmung Stadt Wien – Wiener Wohnen verwaltet, saniert und bewirtschaftet die städtischen Wohnhausanlagen Wiens. Dazu gehören rund 220.000 Gemeindewohnungen (davon rund 1.600 HausbesorgerInnendienstwohnungen und 7.500 Wohnungen in Fremdverwaltung), 5.400 Lokale und über 47.000 Garagen- und Abstellplätze.

Jede/r vierte WienerIn lebt in einem Gemeindebau!
Wien ist durch den sozialen Wohnbau im letzten Jahrhundert stetig erneuert, verändert und weiterentwickelt worden. Die Stadt sieht es als ihre Aufgabe, das Grundbedürfnis Wohnen abzudecken. Durch den sozialen Wohnbau wird der Mietpreis auf dem Wohnungsmarkt niedrig gehalten. In Wien gibt es kaum Obdachlosigkeit, keine Armutsviertel oder unsichere Bezirke. Wien zählt weltweit zu den Städten mit der höchsten Lebensqualität.

Ziel ist es, die Serviceleistungen von Wiener Wohnen in den kommenden Jahren stetig weiterzuentwickeln und die Zufriedenheit der MieterInnen zu erhöhen. Aus diesem Grund wurden seit 2008 insgesamt mehr als eine Milliarde Euro in die Sanierung von Gemeindebauten mit knapp 40.000 Wohnungen investiert.

Wie komme ich zu einer Gemeindewohnung?
Voraussetzungen:
Ihr Schlüssel zu einer Gemeindewohnung ist das Wiener Wohn-Ticket (früher: Vormerkschein). Das Wiener Wohn-Ticket ist die ausgestellte Bestätigung, dass Ihr Antrag auf eine Gemeindewohnung in Evidenz genommen wurde. Ihr Wiener Wohn-Ticket erhalten Sie, wenn Sie alle folgenden Grundvoraussetzungen erfüllen sowie einen begründeten Wohnbedarf nachweisen und Ihren Antrag mit den entsprechenden Dokumenten und Nachweisen bei Wiener Wohnen eingereicht haben.

Prüfen Sie, ob diese Anforderungen auch auf Sie zutreffen!
• Sie sind mindestens 17 Jahre alt.
• Sie dürfen folgende Einkommensgrenzen nicht überschreiten: Gesamteinkommensobergrenzen
jährlich netto in Euro:
Eine Person: 44.410 €
Zwei Personen: 66.180 €
Drei Personen: 74.900 €
Vier Personen: 83.610 €
Für jede weitere Person: plus 4.870 €

• Sie müssen in geklärten Familienverhältnissen leben: Wenn Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben, können Sie nur gemeinsam mit Ihrer/Ihrem EhepartnerIn/ PartnerIn eine Wohnung beantragen.

• Sie und alle Personen, die mit Ihnen in eine der Wohnungen mitziehen wollen, sind seit mindestens zwei Jahren in Wien an der aktuellen Einreichadresse (ohne Zweitmeldung) hauptgemeldet. (Die einzige Ausnahme sind die Kinder, die seit ihrer Geburt in dieser Wohnung gemeldet sind.)

• Sie haben entweder die österreichische, eine EU-, eine Schweizer Staatsbürgerschaft oder den Reisepass eines EWR-Landes außerhalb der EU (Norwegen, Liechtenstein, Island), sind ein anerkannter Flüchtling oder haben als Drittstaatenangehörige/r einen Aufenthaltstitel (Daueraufenthalt EU, Daueraufenthalt – Familienangehöriger), der Sie zu einer unbefristeten Niederlassung berechtigt.

Sie erfüllen alle Grundvoraussetzungen und können einen begründeten Wohnbedarf nachweisen?
Dann können Sie sich entweder persönlich bei der Wohnberatung Wien (Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin unter der Service-Hotline 01/24 111) oder mit dem Online-Formular für Ihr Wiener Wohn-Ticket registrieren.

Service-Nummer 05 75 75 75
Großzügige Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr: 8–18 Uhr, Mi: 8–12 Uhr

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