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Ärztekammer für Wien sieht Rechtswidrigkeit bei Ausschreibung der Stadt Wien zu Darmkrebs-Screenings

Kamaleyan-Schmied: „Privatisierungswelle unterspült Fundamente des solidarischen Gesundheitswesens“

Wien (OTS) – Internationale Großkonzerne, die unter dem alleinigen Gesichtspunkt der Profitabilität schleichend die Gesundheitsversorgung unterwandern – was im ersten Moment nach einer Dystopie klingt, wird von der Wiener Stadtpolitik aktiv unterstützt und gefördert. ***

Wien ist derzeit eine von drei Pilotregionen, in denen ein von der Bundesregierung initiiertes, österreichweites Darmkrebs-Screening-Programm zur Umsetzung kommt. Grundlage dafür ist eine Empfehlung des „Nationales Screening-Komitee auf Krebserkrankungen“. Im Zuge des Programms besteht die Wahlfreiheit zwischen einer ärztlichen Vorsorgekoloskopie und einem selbst zu entnehmenden Stuhl-Schnelltest (FIT), der dann eingeschickt und ausgewertet werden muss.

Der Wiener Gesundheitsfonds hat in diesem Zusammenhang eine rechtlich fragwürdige Ausschreibung in zwei Losen getätigt, die ganz offensichtlich auf die Etablierung von Parallelstrukturen zum niedergelassenen Bereich durch ausländische Konzerne abzielt.

„Das auf schnellen Gewinn ausgerichtete Geschäftsinteresse von ausländischen Großinvestoren und Spekulanten kann keine solide Basis für ein solidarisches und langfristig tragfähiges Gesundheitssystem sein“, so Naghme Kamaleyan-Schmied, Vizepräsidentin und Kurienobfrau der niedergelassenen Ärzte in der Ärztekammer für Wien. Diese Ausschreibung verwundere aber umso mehr, „als dass die Stadt Wien damit medizinische Leistungen nach Bundesvergabegesetz (BvergG) ausschreibt, was laut Allgemeinem Sozialversicherungsgesetz (ASVG) gar nicht möglich und damit nicht rechtens ist.“

Kamaleyan-Schmied weiter: „Die Früherkennung und die Vorsorge bei Darmkrebs ist ein ganz entscheidender Bestandteil der individuellen Gesundheitsvorsorge. Ein FIT-Test kann zwar Teil eines Früherkennungssystems sein, die Vorsorge ist jedoch nur durch eine ärztliche Koloskopie möglich.“ Daher sollen Patientinnen und Patienten im Gespräch mit der Vertrauensärztin oder dem Vertrauensarzt die richtige Entscheidung für die jeweils individuelle Situation treffen. „Das geht aber nur, wenn die Testabgabe wie in Deutschland oder im Burgenland auch bei besagter Vertrauensärztin bzw. Vertrauensarzt passiert“, erklärt die Vizepräsidentin. Die Patientinnen und Patienten sollen wie auch beim Thema Brustkrebs durch ein Einladungssystem zu ihrer Vertrauensärztin oder ihrem Vertrauensarzt kommen und ihre Situation dort besprechen. „Es wäre ein gefährlicher Trugschluss, zu glauben, es handle sich bei der Darmkrebserkennung um einen simplen Gurgeltest wie bei COVID-19“, so die Allgemeinmedizinerin abschließend.

Rückfragen & Kontakt:

Ärztekammer für Wien
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