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AK Präsident Zangerl: Land muss Murks bei Pflegestipendium Plus sofort beheben

Eine enorme Schwachstelle bei den Förderungen zur Pflegeausbildung deckt nun die AK auf: Nicht nur, dass derzeit Personen, die verschiedene Förderungen beantragen, vorab komplizierte Einkommensberechnungen tätigen müssen, so besteht auch die Gefahr, dass erhaltene Förderungen wieder zurückgefordert werden. Das sei nicht zu akzeptieren, gerade angesichts des Pflegenotstands, sagt dazu AK Präsident Erwin Zangerl. „Die Förderungen bewegen sich ohnehin im Minimalbereich, jetzt tauchen – wie befürchtet – Fälle auf, wo es zu Rückzahlungsforderungen kommt, weil das Tiroler Pflegestipendium Plus als Einkommen gilt“, ärgert sich Zangerl und fordert die zuständige Landesrätin auf, hier umgehend Abhilfe zu schaffen.

AK Präsident Zangerl kritisiert Rückzahlungen bei Pflegestipendium Plus

Die Anfragen bei den Bildungsexpertinnen bzw. -experten der AK Tirol häufen sich, wenn es um die Ausbildung im Pflegebereich geht sowie um die Möglichkeiten einer Finanzierung dieser Ausbildung. Und wie befürchtet mehren sich nun auch die Fälle, in denen sich zeigt, dass bei den Auszubildenden bei weitem nicht jene Fördersummen ankommen, die sie beantragt haben bzw. die in vielen Fällen notwendig wären, um überhaupt eine Ausbildung im Pflegebereich zu machen. 

Exemplarisch dazu mag der Fall einer Oberländerin dienen, die von Mai 2021 bis Juni 2022 eine Ausbildung zur Pflegeassistenz absolvierte. Diese Ausbildung erfolgte über die Pflegestiftung der Arbeitsmarktförderungsgesellschaft (amg-tirol), dadurch bezog sie Stiftungsarbeitslosengeld und durfte dazu parallel nur bis zur Geringfügigkeitsgrenze Einkünfte beziehen. Für ihre Ausbildung erhielt sie 180 Euro Zuschuss von der amg sowie das Taschengeld des Tiroler Pflegestipendiums von 130 Euro, jeweils monatlich.

Mit dem Jahr 2022 konnte auch das Pflegestipendium Plus beantragt werden mit einem Höchstbetrag von 340 Euro. Dabei müssen Förderungsnehmer allerdings selbst berechnen, wie hoch der Bezug sein darf, denn es besteht die Möglichkeit, dass ein Bezug über die Geringfügigkeitsgrenze führt und damit eine Rückzahlung des Stiftungsarbeitslosengeldes mit sich führt.

„Wenn ich Menschen für den ohnehin völlig unterbesetzten Pflegeberuf begeistern will und ihnen dann ein Stipendium vorgaukle, das sie dann wieder zurückzahlen müssen, dann zeigt das den von uns befürchteten Husch-Pfusch-Charakter des Pflegestipendiums Plus und ist einfach inakzeptabel“, kritisiert AK Präsident Zangerl. 

Denn auch in diesem Fall führt der Bezug des Pflegestipendiums Plus zu unangenehmen Konsequenzen.

Bitte zurückzahlen!

Vor kurzem erhielt das AMS Tirol nämlich die Rechtsauskunft des Finanzamts, wonach das Pflegestipendium Plus als Einkommen zu werten ist. Das hat im konkreten Fall folgende Auswirkungen: Die Förderungen für die Oberländerin von Jänner bis Mai 2022 betrugen in Summe 650 Euro monatlich (180 Euro amg, 130 Euro Tiroler Pflegestipendium, 340 Euro Pflegestipendium Plus), womit die Geringfügigkeitsobergrenze um 164,15 Euro überschritten wurde. Somit erhielt sie 820,75 Euro zu viel an Pflegestipendium Plus, die nun rückzahlungspflichtig wären. Sollte diese Rückzahlung nicht erfolgen, wäre das AMS angehalten, das bezogene Stiftungsarbeitslosengeld zurückzufordern.

AK Präsident Erwin Zangerl stellt klar, dass er sich auch in diesem Fall für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Pflegeberufen einsetzen wird: „Das, was hier mit Menschen gemacht wird, die sich für den schwierigen Pflegeberuf entschließen, ist einfach unanständig. Nicht nur, dass man sich die Höhe des Stipendiums selbst ausrechnen muss und die Auskünfte, wie das funktioniert, auch nur sehr ungenau sind, bleibt von den groß angepriesenen 340 Euro am Ende kaum etwas übrig. Ich fordere deshalb die Verantwortlichen auf, den Auszubildenden das zu geben, was ihnen zusteht, dass diese unprofessionellen Hürden endlich verschwinden und schnell und unbürokratisch gehandelt wird. Denn so wie derzeit werden wir den Pflegenotstand sicher nicht in den Griff bekommen.“

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