Wohnen

Wohnbeihilfe Wien

Mit der Wohnbeihilfe unterstützt die Stadt Wien Menschen mit wenig Einkommen. Die Stadt Wien sieht die Wohnbeihilfe für 3 Arten von Wohnungen vor: Für mit öffentlichen Geldern gebaute Wohnungen, wenn dafür Förderungskredite mit der Miete zurückbezahlt werden, für mit öffentlichen Geldern sanierte Wohnungen, wenn dafür Förderungskredite mit der Miete zurückbezahlt werden und für ungeförderte Wohnungen (Allgemeine Wohnbeihilfe). Die Wohnbeihilfe wird jeweils immer für höchstens 2 Jahre gewährt, danach muss ein neuer Antrag gestellt werden. Um die Beihilfe kann auch für einen kürzeren Zeitraum angesucht werden (bei Arbeitslosen- oder Krankengeld).

Um Wohnbeihilfe sollte nur angesucht werden, wenn ein Mietvertrag, Nutzungsvertrag oder Kaufvertrag für die Wohnung vorhanden, beim Finanzamt gemeldet und eine Gebühr dafür bezahlt wurde. Eine weitere Voraussetzung ist die korrekte Meldung in der Wohnung, für die die Beihilfe angesucht wird. Weiters müssen Unterlagen aufliegen, die die Zahlung von Miete, Nutzungsentgelt oder Kreditraten bestätigen. Um die Wohnbeihilfe kann jedoch auch bei bereits vorhandenen Mietschulden angesucht werden. Die Wohnbeihilfe für Mieterinnen und Mieter von Gemeindewohnungen wird direkt an „Wiener Wohnen“ überwiesen. Diese wird vom Gesamtmietzins abgezogen. Die Vorschreibung für den niedrigeren Mietzins wird von Wiener Wohnen zugeschickt. Die Wohnbeihilfe wird monatlich im Voraus ausbezahlt. Dies kann über ein Girokonto oder per Post erfolgen. Sollte Zweites der Fall sein, muss die Auszahlung innerhalb von 2 Wochen bei der Post abgeholt werden. Geschieht dies nicht, wird der Betrag an die MA 50 zurückgeschickt und überprüft, warum diese nicht abgeholt wurde. Dadurch kann es zu einer Verzögerung von weiteren Auszahlungen kommen. Wenn Mietzinsrückstände aus für früheren Monaten vorhanden sein sollten, wird die Beihilfe direkt an die Hausverwaltung überwiesen, bis keine Schulden mehr offen sind. Danach wird der Betrag wie gewohnt an den Antragsteller direkt überwiesen. Dies gilt nicht für Gemeindewohnungen. Dort wird die Wohnbeihilfe immer direkt an die Hausverwaltung überwiesen.

Weitere Auskünfte zur Antragstellung der Wohnbeihilfe in Wien gibt Ihnen gerne die Magistratsabteilung 50 der Stadt Wien.

Kontakt und Adresse:

MA 50 – Abteilung Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten

19., Heiligenstädter Straße 31, Stiege 3, 2. Stock

Einlaufstelle Zimmer 228

Einreichungen aus den Bezirken 1.-15.: Ebene 2

Einreichungen aus den Bezirken 16.-23.: Ebene 3

Telefon: +43 1 4000-74880

Fax: +43 1 4000-99-74896

 

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