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Für die Saison 2021/2022 oder
       das  Kalenderjahr  2022  über-
       nimmt das Bundesministerium
       für Kunst, Kultur, öffentlichen
       Dienst und Sport deshalb  75%
       des  Mitgliedsbeitrags.  Der  Zu-
       schuss wird mit 90 Euro pro
       neuer Mitgliedschaft gedeckelt.
       Eine förderbare Mitgliedschaft
       muss für einen Mindestzeitraum
       von drei Monaten abgeschlos-
       sen werden. Neumitglieder be-
       zahlen bei allen teilnehmenden
       Sportvereinen nur den eigenen,
       stark reduzierten Beitrag ein,
       die Sportvereine erhalten den
       Zuschuss über die an der Ab-
       wicklung beteiligten Dach- und
       Fachverbände. Der Beitrag des
       neuen Vereinsmitglieds muss
       zwischen 1. September und 31.
       Dezember 2021 einbezahlt wer-
       den, damit der Zuschuss ausbe-
       zahlt werden kann.

       Die österreichischen Sportverei-
       ne bieten ihren Mitgliedern da-
       rüber hinaus aber einen Mehr-
       wert, den wir besonders fördern
       wollen. Nutzen Sie diese ein-
       malige  Förderaktion  und  wer-
       den Sie jetzt Mitglied in einem
       Sportverein.









































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