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Für die Saison 2021/2022 oder
das Kalenderjahr 2022 über-
nimmt das Bundesministerium
für Kunst, Kultur, öffentlichen
Dienst und Sport deshalb 75%
des Mitgliedsbeitrags. Der Zu-
schuss wird mit 90 Euro pro
neuer Mitgliedschaft gedeckelt.
Eine förderbare Mitgliedschaft
muss für einen Mindestzeitraum
von drei Monaten abgeschlos-
sen werden. Neumitglieder be-
zahlen bei allen teilnehmenden
Sportvereinen nur den eigenen,
stark reduzierten Beitrag ein,
die Sportvereine erhalten den
Zuschuss über die an der Ab-
wicklung beteiligten Dach- und
Fachverbände. Der Beitrag des
neuen Vereinsmitglieds muss
zwischen 1. September und 31.
Dezember 2021 einbezahlt wer-
den, damit der Zuschuss ausbe-
zahlt werden kann.
Die österreichischen Sportverei-
ne bieten ihren Mitgliedern da-
rüber hinaus aber einen Mehr-
wert, den wir besonders fördern
wollen. Nutzen Sie diese ein-
malige Förderaktion und wer-
den Sie jetzt Mitglied in einem
Sportverein.
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