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am Gebäude und Maßnahmen ohne Umsatzsteuer betragen. len (z.B. Garagen, Einfriedungen,
der Blackout-Prävention im Haus- Pools, etc.), Arbeitsleistungen auf-
stromnetz (z.B. Errichtung eines • 75 Prozent der Kosten für Ener- grund gesetzlicher oder behörd-
Notstrom-Einspeiseanschlusses, gieeffizienz-Checks und Energie- licher Auflagen (Kaminkehrung),
Einbau eines Netztrennschalters ausweise, maximal je 400 Euro Gutachten (z.B. Einreichplan) oder
oder einer Blackoutbox etc.) wird Ablesedienste, Abrechnungen von
auch das Material gefördert. • Förderbeträge unter 100 Euro Verbrauchszählern (Strom, Gas,
WICHTIG: Die Arbeitsleistungen werden nicht gewährt. Wasser, Heizung, usw.) sowie die
mussten von Unternehmen mit Errichtung bzw. Reparatur von Gas-
Sitz im Burgenland ausgeführt Wer kann eine Förderung bean- oder Öl-Heizungen.
werden. tragen?
Der Handwerkerbonus kann von Wie erfolgt die Antragstellung?
Wie hoch ist die Förderung? der Eigentümerin/ vom Eigen- Die Förderungsanträge sind ge-
• Bei Handwerkerleistungen: 25 tümer des Wohnobjektes sowie meinsam mit allen erforderlichen
Prozent der reinen Arbeitsleis- ihnen nahestehenden und im ge- Unterlagen mittels Onlineformu-
tung ohne Umsatzsteuer (inklusive förderten Objekt wohnhaften Per- lar einzureichen oder an das Amt
Fahrt-, Planungs- und Beratungs- sonen beantragt werden. Förde- der Burgenländischen Landesre-
kosten), maximal 7.000 Euro rungsanträge können ab 01. April gierung, Abteilung 9, Hauptreferat
2024 bis längstens 10. Jänner 2025 Wohnbauförderung, Europaplatz 1,
• Bei der Durchführung von Maß- beim Amt der Burgenländischen 7000 Eisenstadt, zu richten.
nahmen zur nachweisbaren Steige- Landesregierung (Wohnbauförde-
rung der Energieeffizienz oder der rung) eingebracht werden. Den Förderantrag sowie weitere
Senkung des Energieverbrauchs: Informationen zum Handwerker-
25% der Kosten für Arbeit und Ma- Was wird nicht gefördert? bonus gibt es im Internet unter
terial bis maximal 10.000 Euro. Nicht gefördert werden unter an- www.burgenland.at/handwer-
derem Arbeitsleistungen an Ge- kerbonus bzw.
• Arbeitsleistungen müssen pro bäuden oder Gebäudeteilen, die www.burgenland.at/hwb.
Endrechnung zumindest 400 Euro nicht zur Wohnnutzfläche zäh-
www.burgenland.at
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