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STEIERMARK






























                      ohn- und Heizkostenzuschuss des Bundes:

                                  Antragsfrist verl ngert
                                                                                                                    © Land Steiermark
                               Einkommensgrenze erhöht






               Landeshauptmann Christopher Drexler, Landeshauptmann-Stellvertreter Anton Lang, Soziallandesrätin Doris Kampus und Wohn-
               baulandesrätin Simone Schmiedtbauer: Längere Frist für Anträge zum Wohn- und Heizkostenzuschuss des Bundes, Einkommens-
                                                    grenze deutlich erhöht.
                Anspruchsberechtigt sind nun alle steirischen Haushalte mit Jahresnettoein-
                                          kommen von bis zu 40.045 Euro

       Gleich  zwei  wichtige  Neuerun- nahme  hat  die  Landesregie- 30.734  Euro  Haushaltseinkom-
       gen  gibt  es  beim  Wohn-  und  rung  unmittelbar  vor  Beginn  men  im  Jahr  netto  auf  40.045
       Heizkostenzuschuss  des  Bun- der kälteren Jahreszeit folgende  Euro erhöht. Damit kommen in
       des.  Die  Landesregierung  ver- Änderungen beschlossen.                 Zeiten der Teuerung noch mehr
       längert  die  Antragsfrist  um  ei-                                      Steirerinnen und Steirer in den
       nen Monat bis Ende November.  1.)    Alle Steirerinnen und Stei- Genuss  des  Zuschusses.  Wich-
       Erhöht  wird  auch  die  Einkom- rer, die den Wohn- und Heizkos- tig: Rund 9.600 Anträge, die ab-
       mensgrenze. Anspruchsberech- tenzuschuss des Bundes bisher  gelehnt  worden  sind,  weil  die
       tigt  sind  nun  alle  steirischen  noch  nicht  beantragt  haben,  Antragstellerinnen  oder  -stel-
       Haushalte  mit  Jahresnettoein- können das nun bis 30. Novem- ler  die  bisherige  Einkommens-
       kommen von bis zu 40.045 Euro  ber 2023 tun. Ursprünglich soll- grenze  überschreiten,  werden
       (bisher 30.734 Euro). Die Anträge  te die Antragsfrist mit 31. Okto- entsprechend  der  neuen  Ein-
       für die 400 Euro sind weiterhin  ber  enden.  Die  Anträge  für  die  kommensgrenze              nochmals
       online  unbürokratisch  möglich.  400  Euro  können  aber  weiter- automatisch  überprüft.  Hier  ist
       Menschen  ohne  Internet-Zu- hin unbürokratisch online unter  kein neuer Antrag notwendig.


       gang  wird  in  den  Gemeinde-  www.wohnkostenzuschuss.stei-
       und Stadtämtern geholfen.           ermark.at  gestellt  werden.  Die  3.)    Für alle Fragen im Zusam-
                                           Servicestellen  der  Gemeinden  menhang mit abgelehnten An-
       94,4  Millionen  Euro  stehen  für  unterstützen  dabei  Menschen  trägen  wird  auf  die  kostenlose
       den  Wohn-  und  Heizkostenzu- ohne Internet-Zugang.                     Hotline unter 0800 800 262 ver-
       schuss  des  Bundes  in  der  Stei-                                      wiesen.
       ermark  zur  Verfügung.  Für  die  2.)        Die  Einkommensgrenze
       wichtige  sozialpolitische  Maß- wird ab 1. November von bisher  4.)    Viele der mehr als 60.000




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