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27.000,00 Euro Arbeit (§ 22) allelen bzw. überschneidenden
•Einkünfte aus Gewerbebetrieb Mehrfachbezügen, mehreren
•Mehrpersonenhaushalte: (§ 23) Einkunftsarten): Der Gesamt-
Jahresbruttoeinkommen bis •Einkünfte aus nichtselbständi- betrag der Einkünfte gem.
65.000,00 Euro ger Arbeit (§ 25) Einkünfte aus Einkommensteuerbescheid
Kapitalvermögen (§ 27) zuzüglich allfälliger Werbungs-
2. Die Prüfung des Antrages •Einkünfte aus Vermietung und kosten (auch Werbungskosten-
erfolgt mittels automatisierter Verpachtung (§ 28) sonstige Ein- pauschale),
Unterstützung. Bei Vorliegen künfte (§ 29) •Arbeitslosengeld und ver-
der Voraussetzungen wird der gleichbare Einkünfte des Ar-
Zuschuss genehmigt. Die Aus- In diesem Sinne gilt unter an- beitsmarktservice, Notstands-
zahlung des Zuschusses erfolgt derem als Jahreseinkommen: hilfe, Pensionen.
durch Überweisung auf ein •bei nichtselbständig Erwerbs- •Nicht zum Jahreseinkommen
Konto bei einem Geldinstitut tätigen: Die aus dem/den Jah- zählen Familienbeihilfe, Pflege-
des SEPA-Raums, dass im An- reslohnzettel/n des jeweiligen geld und sonstige Beihilfen.
trag bekanntzugeben ist. Arbeitgeber:innen ersichtlichen
Bruttobezüge gem. Kennzahl Abwicklung / Antragstellung
3. Es wird das Jahresbrutto- 210 (bei bereits vorliegendem Die Antragsfrist läuft von 2. Ok-
einkommen im Jahr 2022 pro Einkommensteuerbescheid tober bis 30. November 2023.
Haushalt zur Berechnung he- aufgrund erfolgter Arbeitneh-
rangezogen. Als Einkommen merveranlagung sind diese Be- Spätere Antragstellungen kön-
wird der Einkommensbegriff züge auch im Einkommensteu- nen nicht mehr berücksichtigt
entsprechend § 2 erbescheid unter dem Punkt werden.
„Lohnzettel und Meldungen“ er-
Einkommensteuergesetz 1988 – sichtlich). Der Antrag kann ab 2. Oktober
EStG 1988 angewendet: •bei Erwerbstätigen, die zur online über die Website des
•Einkünfte aus Land- und Forst- Einkommensteuer zu veranla- Landes Oberösterreich gestellt
wirtschaft (§ 21), gen sind (wie z.B. Selbständige, werden.
•Einkünfte aus selbständiger bei den Grenzgängern, bei par- https://www.land-oberoesterreich.gv.at/energiekostenzu-
schuss.htm
Zu Beginn
Zu Beginn
der Heizsaison:
der Heizsaison:
200 Euro
200 Euro
je Haushalt
je Haushalt
OÖ.
ENERGIEKOSTEN
ZUSCHUSS
Antragslose, automatische Auszahlung an Bezieher/innen
des Oö. Wohn- und Energiekostenbonus und der Wohnbeihilfe.
Sie haben keine der beiden Unterstützungsmaßnahmen bezogen?
Stellen Sie bis 30. November online einen Antrag
für den OÖ. Energiekostenzuschuss:*
www.ooe.gv.at/energiekostenzuschuss Entgeltliche Einschaltung
* Ob Sie Anspruch auf den OÖ. Energiekostenzuschuss haben, hängt vom Jahresbruttoeinkommen 2022 ab
(Einpersonen-Haushalt max. 27.000 Euro, Mehrpersonen-Haushalt, z. B. AlleinverdienerIn mit Kind, max. 65.000 Euro).
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