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27.000,00 Euro                      Arbeit (§ 22)                        allelen  bzw.  überschneidenden
                                           •Einkünfte aus Gewerbebetrieb  Mehrfachbezügen,             mehreren
       •Mehrpersonenhaushalte:  (§ 23)                                          Einkunftsarten):  Der  Gesamt-
       Jahresbruttoeinkommen          bis  •Einkünfte aus nichtselbständi- betrag  der  Einkünfte  gem.
       65.000,00 Euro                      ger  Arbeit  (§  25)  Einkünfte  aus  Einkommensteuerbescheid
                                           Kapitalvermögen (§ 27)               zuzüglich  allfälliger  Werbungs-
       2.  Die  Prüfung  des  Antrages  •Einkünfte aus Vermietung und  kosten (auch Werbungskosten-
       erfolgt  mittels  automatisierter  Verpachtung (§ 28) sonstige Ein- pauschale),
       Unterstützung.  Bei  Vorliegen  künfte (§ 29)                            •Arbeitslosengeld      und    ver-
       der  Voraussetzungen  wird  der                                          gleichbare  Einkünfte  des  Ar-
       Zuschuss  genehmigt.  Die  Aus- In diesem Sinne gilt unter an- beitsmarktservice,              Notstands-
       zahlung des Zuschusses erfolgt  derem  als  Jahreseinkommen:  hilfe, Pensionen.
       durch  Überweisung  auf  ein  •bei  nichtselbständig  Erwerbs- •Nicht  zum  Jahreseinkommen
       Konto  bei  einem  Geldinstitut  tätigen:  Die  aus  dem/den  Jah- zählen Familienbeihilfe, Pflege-
       des  SEPA-Raums,  dass  im  An- reslohnzettel/n  des  jeweiligen  geld und sonstige Beihilfen.
       trag bekanntzugeben ist.            Arbeitgeber:innen  ersichtlichen
                                           Bruttobezüge  gem.  Kennzahl  Abwicklung / Antragstellung
       3.  Es  wird  das  Jahresbrutto- 210  (bei  bereits  vorliegendem  Die Antragsfrist läuft von 2. Ok-
       einkommen  im  Jahr  2022  pro  Einkommensteuerbescheid  tober bis 30. November 2023.
       Haushalt  zur  Berechnung  he- aufgrund  erfolgter  Arbeitneh-
       rangezogen.  Als  Einkommen  merveranlagung sind diese Be- Spätere  Antragstellungen  kön-
       wird  der  Einkommensbegriff  züge auch im Einkommensteu- nen  nicht  mehr  berücksichtigt
       entsprechend § 2                    erbescheid  unter  dem  Punkt  werden.
                                           „Lohnzettel und Meldungen“ er-
       Einkommensteuergesetz 1988 –  sichtlich).                                Der Antrag kann ab 2. Oktober
       EStG 1988 angewendet:               •bei  Erwerbstätigen,  die  zur  online  über  die  Website  des
       •Einkünfte aus Land- und Forst- Einkommensteuer  zu  veranla- Landes  Oberösterreich  gestellt
       wirtschaft (§ 21),                  gen sind (wie z.B. Selbständige,  werden.
       •Einkünfte  aus  selbständiger  bei den Grenzgängern, bei par-           https://www.land-oberoesterreich.gv.at/energiekostenzu-
                                                                                schuss.htm


                                                                              Zu Beginn
                                                                              Zu Beginn
                                                                          der Heizsaison:
                                                                          der Heizsaison:
                                                                         200 Euro
                                                                         200 Euro

                                                                           je Haushalt
                                                                           je Haushalt
               OÖ.



          ENERGIEKOSTEN


            ZUSCHUSS












                            Antragslose, automatische Auszahlung an Bezieher/innen
                            des Oö. Wohn- und Energiekostenbonus und der Wohnbeihilfe.
                            Sie haben keine der beiden Unterstützungsmaßnahmen bezogen?
                            Stellen Sie bis 30. November online einen Antrag
                            für den OÖ. Energiekostenzuschuss:*
                            www.ooe.gv.at/energiekostenzuschuss                                                     Entgeltliche Einschaltung
                            *  Ob Sie Anspruch auf den OÖ. Energiekostenzuschuss haben, hängt vom Jahresbruttoeinkommen 2022 ab
                            (Einpersonen-Haushalt max. 27.000 Euro, Mehrpersonen-Haushalt, z. B. AlleinverdienerIn mit Kind, max. 65.000 Euro).
                                                                                                 17    Ausgabe 72

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