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OBERÖSTERREICH
OÖ.
ENERGIEKOSTEN Quelle: thomas-stelzer.at
ZUSCHUSS
Um private Haushalte bei der OÖ, sofern eine Wohnbeihilfe ner, welche in zielgruppenspe-
Bewältigung von Wohn- und im Zeitraum April bis August zifischen betreuten Wohnfor-
Heizkosten zu unterstützen, bezogen wurde per automati- men, die im Wesentlichen aus
gibt es zu Beginn der Heizsai- sierter Auszahlung (Kein neuer öffentlichen Mitteln finanziert
son den OÖ. Energiekostenzu- Antrag notwendig) werden, leben.
schuss in Höhe von 200 Euro je •Dies gilt unter anderem für
Haushalt. 3. Personen die keiner der ge- Einrichtungen gemäß §§ 20 und
nannten Gruppen angehören 21 Oö. SHG 1998, § 12 Abs. [Ab-
Der OÖ. Energiekostenzuschuss und folgende Kriterien erfüllen: satz] 2 Z 1 und § 17 Abs. [Absatz] 3
wird automatisiert an die Be- Z 5 Oö. ChG.
zieherinnen und Bezieher des •Ständig bewohnter Haupt- •Strafgefangene und Unterge-
OÖ. Wohn- und Energiekosten- wohnsitz in Oberösterreich seit brachte in Justizanstalten.
bonus, sowie der Wohnbeihilfe zumindest 1. September 2023
ausbezahlt.Jene Haushalte die •Bei der antragstellenden Per- Was wird gefördert? Zu Beginn
Zu Beginn
keiner dieser beiden Gruppen son liegt ein eigener Haushalt Der Oö. Energiekostenzuschuss
der Heizsaison:
angehören und die nachste- vor. 2023 wird gewährt, um private der Heizsaison:
henden Kriterien erfüllen kön- •Der Zuschuss wurde für diesen Haushalte bei der Bewältigung
200 Euro
nen den OÖ. Energiekosten- Haushalt noch nicht ausbezahlt der gestiegenen Wohn- und 200 Euro
zuschuss von 2. Oktober bis 30. (Einmalig pro Haushalt). Heizkosten zu unterstützen.
je Haushalt
November 2023 hier online be- je Haushalt
antragen.Die Prüfung der ein- Ein Haushalt besteht aus der Wie wird gefördert?
gereichten Anträge startet Mit- antragstellenden Person und Die Höhe des Zuschusses be- OÖ.
te Oktober. Die Auszahlung des allenfalls jenen Personen, die trägt 200 Euro pro Haushalt.
bewilligten Zuschuss startet im laut Zentralem Melderegister
November. ihren Hauptwohnsitz an der Welche Voraussetzungen ENERGIEKOSTEN
angegebenen Adresse haben. müssen erfüllt sein?
Wer wird gefördert? Nebenwohnsitze werden nicht
berücksichtigt. Die Gewährung des Zuschus- ZUSCHUSS
Einen Zuschuss können erhal- ses ist von der Höhe des Ein-
ten: Von dem Zuschuss ausgenom- kommens abhängig.
1. Bezieherinnen und Bezieher men sind: 1. Der Zuschuss wird an jene
des OÖ. Wohn- und Energiekos- •Asylwerberinnen und Asyl- Personen ausbezahlt, deren
tenbonus per automatisierter werber iSd § 2 Abs. [Absatz] Z 14 Jahresbruttoeinkommen aus
Auszahlung (Kein neuer Antrag AsylG dem Jahr 2022 je Haushalt
notwendig) •Subsidiär Schutzberechtige summiert, nachfolgende Werte Antragslose, automatische Auszahlung an Bezieher/innen
iSd § 8 AsylG nicht überschreitet: des Oö. Wohn- und Energiekostenbonus und der Wohnbeihilfe.
2. Bezieherinnen und Bezieher •Vertriebene iSd § 62 AsylG •Einpersonenhaushalte: Jah- Sie haben keine der beiden Unterstützungsmaßnahmen bezogen?
der Wohnbeihilfe des Landes •Bewohnerinnen und Bewoh- resbruttoeinkommen bis Stellen Sie bis 30. November online einen Antrag
für den OÖ. Energiekostenzuschuss:*
www.ooe.gv.at/energiekostenzuschuss Entgeltliche Einschaltung
* Ob Sie Anspruch auf den OÖ. Energiekostenzuschuss haben, hängt vom Jahresbruttoeinkommen 2022 ab
(Einpersonen-Haushalt max. 27.000 Euro, Mehrpersonen-Haushalt, z. B. AlleinverdienerIn mit Kind, max. 65.000 Euro).
Zeitung für Vielfalt 16
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