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OBERÖSTERREICH
















           OÖ.

        ENERGIEKOSTEN                                                                                               Quelle: thomas-stelzer.at
         ZUSCHUSS





       Um  private  Haushalte  bei  der  OÖ,  sofern  eine  Wohnbeihilfe  ner,  welche  in  zielgruppenspe-
       Bewältigung  von  Wohn-  und  im  Zeitraum  April  bis  August  zifischen  betreuten  Wohnfor-
       Heizkosten     zu   unterstützen,  bezogen  wurde  per  automati- men,  die  im  Wesentlichen  aus
       gibt  es  zu  Beginn  der  Heizsai- sierter  Auszahlung  (Kein  neuer  öffentlichen  Mitteln  finanziert
       son  den  OÖ.  Energiekostenzu- Antrag notwendig)                        werden, leben.
       schuss in Höhe von 200 Euro je                                           •Dies  gilt  unter  anderem  für
       Haushalt.                           3.  Personen  die  keiner  der  ge- Einrichtungen gemäß §§ 20 und
                                           nannten  Gruppen  angehören  21  Oö.  SHG  1998,  §  12  Abs.  [Ab-
       Der OÖ. Energiekostenzuschuss  und folgende Kriterien erfüllen:          satz] 2 Z 1 und § 17 Abs. [Absatz] 3
       wird  automatisiert  an  die  Be-                                        Z 5 Oö. ChG.
       zieherinnen  und  Bezieher  des  •Ständig  bewohnter  Haupt- •Strafgefangene  und  Unterge-
       OÖ. Wohn- und Energiekosten- wohnsitz  in  Oberösterreich  seit  brachte in Justizanstalten.
       bonus,  sowie  der  Wohnbeihilfe  zumindest 1. September 2023
       ausbezahlt.Jene  Haushalte  die  •Bei  der  antragstellenden  Per- Was wird gefördert?                                                                                                        Zu Beginn
                                                                                                                                                                                                     Zu Beginn
       keiner  dieser  beiden  Gruppen  son  liegt  ein  eigener  Haushalt  Der Oö. Energiekostenzuschuss
                                                                                                                                                                                                 der Heizsaison:
       angehören  und  die  nachste- vor.                                       2023  wird  gewährt,  um  private                                                                                der Heizsaison:
       henden  Kriterien  erfüllen  kön- •Der Zuschuss wurde für diesen  Haushalte bei der Bewältigung
                                                                                                                                                                                                200 Euro
       nen  den  OÖ.  Energiekosten- Haushalt noch nicht ausbezahlt  der  gestiegenen  Wohn-  und                                                                                               200 Euro
       zuschuss von 2. Oktober bis 30.  (Einmalig pro Haushalt).                Heizkosten zu unterstützen.
                                                                                                                                                                                                  je Haushalt
       November 2023 hier online be-                                                                                                                                                              je Haushalt
       antragen.Die  Prüfung  der  ein- Ein  Haushalt  besteht  aus  der  Wie wird gefördert?
       gereichten Anträge startet Mit- antragstellenden  Person  und  Die  Höhe  des  Zuschusses  be-                                 OÖ.
       te Oktober. Die Auszahlung des  allenfalls  jenen  Personen,  die  trägt 200 Euro pro Haushalt.
       bewilligten Zuschuss startet im  laut  Zentralem  Melderegister
       November.                           ihren  Hauptwohnsitz  an  der  Welche              Voraussetzungen                    ENERGIEKOSTEN
                                           angegebenen  Adresse  haben.  müssen erfüllt sein?
       Wer wird gefördert?                 Nebenwohnsitze  werden  nicht
                                           berücksichtigt.                      Die  Gewährung  des  Zuschus-                      ZUSCHUSS
       Einen  Zuschuss  können  erhal-                                          ses  ist  von  der  Höhe  des  Ein-
       ten:                                Von dem Zuschuss ausgenom- kommens abhängig.
       1.  Bezieherinnen  und  Bezieher  men sind:                              1.  Der  Zuschuss  wird  an  jene
       des OÖ. Wohn- und Energiekos- •Asylwerberinnen             und    Asyl- Personen      ausbezahlt,    deren
       tenbonus  per  automatisierter  werber iSd § 2 Abs. [Absatz] Z 14  Jahresbruttoeinkommen                aus
       Auszahlung (Kein neuer Antrag  AsylG                                     dem  Jahr  2022  je  Haushalt
       notwendig)                          •Subsidiär      Schutzberechtige  summiert, nachfolgende Werte                                          Antragslose, automatische Auszahlung an Bezieher/innen
                                           iSd § 8 AsylG                        nicht überschreitet:                                               des Oö. Wohn- und Energiekostenbonus und der Wohnbeihilfe.
       2.  Bezieherinnen  und  Bezieher  •Vertriebene iSd § 62 AsylG            •Einpersonenhaushalte:        Jah-                                 Sie haben keine der beiden Unterstützungsmaßnahmen bezogen?
       der  Wohnbeihilfe  des  Landes  •Bewohnerinnen  und  Bewoh- resbruttoeinkommen                          bis                                 Stellen Sie bis 30. November online einen Antrag
                                                                                                                                                   für den OÖ. Energiekostenzuschuss:*
                                                                                                                                                   www.ooe.gv.at/energiekostenzuschuss                                                      Entgeltliche Einschaltung
                                                                                                                                                   *  Ob Sie Anspruch auf den OÖ. Energiekostenzuschuss haben, hängt vom Jahresbruttoeinkommen 2022 ab
                                                                                                                                                   (Einpersonen-Haushalt max. 27.000 Euro, Mehrpersonen-Haushalt, z. B. AlleinverdienerIn mit Kind, max. 65.000 Euro).
        Zeitung für Vielfalt     16

                                                                                                                              2023632_ooe_Energiekostenzuschuss_Inserat_210x148mm_DieBrücke.indd   1                             04.10.2023   10:22:43
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