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STEIERMARK



























                         Landeshauptmann                                    Landeshauptmannstellvertreter
                         CHRISTOPHER DREXLER                                ANTON LANG














                    400 Euro Heizkostenzuschuss


                    des Bundes für rund 480.000



                            Steirerinnen und Steirer





       Anspruchsberechtigt sind alle  Millionen Euro als Zuschuss zur  darauf vorbereitet mit dem Ziel,
       steirischen Haushalte mit ei- Auszahlung kommen werden.  dass dieser Zuschuss unbüro-
       nem Jahresnettoeinkommen  Danach  muss  die  gesetzliche  kratisch an die bezugsberech-
       von rund 30.000  Euro sowie  Basis dafür noch vom Bundes- tigten Steirerinnen und Steirer
       alle Personen, die Sozial- oder  rat beschlossen werden.                 überwiesen werden kann.
       Wohnunterstützung            oder
       Heizkostenzuschuss des Lan- Pro  berechtigten  Haushalt  be- Im Juni soll mit der Auszah-
       des beziehen.                       trägt dieser Heizkostenzuschuss  lung an die ersten zirka 40.000
                                           400 Euro. Insgesamt werden da- Haushalte,  die  Sozial-  oder
       Graz (29. März 2023).- Heute  von mehr als 220.000 Haushalte  Wohnunterstützung oder den
       (29.03.2023) wird der Nationalrat  erfasst, das sind rund 480.000  Heizkostenzuschuss des Lan-
       den zweiten Teil des Bundes- Steirerinnen und Steirer.                   des bezogen haben, begonnen
       heizkostenzuschusses  beschlie-                                          werden. Diese werden den Zu-
       ßen. In Summe stellt der Bund  Die Steiermärkische Landesre- schuss automatisch auf ihr Kon-
       damit österreichweit 750 Mil- gierung hat sich in den vergan- to überwiesen bekommen.
       lionen  Euro einschließlich  des  genen Wochen auf Basis der
       Wohnschirms zur Verfügung,  vorhandenen                Informationen Die  zweite  Gruppe  Anspruchs-
       womit für die Steiermark 94,4  und Rechtsgrundlagen intensiv  berechtigter – das sind Haus-





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