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KÄRNTEN






























                           HEIZZUSCHUSS 2023/24






            Auch in diesem Jahr gewährt das Land Kärnten wieder den sogenannten „Heizzuschuss“ als Unter-
            stützung für Kärntens Haushalte. Die Antragstellung auf finanzielle Unterstützung im Rahmen des
                      Heizzuschusses ist vom 02. Oktober 2023 bis einschließlich 29.03.2024 möglich.



       Allgemeine Informationen            Einkommensgrenzen für den gro- bürgerschaft  ein  aktuell  gültiger
       Wie  gehabt  werden  ein  "großer"  ßen Heizzuschuss 2023 / 2024:        Aufenthaltstitel   bzw.   Niederlas-
       und  ein  "kleiner"  Heizzuschuss  in  •Alleinstehende - 1.160 Euro netto,  sungsnachweis  der  antragstellen-
       Höhe  von  €  180,00  bzw.  €  110,00  •Zwei- Personen-Haushalte - 1.680  den Person
       gewährt.  Die Einkommenshöchst- Euro netto.                              •Aktuelle  Einkommensnachweise
       grenzen für die Bezieher des Heiz-                                       der  antragstellenden  Person  und
       zuschusses sowie der Zuschlag für  Einkommensgrenzen für den klei- aller  im  gemeinsamen  Haushalt
       jede  weitere  Person  im  Haushalt  nen Heizzuschuss 2023 / 2024:       lebenden  und  mit  Hauptwohnsitz
       wurden  einer  Valorisierung  zuge- •Alleinstehende - 1.360 Euro netto,  gemeldeten weiteren Personen
       führt und angehoben.                •Zwei-Personen-Haushalte  -  1.880  •Bankkonto-  bzw.  Bankomatkarte
                                           Euro netto.                          der antragstellenden Person (zum
       Anträge   können     ausschließlich                                      Nachweis des Zielkontos)
       persönlich   beim     zuständigen  Für jede weitere Person, die im ge- •Bei  Vorhandensein  von  Kindern
       Wohnsitzgemeindeamt / Magistrat  meinsamen Haushalt lebt, wird ein  einen Unterhaltsnachweis
       eingebracht  werden.  Die  Antrags- Zuschlag von 310 Euro bei den Ein-
       prüfung  erfolgt  direkt  vor  Ort  sei- kommensgrenzen  berücksichtigt  Zuständige Stelle
       tens der Gemeinde.                  (dies gilt sowohl für den kleinen als   Amt der Kärntner Landesregie-
                                           auch für den großen Heizzuschuss).   rung
       Zusätzlich  zum  Heizzuschuss  wird                                      Abteilung 4 - Soziales
       von Landesseite auch der Energie- Rechenbeispiel: Bei zwei Erwachse-
       bonus 2023/2024 in Höhe von Euro  nen mit zwei Kindern liegt die Ein-    Mießtaler Straße 1
       €100,00 gewährt.                    kommensgrenze  für  den  kleinen
                                           Heizzuschuss bei 2.500 Euro netto.   9021 Klagenfurt am Wörthersee
       Bezieher:innen  des  großen  Heiz-                                       Tel: 050 536-14645
       zuschusses erhalten € 180 + € 100  Erforderliche Unterlagen              Fax: 050 536-14644
       und somit gesamt € 280.                                                  E-Mail:abt4.soforthilfe@ktn.
       Bezieher:innen des kleinen Heizzu- •Amtlicher  Lichtbildausweis  der  gv.at
       schusses erhalten € 110 + € 100 und  antragstellenden Person
       somit gesamt € 210.                 •Bei  nicht  österreichischer  Staats-




                                                                                                 15    Ausgabe 73
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