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KÄRNTEN
HEIZZUSCHUSS 2023/24
Auch in diesem Jahr gewährt das Land Kärnten wieder den sogenannten „Heizzuschuss“ als Unter-
stützung für Kärntens Haushalte. Die Antragstellung auf finanzielle Unterstützung im Rahmen des
Heizzuschusses ist vom 02. Oktober 2023 bis einschließlich 29.03.2024 möglich.
Allgemeine Informationen Einkommensgrenzen für den gro- bürgerschaft ein aktuell gültiger
Wie gehabt werden ein "großer" ßen Heizzuschuss 2023 / 2024: Aufenthaltstitel bzw. Niederlas-
und ein "kleiner" Heizzuschuss in •Alleinstehende - 1.160 Euro netto, sungsnachweis der antragstellen-
Höhe von € 180,00 bzw. € 110,00 •Zwei- Personen-Haushalte - 1.680 den Person
gewährt. Die Einkommenshöchst- Euro netto. •Aktuelle Einkommensnachweise
grenzen für die Bezieher des Heiz- der antragstellenden Person und
zuschusses sowie der Zuschlag für Einkommensgrenzen für den klei- aller im gemeinsamen Haushalt
jede weitere Person im Haushalt nen Heizzuschuss 2023 / 2024: lebenden und mit Hauptwohnsitz
wurden einer Valorisierung zuge- •Alleinstehende - 1.360 Euro netto, gemeldeten weiteren Personen
führt und angehoben. •Zwei-Personen-Haushalte - 1.880 •Bankkonto- bzw. Bankomatkarte
Euro netto. der antragstellenden Person (zum
Anträge können ausschließlich Nachweis des Zielkontos)
persönlich beim zuständigen Für jede weitere Person, die im ge- •Bei Vorhandensein von Kindern
Wohnsitzgemeindeamt / Magistrat meinsamen Haushalt lebt, wird ein einen Unterhaltsnachweis
eingebracht werden. Die Antrags- Zuschlag von 310 Euro bei den Ein-
prüfung erfolgt direkt vor Ort sei- kommensgrenzen berücksichtigt Zuständige Stelle
tens der Gemeinde. (dies gilt sowohl für den kleinen als Amt der Kärntner Landesregie-
auch für den großen Heizzuschuss). rung
Zusätzlich zum Heizzuschuss wird Abteilung 4 - Soziales
von Landesseite auch der Energie- Rechenbeispiel: Bei zwei Erwachse-
bonus 2023/2024 in Höhe von Euro nen mit zwei Kindern liegt die Ein- Mießtaler Straße 1
€100,00 gewährt. kommensgrenze für den kleinen
Heizzuschuss bei 2.500 Euro netto. 9021 Klagenfurt am Wörthersee
Bezieher:innen des großen Heiz- Tel: 050 536-14645
zuschusses erhalten € 180 + € 100 Erforderliche Unterlagen Fax: 050 536-14644
und somit gesamt € 280. E-Mail:abt4.soforthilfe@ktn.
Bezieher:innen des kleinen Heizzu- •Amtlicher Lichtbildausweis der gv.at
schusses erhalten € 110 + € 100 und antragstellenden Person
somit gesamt € 210. •Bei nicht österreichischer Staats-
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