WKÖ-Kopf: Budget 2024 entlastet Betriebe und setzt Leistungsanreize
Erhöhung des Gewinnfreibetrags für Selbstständige und mehr steuerbegünstigte Überstunden im Parlament beschlossen
Wien (OTS) – „Es sind wichtige und notwendige Schritte, die gerade in diesen wirtschaftlich herausfordernden Zeiten eine Entlastung unserer Betriebe auf breiter Basis sicherstellen und zudem zielgerichtet Leistungsanreize setzen“, zeigt sich Karlheinz Kopf, Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), zufrieden mit dem heutigen Beschluss des Budgetbegleitgesetzes im Nationalrat, das ein Maßnahmenbündel zur Stärkung der Unternehmen und Anreize für mehr Arbeit auf den Weg bringt.
So wurde zum Beispiel beschlossen, dass der Grundfreibetrag beim Gewinnfreibetrag um 3.000 Euro erhöht wird. „Das ist eine wirksame Entlastung für Selbstständige, die dem Einkommenssteuertarif unterliegen“, betont Kopf. Ebenso begrüßt er jene Maßnahmen, die „dazu beitragen, dringend nötige Verbesserungen am Arbeitsmarkt herbeizuführen“. Konkret spricht der WKÖ-Generalsekretär die Verlängerung der Homeoffice-Lösung an, die auf Vorschläge der Sozialpartner zurückgeht, sowie die Erhöhung der steuerfreien Überstundenzuschläge von 10 auf 18 Stunden pro Monat. „Dieses Budget sorgt dafür, dass die Leistungsbereitschaft gestärkt wird. Das sind erste Schritte, um dem Arbeitskräftemangel entgegenzusteuern“, so Kopf. Aber auch, dass der Zuschuss zur Kinderbetreuung erhöht und die Steuerfreiheit von Betriebskindergärten erweitert wird, wertet Kopf positiv.
Erfreut zeigt sich Kopf außerdem über den Beschluss, den Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung um 0,1 Prozentpunkte auf 5,9 Prozent herabzusetzen. „Das ist zumindest ein erstes Signal zur Senkung der Lohnnebenkosten und zur Entlastung des Faktors Arbeit.“
Beschlossen wurden zudem die Mittel für Investitionen in den Chip- und Halbleiterbereich bis 2031 in Höhe von bis zu 3 Milliarden Euro. „Damit investieren wir in Zukunftstechnologien, die mittel und langfristig den Standort insgesamt attraktiver machen und gleichzeitig strategisch unsere Abhängigkeiten reduzieren“, unterstreicht Kopf.
Darüber hinaus wurden heute im Umweltbereich die Förderungen von Heizungstausch und thermische Sanierung beschlossen. Denn der zukunftsorientierte Transformationsprozess für Haushalte und Unternehmen zur Erreichung der Klimaneutralität 2040 bringt auch im Gebäudebereich einen hohen Investitionsbedarf mit sich. Erfreulich sei daher, dass die Änderung des Umweltförderungsgesetzes diesem Umstand mit einer deutlichen Budgeterhöhung für Heizungstausch und thermisch-energetische Sanierung Rechnung trägt. „Das ist ein positiver Impuls für unsere Betriebe in Gewerbe und Handwerk“, zeigt sich der WKÖ-Generalsekretär zufrieden. Nun gilt es, in weiterer Folge die Förderbedingungen und -sätze entsprechend anzupassen, damit das Gesetz die volle Wirkung entfalten kann. (PWK410/PAT, DFS, NIS)
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