Wie erfolgt der Eintrag in den türkischen Melderegister?

Wenn Sie mit einem österreichischen Staatsbürger verheiratete, türkische Staatsbürger sind, dann haben Ihre Kinder doppelte Staatsbürgerschaft. Wie erfolgt der Eintrag in den türkischen Melderegister?

Doppelte Staatsbürgerschaft

Allgemeine Informationen

Unter Staatsangehörigkeitsgesetz Nr. 5901 der Republik Türkei befinden sich auch Regelungen bezüglich der doppelten bzw. Mehrfachen Staatsbürgerschaften.

Personen, die nach dem Gesetz Nr. 403 die türkische Staatsangehörigkeit verloren hatten, mussten bisher einen Antrag stellen, dass keine Umstände vorliegen, die zu Bedenken aufgrund der nationalen Sicherheit führen.

Denjenigen, die nach den Absätzen a, ç, d und e des Art. 25 des aufgehobenen Gesetzes Nr. 403 über die türkische Staatsangehörigkeit die türkische Staatsangehörigkeit verloren haben und einen Antrag stellen, kann ungeachtet der Voraussetzung des Aufenthalts in der Türkei wieder die türkische Staatsangehörigkeit erteilt werden.

Dies wurde mit dem neuen Gesetz, gültig ab 29.05.2009 geändert. Durch dieser Gesetztes Änderung müssen Personen, die aus welchem Grund auch immer die Staatsangehörigkeit eines fremden Staates erworben haben, die diesbezüglichen Urkunden vorlegen und wird die Übereinstimmung der Identität mit ihren Registerdaten festgestellt, wird die Mehrstaatigkeit im Familienregister vermerkt.

Personen die aus welchem Grund auch immer, eine andere bzw. Zweite Staatsbürgerschaft erworben haben, müssen diese Änderung an den zuständigen Wohnsitzamt bzw. Konsulate melden. Die Meldung muss persönlich erfolgen, Minderjährige können durch Erziehungsberechtigten vertreten werden.

Für die Durchführung der Änderung sind Dokumente wie Reisepass, Ausweis und die erworbene Staatsbürgerschaftsnachweis vorzulegen.

Sollten die Personendaten des Antragsstellers mit der Meldebehörde der Türkei nicht übereinstimmen, wird der Antrag über die Änderung nicht durchgeführt. Personen die verschiedenen Familiennamen oder auch Daten haben, müssen diesbezügliche Nachweise wie rechtskräftige Gerichtsurteile vorlegen. Erst nach dem Erbringen der Nachweise wird der Antrag neu überprüft.

Mehrstaatigkeit bei Minderjährigen

Nach Staatsangehörigkeitsgesetz können Kinder der türkischen Staatsbürger auch die türkische Staatsbürgerschaft erwerben. Dabei ist der Aufenthalt des Kindes und Erziehungsberechtigen, in der Türkei nicht relevant.

Des Weiteren bieten noch einige Länder wie USA, England, Kanada und in einigen Fällen in Deutschland, Staatsbürgerschaft, durch die Geburtsortprinzip, an.

Sollte das Kind durch dieses Geburtsortprinzip eine weitere Staatsbürgerschaft erwerben, muss der Antrag auch bei den Behörden, mit zugehörigen Nachweisen, in dem Fall Konsulat, erfolgen.

. Für Minderjährige muss der Antrag im Inland am Wohnsitzmeldeamt und im Ausland an den zugehörigen Vertreter der türkischen Republik erbracht werden.

Genauso wie bei Erwachsenen, müssen bei Kindern, die eine zusätzliche Staatsangehörigkeit erworben haben, daten mit den türkischen Behörden übereinstimmen. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen die Dokumente über die Datenänderung im Form von rechtskräftigen Gerichtsurteilen, vorgelegt werden und der Antrag wird erneut überprüft.

Aufhebung des Vermerks im Familienregister bei Mehrstaatigkeit

Personen die, aus welchem Grund auch immer, die Staatsbürgerschaft eines anderen Staates verloren haben, sind dazu verpflichtet die Änderung wiederum bei der Zuständigen Behörden zu Melden. Dadurch wird der Vermerk über die Mehrstaatigkeit im Familienregister aufgehoben. Bei Minderjährigen sind die Erziehungsberechtigte darüber verpflichtet, die Änderung durchzuführen.

Bei der Antragstellung muss es nachgewiesen werden ab wann die Mehrstaatigkeit aufgehoben wurde. Auch hierbei sind nur rechtskräftige Urteile gültig

Nötige Dokumente:

Geburtsurkunde des Antragstellers

Geburtsurkunde beider Elternteile bei Minderjährigen

Staatsbürgerschaftsnachweis der neu erworbenen Staatsbürgerschaft. Dokumente müssen beglaubigt in türkischer Sprache übersetzt werden.

Wenn ein Minderjährige durch das Geburtsortprinzip die Staatsbürgerschaft erworben hat ist die Geburtsurkunde und die Staatsbürgerschaftsnachweis in beglaubigte Übersetzung vorzulegen. Am vorgelegten Dokument müssen die Daten beide Elternteile und das Datum des Erwerbs ersichtlich sein. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen weitere Dokumente, die diese Informationen behalten, vorgelegt werden.

Sollte eine Aufhebung im Familienregister beantragt werden, muss vorgelegt werden, wann die Mehrstaatigkeit verloren wurde. Auch dieses Dokument muss in türkischer Sprache beglaubigt übersetzt werden.

1 Passfoto (max. 6 Monate alt)

Kosten / Versand – 10 Euro

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